Entscheidungsvorlage - VO/3418/15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 14.12.2015 hat der Rat die Ausführungen der Verwaltung über die geplante Beschaffung eines Fahrzeuges für den Streckenwart zur Kenntnis genommen und der Notwendigkeit zur Beschaffung sowie der  Bereitstellung der Ermächtigungsübertragung  zugestimmt. Auf die Beratungsvorlage hierzu (TOP 7.9) wird verwiesen.

Für das Fahrzeug wurde nachfolgende Leistungsbeschreibung angefertigt:

Leistungsbeschreibung:

Die Leistungsbeschreibung soll folgende Merkmale beinhalten:

  • Pritschenwagen mit Normalfahrerhaus und großem Rückwandfenster, 2 Türen, 2 Sitze als Grundfahrzeug
  • RAL 2011 Tieforange (kommunalorange sowie rot-weiße Warnfolie vorn und hinten, an 8 Stellen des Fahrzuges, jeweils quadratisch mit mindestens 141 mm Kantenlänge gemäß DIN 30710)
  • Retroreflektierender Schriftzug „Streckenkontrolle“ an Fahrzeugfront und -heck
  • 2 Rundumkennleuchten gelb (orange) im Bereich des Fahrerhausdaches sowie 2 weitere Rundumkennleuchten gelb (orange) auf dem Fahrzeugheck (montiert auf dem Plangestell)
  • Dieselmotor (66-81 kW), aktuelle Abgasnorm (mind. EURO 5), Dieselpartikelfilter oder vergleichbares abgasreduzierendes System
  • Servolenkung
  • Grüne Umweltplakette
  • Motorsteuerung und Abgasreinigungssystem auf Kurzstreckenbetrieb im kommunalen Bereich angepasst
  • manuelles 5- bzw. 6-Gang-Schaltgetriebe
  • Ganzjahresbereifung, Vollwertiges Reserverad mit Ganzjahresbereifung
  • Radstand zwischen 3.000 mm und 3.500 mm
  • zulässiges Gesamtgewicht max. 3.500 kg
  • Bordwände aus Aluminium, Bordwandhöhe 40 cm
  • Bordwand rechts und links von Stirnwand bis Hinterachse zum Öffnen nach unten
  • Kugelkopf-Anhängerkupplung und Elektrosatz (13-polig)
  • Scheibenbremsen an Vorder- und Hinterachse
  • Ausreichend dimensionierte(r) Batterie(n) und Generator für Kurzstreckenbetrieb
  • Fahrerairbag, ESP, ABS oder vergleichbare Sicherheitssysteme
  • Garantie mind. 24 Monate
  • Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug
  • Überführung und Zulassung, notwendige Zulassungsbescheinigungen
  • notwendige Eintragungen für evtl. vorzunehmende Um- und Anbaubauten
  • Pritschenaufbau mit Plangestell und Plane, Aufbau einschl. Plane nicht höher als Oberkante des Fahrerhauses:
    - Plangestell und Plane, elektrisch aufklappbare Warntafel (montiert auf dem
      Plangestell mit Plane) mit Leuchtpfeil
    - Montage des Aufbaus bzw. der Warntafel mit Leuchtpfeil
    - Warntafel mit Leuchtpfeil:  z.B. Modell „Leuchtpfeil HLPK 15“ (ohne MS 340)
      der Firma horizont group gmbh oder gleichwertig
     

In den Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung sollen folgende Festlegungen getroffen werden:

  • Es muss sich bei dem angebotenen Nutzfahrzeug um ein Neufahrzeug handeln.
  • Nebenangebote sind für Fahrzeuge mit einer Kurz-/Tageszulassung bzw. sind für Vorführfahrzeuge zugelassen. Diese angebotenen Kurzzulassungen/ Vorführfahrzeuge müssen neben den geforderten Spezifikationen auch folgende Vorgaben erfüllen:
    - nicht mehr als 5.000 km
    - nicht älter als ein ganzes Jahr (Zeitraum zwischen Erstzulassung und Zulassung auf die  Stadt Wegberg)
  • Die Lieferung kann sowohl als Kauf als auch als Leasing angeboten werden.

 

 

 

Finanzierung:

Aufgrund des Ratsbeschlusses soll in der vorliegenden Beratungsvorlage eine möglichst genaue Kostenaufstellung unter Berücksichtigung einer Leasingvariante aufgeführt werden. Hierzu wurde aktuell auf dem Markt ein Preis abgefragt. Für ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,0 t kann mit einem Anschaffungspreis von ca. 40.000 € gerechnet werden. Hiernach ergeben sich folgende finanziellen Auswirkungen:

Zur investiven  Finanzierung des Fahrzeuges wird die Verwaltung die Mittel aus der Ermächtigungsübertragung verwenden. Sofern sich aufgrund des tatsächlichen Ausschreibungsergebnisses ein Mehrbedarf ergibt, wird die Verwaltung im Rahmen des Vergabebeschlusses vorschlagen, wie eine Finanzierung im Haushaltsjahr 2016 erfolgen kann.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Bei den Investitionsmaßnahmen 011800B013 wird zum Jahresabschluss 2015 eine  Ermächtigungsübertragung in Höhe von 30.000 € gebildet. Die Aufwendungen für den laufenden Betrieb müssen im Rahmen des bereitgestellten Budgets finanziert werden.

Da für die Anschaffung zur Finanzierung investive Haushaltsmittel angemeldet wurden, stehen derzeit für das Haushaltsjahr 2016 keine Mittel aus Aufwendungen für Leasing bereit.

 

Alternativen:

Keine

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen, Umwelt, Vergaben nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die fachlichen Spezifikationen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens.

Loading...