Ergänzungsvorlage - /3368/15-1-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Seitens der SDP-Fraktion wurden weitere Fragen bezüglich der Einführung der Parkraumbewirtschaftung an die Verwaltung gerichtet, die im Einzelnen nachstehend beantwortet werden.

 

1.     Welche Mehrkosten entstehen durch die Anschaffung eines weiteren Parkscheinautomatens und wie wirkt sich das auf die Amortisation aus?

 

Durch die Anschaffung eines weiteren Parkscheinautomaten würden die Anschaffungskosten um etwa 4.486,30 € steigen, da neben den Anschaffungskosten des Gerätes auch ein weiteres Modem beschafft werden müsste und weitere Frachtkosten hinzukommen würden.

 

Die Kosten der Ausschreibung erhöhen sich um 40,00 € (Ausschreibungskosten ~ 1% der Anschaffungskosten).

 

Zudem steigen die Vorbereitungskosten des Baubetriebshofes um 271,25 € (von 3.524,15 € auf 3.795,40 €), da ein weiteres Fundament gegossen werden muss.

 

Die jährlichen Unterhaltungskosten steigen um etwa 212,54 €. Hierunter fallen die zusätzlichen Kosten für die Software, SIM-Karte und anteilig für die Wartung der Geräte.

Zudem wird jährlich eine weitere Ticketrolle benötigt.

 

Gleichzeitig erhöht sich die Abschreibung um 432,50 € pro Jahr. Von einer Amortisation der Investitionskosten kann auch bei Beschaffung eines weiteren Parkscheinautomatens im zweiten Aufstellungsjahr gerechnet werden.

 

2.     Sind die Parkscheinautomaten günstiger, wenn auf die Möglichkeit einer späteren Nachrüstung auf bargeldlose Bezahlung per EC-Karte verzichtet wird?

 

Rücksprachen mit den Herstellerfirmen haben ergeben, dass die Anschaffungskosten gleichbleiben. Die Möglichkeit zum Nachrüsten ist generell gegeben.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung nimmt Kenntnis.

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