Entscheidungsvorlage - /3368/15-1-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungsvorlage bezüglich der Einführung einer gebührenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung - Alternative B
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beteiligt:
- Bürgermeister/ Dezernat I
- Finale Freigabe:
- Schulz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung (STEP)
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Entscheidung
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26.01.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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01.03.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Vorlage 3368/15 führte die Verwaltung zum Umfang der Parkraumbewirtschaftung aus, dass die Flächen bewirtschaftet werden sollten, die bereits zum jetzigen Zeitpunkt überwiegend einer Parkscheibenpflicht unterliegen.
Diese Aussage wurde mit der Absicht getroffen, zusammenhängende Parkplätze, die sich für eine Bewirtschaftung eignen, auszuweisen. Die Gesamtzahl dieser Parkplätze wurde mit etwa 400 Stück geplant, damit die im Haushaltssicherungskonzept vorgesehenen Gebühreneinnahmen realisiert werden können, ohne dass die Einzelgebühr zum Parkraum einteilenden Zweck außer Verhältnis gerät (Parkraumbewirtschaftung als hoheitliche Maßnahme im Rahmen der StVO im Gegensatz zur unternehmerischen Tätigkeit gewerblicher Art).
Unter diesem Gesichtspunkt wurde in den bisherigen Vorlagen der Burgparkplatz, mit Ausnahme des Rasengitterplatzes in der Nähe des Forums, in allen Bereichen für eine Bewirtschaftung vorgesehen, auch wenn dort derzeit nur ein Teil der Parkplätze der Parkscheibenpflicht unterliegt.
Auf Grund einer Vielzahl von Anregungen und Bedenken soll für die Bürgerinnen und Bürger, die die Geschäfte, Ärzte und Apotheken sowie die übrigen Einrichtungen im Stadtzentrum aufsuchen, als auch für die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, ein Parkraum erhalten bleiben, der keiner Kurzzeiteinteilung unterliegt. In diesem Zusammenhang wurde darüber hinaus ein solcher Bereich für die vielen Hochzeitgesellschaften und Beerdigungen, deren Besucher den Burgparkplatz nutzen, als auch für die Eltern der Kindergartenkinder als notwendig erachtet.
Als Alternativvorschlag B) der Verwaltung wird der Burgparkplatz, der im ersten Vorschlag mit 106 gebührenpflichtigen Parkplätzen ausgewiesen ist, in nunmehr 50 gebührenpflichtige und 56 gebührenfreie Parkplätze unterteilt. Ein entsprechender Plan liegt als Anlage bei.
Die Parkautomatenstandorte würden bei beiden Vorschlägen gleich bleiben.
Da bei den bisherigen Kalkulationen von der Annahme ausgegangen wurde, dass die Parkplätze nur einmal am Tag für eine Stunde belegt sind (Minimalbelegung), sind die Haushaltsansätze sehr zurückhaltend angesetzt worden. Bei einem erwarteten Beginn der Parkraumbewirtschaftung am 01.05.2016 wurden Zeiten der Ausschreibung, Anschaffung und Installation der Parkautomaten ohne Gebühreneinnahme berücksichtigt. Die Gesamteinnahme im Einführungsjahr wird daher lediglich mit einem Betrag von 36.000 € erwartet. In den Folgejahren wurden Mindesteinnahmen in Höhe von 48.000 € jährlich erwartet. Diese Annahme beruhte auf einer Umrechnung der tatsächlichen Einnahmen der Stadt Erkelenz auf die in Wegberg zu bewirtschaftenden Parkplätze.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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853,9 kB
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