Empfehlungsvorlage - VO/3457/16-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Ursprungsvorlage hat die Verwaltung den Wegberger Beitrag: „Wegberg schafft spielend Begegnung“ eingehend erläutert. Insbesondere hebt sie dabei hervor, dass die Gesellschaft vor großen Herausforderungen steht und dass Integration in den  Kommunen stattfindet. Das Land NRW unterstützt die Kommunen hierbei auf vielfältige Weise u.a. durch eine Förderung innerhalb des o.g. Sonderprogrammes. Die Fördermöglichkeiten nach dem Sonderprogramm sind in dem  Projektaufruf des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen dargestellt.

Für die geplante Umsetzung besteht ein enger Zeitrahmen. Fristende zur Einreichung des  Projektantrages bei der Bezirksregierung Köln ist der 19.02.2016. Die Verwaltung muss den Beschluss des Stadtrates  dem Antrag beizufügen. Sie kann diesen bis spätestens zum 11.03.2016 nachreichen. Die nächste Ratssitzung findet planmäßig am 01.03.2016 statt.

a) Kosten der Maßnahme:

Das technische Dezernat kalkuliert mit folgendem Investitionsbedarf:

Die entsprechenden Pläne (siehe Anlage) reicht die Verwaltung mit dieser Ergänzungsvorlage nach.

Investitionsbegleitende Maßnahmen

Die Verwaltung strebt an, entsprechende investitionsbegleitende Maßnahmen so umzusetzen, dass der städtische Haushalt nicht weiter belastet werden soll und stattdessen im Weiteren ehrenamtlich engagierte Bürger/-innen in das Projekt einbinden.

 

b) Gesamtfinanzierung

Der Fördersatz für die Stadt Wegberg beträgt 70 %. Hierin ist ein Zuschlag von 10 Prozentpunkten für finanzschwache Kommunen eingerechnet. Somit verbliebe ein Eigenanteil von 30 %.

Die finanziellen Auswirkungen stellen sich hiernach wie folgt dar:

Im Entwurf des Haushaltsplanes 2016 sind keine Haushaltsmittel für die Maßnahme enthalten. Dementsprechend sind auch keine hieraus entstehenden Folgeaufwendungen berücksichtigt. Die Beratung des Haushaltes soll im Haupt- und Finanzausschuss am 15.03.2016 erfolgen, die Beschlussfassung durch den Rat ist für April vorgesehen.

 

c) Stellungnahme der Quartiersentwicklung und Diskussion:

Der Stabsstelle für Quartiersentwicklung ist die Finanzlage der Stadt Wegberg (siehe oben) bewusst. Die Stadt unterliegt einem Haushaltssicherungskonzept, womit gravierende Einschnitte in die Finanzstruktur verbunden sind, die in den vergangenen Monaten intensiv diskutiert wurden und zum Teil noch werden.
Die Realisierung von Maßnahmen nach dem o.g. Sonderprogramm sollte aber aus einer übergeordneten Sicht betrachtet werden. Zwar müssen auch hier zusätzliche Finanzmittel erwirtschaftet bzw. bereitgestellt werden, gleichwohl soll das Programm eine hohe Wirkung auf gesamtgesellschaftlicher Ebene entfalten. So erklärt das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen die aktuelle Lage wie folgt:

„Deutschland steht vor einer der größten Herausforderungen in seiner Geschichte. Es ist zum Ziel von Schutzsuchenden vor Krieg, Verfolgung und Vertreibung geworden. 2015 werden mehr als 800.000 Flüchtlinge zu uns kommen.

Es geht um Ankommen und Leben in einer Gesellschaft, die ihre Neubürgerinnen und Neubürger nicht an die Ränder der großen Städte drängen darf. Es geht um Rücksichtnahme auf Menschen, die zunächst vielleicht andere Bedürfnisse und Vorstellungen vom Leben und Arbeiten in unserer Gesellschaft haben und denen die Zivilgesellschaft und der Staat Hilfe und Unterstützung angedeihen lässt. Es geht um den sozialen Frieden.

Der Zuzug von Flüchtlingen ist auch eine Chance für Nordrhein-Westfalen. Vielfalt belebt unsere Kultur und die Entwicklung von Städten und Gemeinden.

Integration von Flüchtlingen findet vor Ort statt. In Orten, die Heimat werden.“

Nach Abwägung aller inhaltlichen und finanziellen Aspekte des Projektes unterbreitet die Verwaltung den nachfolgenden Beschlussvorschlag.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Im Entwurf des Haushaltsplanes 2016 sind keine Haushaltsmittel für die Maßnahme enthalten. Dementsprechend sind auch keine hieraus entstehenden Folgeaufwendungen berücksichtigt. Je nach Beschlusslage wird die Verwaltung die erforderlichen Haushaltsmittel während der politischen Haushaltsplanberatungen für die Fortschreibung des Haushaltplans 2016 berücksichtigen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die nun vorgelegten finanziellen Auswirkungen zur Kenntnis und wird im Zuge der Haushaltsplanberatungen entsprechende Ansatzveränderungen beschließen und diese dem Rat zur endgültigen Beschlussfassung vorlegen.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Maßnahme insgesamt zuzustimmen.


Gleichzeitig bittet der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung, bis zum 19.02.2016 einen entsprechenden Förderantrag bei der Bezirksregierung in Köln zu stellen und empfiehlt dem Rat dies zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

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Anlagen

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