Entscheidungsvorlage - VO/3447/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussgewährung an den Förder- und Museumsverein Schrofmühle Rickelrath e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Bereit
|
|
Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
|
Vorberatung
|
|
|
|
23.02.2016
| |||
|
●
Bereit
|
|
Haupt- und Finanzausschuss (mit PersA)
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 21.12.2010 folgenden Beschluss gefasst:
„Auf Vorschlag des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt der Rat der Stadt Wegberg, dem Förder- und Museumsverein der Schrofmühle einen pauschalen jährlichen Zuschuss in Höhe von 6.500 € zu zahlen.
Dieser Zuschuss soll in den jährlichen Haushaltsberatungen jeweils neu festgesetzt, beschlossen und nach Genehmigung des Haushaltes von der Verwaltung ausgezahlt werden.“
In den Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2015 ist der zu zahlende Zuschuss für 2015 auf 5.500 € festgelegt und von der Verwaltung auch ausgezahlt worden.
Im Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist die Maßnahme Nr. 10 „Betriebskosten- und Vereinszuschüsse“ aufgeführt. Der hier veranschlagte Konsolidierungsbeitrag beinhaltet auch eine schrittweise Absenkung der Zuschüsse an den Förder- und Museumsverein Schrofmühle Rickelrath e.V.. Die Absenkung der Zuschussgewährung soll nicht sofort, sondern schrittweise erfolgen, da den Verantwortlichen des Vereins Zeit gegeben werden muss, um nach Alternativförderungen zu suchen, damit die wertvolle Arbeit des Vereins um den Erhalt der Schrofmühle nicht gefährdet wird.
Für die Verantwortlichen wird hierdurch auch eine langfristige Planungssicherheit geschaffen. Die Planung im Rahmen des HSK sieht folgende schrittweise Senkung der Zuschüsse für die einzelnen Haushaltsjahre vor:
Jahr | Summe |
2016 | 5.000,00 € |
2017 | 4.000,00 € |
2018 | 3.000,00 € |
2019 | 2.000,00 € |
ab 2020 jährlich | 1.000,00 € |
Ab dem Haushaltsjahr 2020 ist geplant, den Zuschuss auf 1000,00 €/Jahr festzusetzen und in dieser Höhe in die jeweiligen Haushaltsberatungen einzubringen. Über eine Veranschlagung in den Haushaltsplänen wird in den Haushaltsberatungen für jedes Jahr neu entschieden.
Ausdrücklich wird die wichtige und besondere Arbeit des Förder- und Museumsvereins der Schrofmühle anerkannt. Diese Anerkennung findet auch Ausdruck darin, dass in Zeiten eines Haushaltssicherungskonzeptes der Rat der Stadt Wegberg weiter Zuschüsse –wenn auch in reduzierter Höhe- als freiwillige Leistungen dem Verein bereitstellen will.
Den Grund für die differenzierte Betrachtung der Zuschussgewährung an den Förder- und Museumsverein -im Vergleich zu einer Zuschussgewährung nach den Vereinsförderrichtlinien an Vereine die Jugendarbeit leisten- ist, dass bei begrenzten Mitteln die Förderung von Jugendarbeit als generell förderungswürdiger angesehen wird als die Förderung von Museen.
Soweit nach einer erfolgreichen Haushaltskonsolidierung weitere Mittel bereitgestellt werden können, soll wieder erneut beraten und beschlossen werden.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 5.000,00 € sind in den Entwurf des Haushaltes 2016 eingebracht und stehen vorbehaltlich eines Beschlusses des Rates und einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde beim Produktsachkonto 040100/531815 zur Verfügung.
Alternativen:
Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor, den Zuschuss an den Museumsverein Schrofmühle Rickelrath e.V. in den Haushaltsberatungen für das Jahr 2016 auf 5.000,00 € festzulegen. Der Zuschuss soll dann schrittweise für die Folgejahre wie folgt abgesenkt werden:
Jahr | Summe |
2017 | 4.000,00 € |
2018 | 3.000,00 € |
2019 | 2.000,00 € |
ab 2020 jährlich | 1.000,00 € |
Eine Auszahlung der Mittel darf erst nach Genehmigung des Haushaltes 2016 durch die Aufsichtsbehörde und nur dann erfolgen, wenn die Mittel darin für diesen Zweck entsprechend bereitstehen.
Die zweckentsprechende Verwendung der Zuschüsse ist vom Verein darzulegen.
