Ergänzungsvorlage - VO/3441/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungsvorlage: Antrag der CDU-Fraktion vom 29.09.2015 nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg: Hier: Neuer Standort Naturparkzentrum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Ergänzungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Lambertz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung (STEP)
|
Entscheidung
|
|
|
|
26.01.2016
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 18.01.2016 hat der Verwaltungsvorstand mit dem Geschäftsführer des Naturparks Schwalm-Nette die Voraussetzungen für die Einrichtung eines touristischen Informationspunktes gemeinsam mit dem Naturpark Schwalm-Nette in der Stadt Wegberg besprochen.
Der Naturpark hat auf seiner letzten Verbandsversammlung einen Naturparkplan verabschiedet, der u.a. die künftige Struktur der touristischen Informationspunkte ab 2017 regelt. Danach kann es neben einem „Naturpark-Zentrum“ in Wachtendonk weitere „Naturpark-Tore“ u.a. im südlichen Verbandsgebiet in der Stadt Wassenberg oder Wegberg geben. Die Voraussetzungen für die Einrichtung von Naturpark-Toren wurden in der Verwaltungsvorlage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.12.2015 bereits ausführlich genannt.
Ein wichtiges Kriterien für eine künftige Zertifizierung durch den Deutschen Touristikverband und eine zusätzliche Forderung des Naturparkplanes für ein Naturpark-Tor ist die personelle Besetzung durch qualifizierte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter aus der Touristikbranche (Touristikkaufmann/-frau) oder von Personen, die langjährig im touristischen Bereich ausschließlich tätig sind. Die Öffnungszeit des Naturpark-Tores muss an sechs Tagen pro Woche u.a. auch am Wochenende gewährleistet sein. Seitens des Naturparks wird das Naturpark-Tor durch eine 0,5 Personalstelle bestückt. Weiterhin werden 60.000,- € p.a. für die Kosten des Naturpark-Tores durch den Naturpark bereit gestellt. Neben der halben Stelle durch den Naturpark ist die weitere Personalausstattung durch die Stadt sicher zu stellen. Unter Berücksichtigung von Urlaubs- und Krankheitstagen ist von einer weiteren vollen Stelle auszugehen.
Aufgrund der geforderten Qualifizierung der Mitarbeiter ist es nicht möglich, beliebige ehrenamtliche Kräfte für die Beratung der Touristen einzusetzen, sondern es ist touristisch ausgebildetes Fachpersonal einzustellen. Aus Sicht der Verwaltung können diese Personalkosten trotz des Zuschussbetrages des Naturparks in einem Haushaltssicherungskonzept der Stadt nicht zusätzlich aufgebracht werden.
Die Verwaltung sieht jedoch eine andere Möglichkeit der Information für Touristen in der Stadt. Neben den genannten Naturpark-Zentren und Naturpark-Toren können „Naturpark-Info-Points“ in einer Stadt eingerichtet werden. Diese haben ein
niederschwelliges Informationsangebot und nicht die hohen Qualitätsanforderungen wie Naturpark-Zentren oder Naturpark-Tore. Hierbei soll eine Anbindung des ausgeschilderten Info-Punktes an bestehende private Einrichtungen (Cafés, Restaurants, Hotels) angestrebt werden. Der Naturpark kann das Personal, das beratend tätig ist, entsprechend schulen und Materialien zur Ausgabe an Touristen bereitstellen. Eine Überprüfung der Qualität der Beratung hat regelmäßig durch den Naturpark und die Stadt zu erfolgen. Die Kosten für die Stadt entstehen hier lediglich durch die Betreuung des Info-Points durch die Mitarbeiter/in im Stadtmarketing und für die Sachausstattung.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass sich die Verwaltung für die Einrichtung eines „Naturpark-Info-Points“ bewirbt und mögliche Standorte sucht und wertet. Die Beteiligung der Stadt an den Sachkosten sollen mit dem Naturpark konkretisiert werden, damit eine verbindliche Kostenkalkulation erfolgen kann.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt, von der Bewerbung zur Einrichtung eines Naturpark-Tores in der Stadt Wegberg aufgrund der Kosten für die personelle Ausstattung mit Fachpersonal abzusehen.
Die Verwaltung wird jedoch beauftragt, die Einrichtung eines „Naturpark-Info-Points“ im Stadtgebiet auf privater Basis zu prüfen und Betreiber entsprechender Einrichtungen (Cafés, Restaurants, Hotels etc.) zu gewinnen.
