Entscheidungsvorlage - VO/3404/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Frau Sandra Nelsbach hat mit Datum vom 02.12.2015 auf ihr Ratsmandat verzichtet. Auf diesem Hintergrund wurde durch die Fraktion Freie Wähler mit gleichem Datum eine Umbesetzung einiger Ausschüsse beantragt.

 

 

Frau Sandra Nelsbach hat bisher nachfolgende Positionen bekleidet:

 

Ausschuss

Funktion

Haupt- und Finanzausschuss (HFA)

Originäres Mitglied

Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)

Originäres Mitglied

Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben (BUV)

2. Ersatzvertreterin

Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BIKSS)

2. Ersatzvertreterin

Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung (STEP)

2. Ersatzvertreterin

 

 

Nach § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung NRW wird, im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines Ausschussmitgliedes, dessen Position durch den Rat neubesetzt. Hierbei steht der Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, ein Vorschlagsrecht zu.

 

Durch die Fraktion Freie Wähler wurde die Neubesetzung der Positionen gemäß dem der Vorlage beigefügten Schreiben vom 02.12.2015 beantragt.

 

 

Die Verwaltung hat auf dieser Basis die Mitgliederverzeichnisse der betroffenen Ausschüsse überarbeitet. Die Entwürfe der Neufassungen sind/werden der Beratungsvorlage als Anlagen beigefügt.

 

 

Bürgermeister Stock nimmt gemäß § 40 Abs. 2 GO an Abstimmungen nach § 50 Abs. 3 GO NRW nicht teil.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Sachkundige Bürger erhalten für ihre Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld.

 

 

Alternativen:

Keine

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Ratsmitglieder im Rat der Stadt Wegberg beschließen die Umbesetzung der Ausschüsse gemäß den der Vorlage beigefügten Übersichten.

 

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Anlagen

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