Entscheidungsvorlage - VO/3421/15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Rahmen der Einsparmöglichkeiten zum Haushaltssicherungskonzept hat der Rat in seiner Sitzung am 01.09.2015 die Abschaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung für 4 Stunden in der Zeit von 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr beschlossen.

Im Stadtgebiet werden aktuell 3.560 Leuchten als öffentliche Straßenbeleuchtung betrieben.

 

Durch die Maßnahme werden nach Angaben der NEW-Netz GmbH Kosten für den Bezug elektrischer Energie in Höhe von 30 % (Stand 2014,  Stromkosten 223.000 €, davon 30 % ca. 65.000 €)  jährlich eingespart.

Zurzeit werden die Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung durch Dämmerungsschaltungen (Einschalten/Ausschalten) geregelt. Innerhalb der Schaltzeiten gibt es bereits eine energiesparende Absenkung der Beleuchtungsstärke (Ausschalten jeder zweiten Leuchte bzw. Ausschalten eines Leuchtmittels in Lampengehäusen, in denen zwei Leuchtmittel verbaut sind) zu festen Zeiten von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

 

Die Stadt hat u. a. den Städte- und Gemeindebund und GVV-Kommunalversicherung sowie die Kreispolizeibehörde um Stellungnahme zur beschlossenen generellen Abschaltung der Straßenbeleuchtung gebeten. Im Grundsatz gibt es keine Verpflichtung für eine Straßenbeleuchtung durch die Kommunen (Straßenbaulastträger für die Gemeindestraßen). Nach einem Urteil des BGH hat der verkehrssicherungspflichtige Straßenbaulastträger solche Gefahren zu beseitigen bzw. vor ihnen zu warnen, die für den Verkehrsteilnehmer trotz Anwendung der von ihm zu erwartenden Eigensorgfalt nicht rechtzeitig erkennbar sind oder auf die er sich nicht rechtzeitig einzustellen vermag. Das Warnen kann z. B. durch eine ausreichende Beleuchtung erfolgen.

 

Nach diesen Regeln müssten z. B. Leuchten an 7 Fußgängerüberwegen (nicht an Querungshilfen) stets beleuchtet werden. Für die dauerhafte Beleuchtung müssen insgesamt 7 Schaltschränke neu errichtet werden. Die Kosten für die Errichtung der Schaltschränke nach dem Angebot der NEW-Netz vom 17.12.2015 betragen 70.468,11 €. Hinzu kommen noch einmalige Kosten für die neue Programmierung vor Ort in den vorhandenen Schaltschränken in Höhe von  4.722,68 €.

 

In Notfällen kann die gesamte bzw. räumlich begrenzte Straßenbeleuchtung innerhalb weniger Minuten durch die NEW (Anforderung z.B. über Feuerwehr oder Ordnungsamt) eingeschaltet werden.

Vor Abschaltung der innerörtlichen Straßenbeleuchtung muss eine Kennzeichnung der Laternen, die nachts abgeschaltet sind, mit sogenannten Laternenringen (Verkehrszeichen 394 StVO) erfolgen. Die Anbringung des Verkehrszeichens erfolgt unter Beteiligung der Polizei im Vorfeld einer erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnung. Beim Parken innerhalb geschlossener Ortschaften ohne Straßenbeleuchtung muss das Fahrzeug ggfls. durch lichttechnische Einrichtungen (z. B. Parkleuchte) kenntlich gemacht werden, wenn es ansonsten nicht deutlich erkennbar ist.

 

Vor Abschaltung der Straßenbeleuchtung wird die Verwaltung die Bevölkerung über die Zielsetzung der Einsparmaßnahme und die rechtlichen Konsequenzen umfassend informieren (eigene Hausbeleuchtung, Eigensicherung der Fußgänger, Laternenparken usw.).

Die Umsetzung der Maßnahme kann unmittelbar nach Umrüstung der Schaltschränke durch die NEW-Netz und die Kennzeichnung der Straßenbeleuchtung (Laternenringe) erfolgen. Die Kosten für die Beschaffung der Verkehrszeichen belaufen sich auf ca. 3.900,00 €. Die Anbringung soll durch den Baubetriebshof erfolgen.

 

Die Verwaltung schlägt dem Fachausschuss vor, die Optimierung der Straßenbeleuchtung (Ausschalten zwischen 01:00 Uhr und 05:00 Uhr, durchgehende Beleuchtung der Fußgängerüberwege, Information der Bevölkerung) auf Grundlage des Ratsbeschlusses zum HSK vom 01.09.2015 fortzuführen und den Auftrag zur Durchführung der technischen Maßnahmen an die NEW-Netz zu vergeben. Haushaltsmittel wurden für 2016 angemeldet. Die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes, der GVV Kommunalversicherung und der Kreispolizeibehörde sind der Vorlage als Anlage beigefügt bzw. werden nachgereicht.

 

Alternativ schlägt die Verwaltung dem Ausschuss vor, er möge dem Rat empfehlen, vor dem Hintergrund zu erwartender erheblicher Bürgerbeschwerden (allgemeines Sicherheitsbedürfnis, verkehrsbezogene Argumente), von der Abschaltung der Straßenbeleuchtung Abstand zu nehmen und die zügige Umrüstung der 1.351 Quecksilberdampflampen in LED-Beleuchtung zeitlich zu forcieren. Die Stromkostenersparnis beträgt ca. 53.500 € (50 % der Stromkosten der HQL-Beleuchtung). Die Investitionskosten betragen 752.440 €. Es könnten durchschnittlich ca. 40 % der Kosten für den Austausch (komplett Mast und Leuchten) entsprechend ca. 175.000 € als Anliegerbeiträge erhoben werden. Die Finanzierung der Maßnahme könnte durch Kommunalkredite und /oder aus Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes erfolgen (s. Vorlage VO/3280/15, 8.9.2015 Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben).

 

Das Haushaltssicherungskonzept sieht die Durchführung beider Maßnahmen vor. Durch die entstehenden Kosten wird die Abschaltung der Straßenlampen erst im 2. Jahr rentabel. Die Wirtschaftlichkeit der Abschaltung sinkt, wenn Lampen auf energiesparende LED-Technik umgerüstet werden. Statt einer jährlichen Ersparnis von 65.000 € können durch die Nachtabschaltung nach der Installation der LED-Lampen nur noch Stromkosten in Höhe von 50.850 € eingespart werden. Wird die HSK-Maßnahme nicht umgesetzt, müssen neue adäquate Einsparpotentiale entwickelt werden.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Kosten für die Installation der Schaltschränke (an den Fußgängerüberwegen) sind aktvierungsfähig, weil die Stadt Eigentum an diesen Schaltanlagen erlangt. Die jährlichen Abschreibungen betragen ca. 3.760,00 €.
 

 

Alternativen:

Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben empfiehlt dem Rat, vom Beschluss zur Reduzierung der Straßenbeleuchtung zwischen 01:00 Uhr und 05:00 Uhr (HSK-Maßnahme) Abstand zu nehmen und die zügige Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik (HSK-Maßnahme) zu favorisieren.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben beschließt, den Auftrag zur Durchführung der technischen Maßnahmen zur Reduzierung der Straßenbeleuchtung auf Grundlage des Angebots der NEW-Netz vom 17.12.2015 in Höhe von 75.190,79 € zu vergeben. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2016 bereitzustellen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...