Mitteilungsvorlage - VO/3435/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am Montag den 21.12.2015 fand ein weiterer Ortstermin betreffend der Einzeichnung von beidseitigen Fahrradschutzstreifen auf der Erkelenzer Straße statt. Bei dem Ortstermin nahmen Mitarbeiter des Straßenbaulastträgers Landesbetrieb Straßenbau NRW und des Fachbereichs 201 – Bürgerservice und Sicherheit teil. Zu dem Ortstermin wurden auch die Vertreter der Ratsfraktionen eingeladen.

 

Bei dem Ortstermin wurde nochmals erörtert, welche Auswirkungen die Einzeichnung von beidseitigen Fahrradschutzstreifen mit sich bringen.

 

So entfallen für die Anwohner und deren Besucher durch die Einzeichnung der Fahrradschutzstreifen sämtliche Parkmöglichkeiten entlang der Erkelenzer Straße. Hieraus resultiert wiederum, dass die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit im Bereich der Fahrradschutzstreifen ansteigen wird. Die Fahrradschutzstreifen bieten zudem keinen Unfallschutz.

 

Um eine sinnvolle Einbindung der Fahrradschutzstreifen auf der Erkelenzer Straße zu erreichen, sind weitreichende bauliche Änderungen im Bereich der Kreuzung Grenzlandring/Maaseiker Straße/L3 notwendig, um die Fahrradschutzstreifen die entlang des Grenzlandringes vorhandenen Fahrradwege sicher anzubinden und eine Querung im Bereich der Lichtsignalanlage von und zum Schul- und Sportzentrum zu ermöglichen. Daher sollte die Maßnahme im Zusammenhang mit einer anstehenden Kanalsanierung oder Glasfaserverlegung umgesetzt werden.

 

Bei der Umgestaltung des Kreuzungsbereichs müssen sowohl die Schulwege als auch die Belange des fließenden Verkehrs, insbesondere des LKW-Verkehrs, berücksichtigt werden.

 

Nach Abschluss der notwendigen Planungsphase und wenn die Kreispolizeibehörde der Umgestaltung zugestimmt hat, wird der Landesbetrieb Straßenbau NRW die Maßnahme umsetzen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung nimmt Kenntnis.

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