Entscheidungsvorlage - VO/3456/16
Grunddaten
- Betreff:
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Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet; Reduzierung der Beleuchtungszeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (mit PersA)
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Entscheidung
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16.02.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zwecks Sachdarstellung wird auf die Sitzung des Fachausschusses für Bauen, Umwelt und Vergaben vom 12.01.2016 (VO/3421/15) verwiesen. In der Angelegenheit wurde kein Beschluss gefasst und die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der NEW-Netz GmbH weitere Alternativen zu erarbeiten und die Ergebnisse in einer neuen Beratungsvorlage darzustellen.
Zwischenzeitlich haben bereits mehrere Gespräche zwischen der Verwaltung und der NEW-Netz stattgefunden. Ziel war es, alternative Einsparungsmöglichkeiten zur kompletten Nachtabschaltung zwischen 1:00 Uhr und 5:00 Uhr, welche von den meisten Fraktionen kritisch gesehen wird, zu finden.
Favorisiert wurde hier der Vorschlag, die Straßenbeleuchtung die ganze Nacht im „Nachtmodus“, das heißt mit halber (jeder 2. Leuchtpunkt wird abgeschaltet bzw. in einem Leuchtenkopf mit zwei verbauten Leuchtmitteln wird ein Leuchtmittel abgeschaltet) Beleuchtungsstärke zu betreiben. Die NEW-Netz hat den daraus resultierenden Minderverbrauch an Strom mit 168.492 kW/h ermittelt. Bei einem durchschnittlichen Strompreis von 18 ct/kWh entspricht dies einer Einsparung von 30.328,56 €. Diese Variante wäre nach Auskunft der NEW-Netz mit keinen zusätzlichen Kosten für die Stadt Wegberg verbunden und könnte kurzfristig umgesetzt werden. Von einer Kombination mit Bewegungsmeldern rät die NEW-Netz jedoch ab, da die technischen Möglichkeiten zur Zeit noch nicht ausgereift sind.
Nachfolgend sind die beiden näher untersuchten Varianten nochmals dargestellt:
Variante 1:
Ausschaltung der Straßenbeleuchtung von 1:00 Uhr bis 5:00 Uhr bei Beachtung der Fußgängerüberwege
Kosten für Schaltschränke und Umbauten:70.468,00 €
Einsparung:65.000,00 €/a
Variante 2:
Nachtabschaltung über die gesamte Einschaltzeit
Kosten für Schaltschräke und Umbauten: 0,00 €
Einsparung:30.328,56 €
Seitens der Verwaltung wird die Variante 2 favorisiert.
Neben den Gesprächen zur Optimierung der Schaltzeiten für die Straßenbeleuchtung wurden mit der NEW-Netz auch die Möglichkeiten für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung (HQL-Leuchten) auf LED-Technik angesprochen. Die NEW-Netz wird der Verwaltung diesbezüglich ein Konzept und ein entsprechendes Angebot vorlegen.
Für die Umrüstung können Fördermittel beantragt werden. Die Gewährung dieser Mittel ist jedoch an bestimmte Auflagen geknüpft.
1.Eigentumsverhältnisse
Die auszutauschenden Leuchtmittel für die Fördergelder beantragt werden, müssen sich im Besitz der Stadt Wegberg befinden. Masten werden nicht gefördert.
2. Vergabeverfahren
Die erforderlichen Maßnahmen müssen zwingend ausgeschrieben werden.
3. Höhe der Förderung
Bei einer rechnerischen CO2-Reduzierung von 70 % besteht ein Anspruch auf 25% Förderung. Hierin ist ein Anteil in Höhe von 5 % für eine Haushaltssicherungs-kommune enthalten.
Um den möglichen Höchstsatz von 31,25 % zu erhalten, ist eine CO2 –Reduzierung von 80 % erforderlich.
Eine Beteiligung der Bürger in Form von KAG-Beiträgen ist nicht förderschädlich.
Bevor ein Förderantrag gestellt werden kann, sind zunächst weitere Gespräche mit der NEW-Netz GmbH bezüglich eines möglichen Eigentumsübergangs erforderlich. Hierzu hat die NEW-Netz GmbH bereits Gesprächsbereitschaft signalisiert.
Zusammenfassend schlägt die Verwaltung vor, die Variante 2 (Nachtschaltung über die gesamte Einschaltzeit) zur Reduzierung der Stromkosten für die Straßenbeleuchtung, in Absprache mit der NEW-Netz kurzfristig umzusetzen und kurzfristig weitere Gespräche zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung von HQL auf LED zu führen. Die Verwaltung wird hierüber zeitnah berichten.
