Entscheidungsvorlage - VO/3484/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Haushaltsplan 2015 wurde als Konsolidierungsmaßnahme Nr. 19 des Haushaltsicherungskonzepts die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dächern von zwölf städtischen Gebäuden aufgeführt. Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Wegberg vom 12.11.2015 wird dem Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben als zuständigem Fachausschuss im Folgenden diese Maßnahme zur Beratung und Entscheidung vorgestellt werden.

 

Allgemeines

Durch die Installation von PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden können finanzielle Einsparungen erzielt werden. Durch den Eigenverbrauch des produzierten Stroms werden einerseits Stromkosten gespart und andererseits erhält die Stadt eine Vergütung für den Strom, der nicht selbst genutzt werden kann und somit eingespeist werden muss. Gemäß den aktuellen Rahmenbedingungen ist eine PV-Anlage umso wirtschaftlicher, je höher der Anteil des Eigenverbrauchs ist.

Bei der Installation einer PV-Anlage handelt es sich um keine pflichtige Aufgabe. Durch die erzielbaren Einsparungen bzw. Erträge, welche die gegenüberstehende Abschreibung übersteigt, handelt es sich jedoch um eine rentierliche Maßnahme.

 

Vorgesehene Photovoltaikanlagen

In der Sitzung des Rates der Stadt Wegberg vom 14.12.2015 wurde unter TOP 11 bereits die PV-Anlage auf dem Grenzlandringbad als erste Teilmaßnahme der HSK-Maßnahme Nr. 19 vorgestellt und durch den Rat beschlossen.

In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Vergaben am 03.11.2015 wurde unter TOP 1.7 die PV-Anlage auf der Turnhalle der Erich-Kästner Grundschule vorgestellt und durch den Ausschuss beschlossen.

Im Folgenden werden nun die restlichen in der HSK-Maßnahme Nr. 19 berücksichtigten PV-Anlagen vorgestellt. Die Größe und Lage der jeweiligen PV-Anlagen sind auf den als Anlage beigefügten Luftbildern zu erkennen. Diese Anlagenstandorte wurde im Rahmen einer Voruntersuchung aufgrund der Dachausrichtung, Qualität und Alter der Dachdeckung bzw. -abdichtung, der statischen Qualität des Dachtragwerkes etc. als besonders geeignet zur Installation einer PV-Anlage angesehen.

In den Tabellen werden je Objekt die geplante Anlagengröße, die Investitionskosten sowie der erwartete Gesamtertrag aufgrund von erzeugtem, selbstverbrauchtem und eingespeistem Strom aufgeführt. Für den eigenverbrauchten Strom ergeben sich die dargestellten Einsparungen an Stromkosten sowie Erträge durch Verkauf des überschüssigen Stroms. Im Gegenzug dazu muss eine anteiligen EEG-Umlage des selbstgenutzten Stroms sowie ein Mwst.-Anteil für den nicht bezogenen Strom gezahlt werden. Hierbei wurden die aktuell für das jeweilige Gebäude geltenden Strompreise berücksichtigt. Bei steigenden Strompreisen in den kommenden Jahren wird sich die Einsparung von Stromkosten erhöhen und somit der Gesamtertrag steigen.

 

 

 

1. Grenzlandringbad, siehe auch Vorlage VO/3397/15

Bezügliche Anlagengröße, Investitionskosten, Abschreibung und Erträge wird auf die Vorlage VO/3397/15 in der Sitzung des Rates vom 14.12.2015 verwiesen.

 

 

 

2. Erich-Kästner-Schule – Flachdach über Aula

Nummer der Investitionsmaßnahme im Haushaltsentwurf 2016

01 13 04 H 907

Anlagengröße

30,0 kWp

Voraussichtliche Investitionskosten (netto)

46.500,00 €

Nebenkosten

2.500,00 €

Haushaltsansatz 2016

49.000,00 €

 

 

Ertrag der PV-Anlage

28.500 kWh/a

Erwarteter Eigenverbrauch

18.500 kWh/a

Erwartete Einspeisung

10.000 kWh/a

 

 

Einsparung Stromkosten (18.500 kWh/a * 0,185 €/kWh)

3.422,50 €/a

Ertrag aus Einspeisung (10.000 kWh/a * 0,08 €/kWh)

800,00 €/a

Kosten für Eigenverbrauch, EEG-Umlage (18.500 kWh/a * 0,025 €/kWh)

-462,50 €/a

Mwst.-Anteil für nicht bezogenen Strom

-546,45 €/a

Summe = Ertrag aus laufendem Betrieb

3.213,55 €/a

 

 

Jährliche Abschreibung (siehe unten)

-2.450,00 €/a

Gesamtertrag der PV-Anlage

763,55 €/a

Gesamtertrag bei Förderung der Anlage durch das KInvFöG NRW

2.968,55 €/a

 

 


3. Rathaus Wegberg

Nummer der Investitionsmaßnahme im Haushaltsentwurf 2016

01 13 04 H 908

Anlagengröße

15,0 kWp

Voraussichtliche Investitionskosten (netto)

23.750,00 €

Nebenkosten

2.250,00 €

Haushaltsansatz 2016

26.000,00 €

 

 

Ertrag der PV-Anlage

14.750 kWh/a

Erwarteter Eigenverbrauch

12.500 kWh/a

Erwartete Einspeisung

2.250 kWh/a

 

 

Einsparung Stromkosten (12.500 kWh/a * 0,19 €/kWh)

2.375,00 €/a

Ertrag aus Einspeisung (2.250 kWh/a * 0,08 €/kWh)

180,00 €/a

Kosten für Eigenverbrauch, EEG-Umlage (14.750 kWh/a * 0,025 €/kWh)

-312,50 €/a

Mwst.-Anteil für nicht bezogenen Strom

-379,20 €/a

Summe = Ertrag aus laufendem Betrieb

1.863,30 €/a

 

 

Jährliche Abschreibung (siehe unten)

-1.300,00 €/a

Gesamtertrag der PV-Anlage

563,30 €/a

Gesamtertrag bei Förderung der Anlage durch das KInvFöG NRW

1.733,30 €/a

 

 

 

4. Grundschule Arsbeck

Nummer der Investitionsmaßnahme im Haushaltsentwurf 2016

01 13 04 H 909

Anlagengröße

37,0 kWp

Voraussichtliche Investitionskosten (netto)

57.500,00 €

Nebenkosten

3.000,00 €

Haushaltsansatz 2016

60.500,00 €

 

 

Ertrag der PV-Anlage

35.500 kWh/a

Erwarteter Eigenverbrauch

30.000 kWh/a

Erwartete Einspeisung

5.500 kWh/a

 

 

Einsparung Stromkosten (30.000 kWh/a * 0,231 €/kWh)

6.930,00 €/a

Ertrag aus Einspeisung (5.50 kWh/a * 0,08 €/kWh)

440,00 €/a

Kosten für Eigenverbrauch, EEG-Umlage (30.000 kWh/a * 0,025 €/kWh)

-750,00 €/a

Mwst.-Anteil für nicht bezogenen Strom

-1.106,47 €/a

Summe = Ertrag aus laufendem Betrieb

5.513,53 €/a

 

 

Jährliche Abschreibung (siehe unten)

-3.025,00 €/a

Gesamtertrag der PV-Anlage

2.488,53 €/a

Gesamtertrag bei Förderung der Anlage durch das KInvFöG NRW

5.211,03 €/a

 

 


5. Grundschule Rath-Anhoven, Turnhalle

Nummer der Investitionsmaßnahme im Haushaltsentwurf 2016

01 13 04 H 910

Anlagengröße

16,5 kWp

Voraussichtliche Investitionskosten (netto)

25.750,00 €

Nebenkosten

2.250,00 €

Haushaltsansatz 2016

28.000,00 €

 

 

Ertrag der PV-Anlage

15.500 kWh/a

Erwarteter Eigenverbrauch

11.500 kWh/a

Erwartete Einspeisung

4.000 kWh/a

 

 

Einsparung Stromkosten (11.500 kWh/a * 0,246 €/kWh)

2.829,00 €/a

Ertrag aus Einspeisung (4.000 kWh/a * 0,08 €/kWh)

320,00 €/a

Kosten für Eigenverbrauch, EEG-Umlage (11.500 kWh/a * 0,025 €/kWh)

-287,50 €/a

Mwst.-Anteil für nicht bezogenen Strom

-451,69 €/a

Summe = Ertrag aus laufendem Betrieb

2.409,81 €/a

 

 

Jährliche Abschreibung (siehe unten)

-1.400,00 €/a

Gesamtertrag der PV-Anlage

1.009,81 €/a

Gesamtertrag bei Förderung der Anlage durch das KInvFöG NRW

2.269,81 €/a

 

 

 

6. Edith-Stein-Realschule, Flachdach über Aula

Nummer der Investitionsmaßnahme im Haushaltsentwurf 2016

01 13 04 H 911

Anlagengröße

35,0 kWp

Voraussichtliche Investitionskosten (netto)

54.000,00 €

Nebenkosten

2.500,00 €

Haushaltsansatz 2016

56.500,00 €

 

 

Ertrag der PV-Anlage

33.250 kWh/a

Erwarteter Eigenverbrauch

24.500 kWh/a

Erwartete Einspeisung

8.750 kWh/a

 

 

Einsparung Stromkosten (24.500 kWh/a * 0,185 €/kWh)

4.532,50 €/a

Ertrag aus Einspeisung (8.750 kWh/a * 0,08 €/kWh)

700,00 €/a

Kosten für Eigenverbrauch, EEG-Umlage (24.500 kWh/a * 0,025 €/kWh)

-612,50 €/a

Mwst.-Anteil für nicht bezogenen Strom

-723,68 €/a

Summe = Ertrag aus laufendem Betrieb

3.896,32 €/a

 

 

Jährliche Abschreibung (siehe unten)

-2.825,00 €/a

Gesamtertrag der PV-Anlage

1.071,32 €/a

Gesamtertrag bei Förderung der Anlage durch das KInvFöG NRW

3.613,82 €/a

 

 


7. Dreifach Sporthalle, oberes Flachdach

Nummer der Investitionsmaßnahme im Haushaltsentwurf 2016

01 13 04 H 912

Anlagengröße

54,0 kWp

Voraussichtliche Investitionskosten (netto)

84.000,00 €

Nebenkosten

3.000,00 €

Haushaltsansatz 2016

87.000,00 €

 

 

Ertrag der PV-Anlage

51.500 kWh/a

Erwarteter Eigenverbrauch

44.000 kWh/a

Erwartete Einspeisung

7.500 kWh/a

 

 

Einsparung Stromkosten (44.000 kWh/a * 0,189 €/kWh)

8.316,00 €/a

Ertrag aus Einspeisung (7.500 kWh/a * 0,08 €/kWh)

600,00 €/a

Kosten für Eigenverbrauch, EEG-Umlage (44.000 kWh/a * 0,025 €/kWh)

-1.100,00 €/a

Mwst.-Anteil für nicht bezogenen Strom

-1.327,76 €/a

Summe = Ertrag aus laufendem Betrieb

6.488,24 €/a

 

 

Jährliche Abschreibung (siehe unten)

-4.350,00 €/a

Gesamtertrag der PV-Anlage

2.138,24 €/a

Gesamtertrag bei Förderung der Anlage durch das KInvFöG NRW

6.053,24 €/a

 

 

 

8. Zweifach-Sporthalle, oberes Flachdach

Nummer der Investitionsmaßnahme im Haushaltsentwurf 2016

01 13 04 H 913

Anlagengröße

40,0 kWp

Voraussichtliche Investitionskosten (netto)

62.000,00 €

Nebenkosten

2.500,00 €

Haushaltsansatz 2016

64.500,00 €

 

 

Ertrag der PV-Anlage

38.000 kWh/a

Erwarteter Eigenverbrauch

29.750 kWh/a

Erwartete Einspeisung

8.250 kWh/a

 

 

Einsparung Stromkosten (29.750 kWh/a * 0,185 €/kWh)

5.503,75 €/a

Ertrag aus Einspeisung (8.250 kWh/a * 0,08 €/kWh)

660,00 €/a

Kosten für Eigenverbrauch, EEG-Umlage (29.750 kWh/a * 0,025 €/kWh)

-743,75 €/a

Mwst.-Anteil für nicht bezogenen Strom

-878,75 €/a

Summe = Ertrag aus laufendem Betrieb

4.541,25 €/a

 

 

Jährliche Abschreibung (siehe unten)

-3.225,00 €/a

Gesamtertrag der PV-Anlage

1.316,25 €/a

Gesamtertrag bei Förderung der Anlage durch das KInvFöG NRW

4.218,75 €/a

 

 


9. Grundschule Beeck, Turnhalle

Nummer der Investitionsmaßnahme im Haushaltsentwurf 2016

01 13 04 H 914

Anlagengröße

18,0 kWp

Voraussichtliche Investitionskosten (netto)

27.500,00 €

Nebenkosten

2.500,00 €

Haushaltsansatz 2016

30.000,00 €

 

 

Ertrag der PV-Anlage

17.250 kWh/a

Erwarteter Eigenverbrauch

10.000 kWh/a

Erwartete Einspeisung

7.250 kWh/a

 

 

Einsparung Stromkosten (10.000 kWh/a * 0,237 €/kWh)

2.370,00 €/a

Ertrag aus Einspeisung (7.250 kWh/a * 0,08 €/kWh)

580,00 €/a

Kosten für Eigenverbrauch, EEG-Umlage (10.000 kWh/a * 0,025 €/kWh)

-250,00 €/a

Mwst.-Anteil für nicht bezogenen Strom

-378,40 €/a

Summe = Ertrag aus laufendem Betrieb

2.321,60 €/a

 

 

Jährliche Abschreibung (siehe unten)

-1.500,00 €/a

Gesamtertrag der PV-Anlage

821,60 €/a

Gesamtertrag bei Förderung der Anlage durch das KInvFöG NRW

2.171,60 €/a

 

 

 

10. Kindergarten Klinkum

Nummer der Investitionsmaßnahme im Haushaltsentwurf 2016

01 13 04 H 915

Anlagengröße

13,5 kWp

Voraussichtliche Investitionskosten (netto)

20.750,00 €

Nebenkosten

2.250,00 €

Haushaltsansatz 2016

23.000,00 €

 

 

Ertrag der PV-Anlage

12.750 kWh/a

Erwarteter Eigenverbrauch

6.250 kWh/a

Erwartete Einspeisung

6.500 kWh/a

 

 

Einsparung Stromkosten (6.250 kWh/a * 0,241 €/kWh)

1.506,25 €/a

Ertrag aus Einspeisung (6.500 kWh/a * 0,08 €/kWh)

520,00 €/a

Kosten für Eigenverbrauch, EEG-Umlage (6.250 kWh/a * 0,025 €/kWh)

-156,25 €/a

Mwst.-Anteil für nicht bezogenen Strom

-240,49 €/a

Summe = Ertrag aus laufendem Betrieb

1.629,51 €/a

 

 

Jährliche Abschreibung (siehe unten)

-1.150,00 €/a

Gesamtertrag der PV-Anlage

479,51 €/a

Gesamtertrag bei Förderung der Anlage durch das KInvFöG NRW

1.514,51 €/a

 

 


11. Philosophenweg 88

Nummer der Investitionsmaßnahme im Haushaltsentwurf 2016

01 13 04 H 916

Anlagengröße

4,75 kWp

Voraussichtliche Investitionskosten (netto)

7.250,00 €

Nebenkosten

750,00 €

Haushaltsansatz 2016

8.000,00 €

 

 

Ertrag der PV-Anlage

4.500 kWh/a

Erwarteter Eigenverbrauch

2.750 kWh/a

Erwartete Einspeisung

1.750 kWh/a

 

 

Einsparung Stromkosten (2.750 kWh/a * 0,252 €/kWh)

693,00 €/a

Ertrag aus Einspeisung (1.750 kWh/a * 0,08 €/kWh)

140,00 €/a

Kosten für Eigenverbrauch, EEG-Umlage (2.750 kWh/a * 0,025 €/kWh)

-68,75 €/a

Mwst.-Anteil für nicht bezogenen Strom

-110,65 €/a

Summe = Ertrag aus laufendem Betrieb

653,60 €/a

 

 

Jährliche Abschreibung (siehe unten)

-400,00 €/a

Gesamtertrag der PV-Anlage

253,60 €/a

Gesamtertrag bei Förderung der Anlage durch das KInvFöG NRW

613,60 €/a

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Realisierung der beiden PV-Anlagen auf der Turnhalle an der Kastaniengrundschule in Rath-Anhoven und an der Gemeinschaftsgrundschule in Beeck aufgrund der laufenden Beratungen über das Schulentwicklungskonzept der Stadt Wegberg bis zu einer endgültigen Entscheidung vorerst auszusetzen, sodass mit dieser Vorlage über die Errichtung von acht weiteren PV-Anlagen entschieden werden soll.

 

Es ergibt sich ohne Berücksichtigung der beiden genannten Grundschulen in Beeck und Rath-Anhoven ein Gesamtinvestitionsvolumen von 374.500,00 €. Dies führt aufgrund der Abschreibungsdauer von 20 Jahren gemäß Nr. 3.082 der städtischen Abschreibungstabelle zu Abschreibungskosten von jährlich 18.725,00 €.

Hinzukommen die bereits zur Installation der PV-Anlage auf dem Grenzlandringbad beschlossene Investitionskosten von 55.000,00 € bzw. eine Abschreibung von jährlich 2.750,00 €.

 

Bei Anrechnung der vollen Abschreibungskosten für die aufgeführten Anlagen (ohne Berücksichtigung der beiden genannten Grundschulen) ergibt sich ein erwarteter positiver Gesamtertrag von 9.074,30 € jährlich. Unter Berücksichtigung einer möglichen Förderung im Rahmen des Kommunalinvestitionsfördergesetzes des Landes NRW (siehe unten) und der dann entsprechend geringeren Abschreibungskosten würde der Gesamtertrag aller Anlagen um 16.852,50 €/a auf 25.926,80 €/a steigen.

Hinzukommt der Ertrag aus dem Grenzlandringbad von 1.344,40 €/a bzw. 3.819,40 €/a unter Berücksichtigung des Kommunalinvestitionsfördergesetzes des Landes NRW.

 

Für die jeweiligen Anlagen wurden unverbindliche Netzanfragen beim zuständigen Netzbetreiber (NEW Netz GmbH) bereits positiv beschieden, sodass die Installation der PV-Anlagen in der angegebenen Größenordnung an den Standorten generell möglich ist. Aufgrund der weiter unten dargestellten Planung zur Vergabe und Installation der verschiedenen Anlagen wird es teilweise erforderlich eine Verlängerung der erteilten Zusagen für die Einspeiseleistungen zu beantragen.

 

Im Rahmen des weiteren Planungsprozesses können sich gegebenenfalls durch die Detailuntersuchungen bei den einzelnen Gebäuden noch geringfügige Änderungen an den oben aufgeführten Kennwerten ergeben.

 

Jährliche Folgekosten

Nach Aussage der Finanzwirtschaft wurden für die Ermittlung der jährlichen Abschreibungen die Netto-Errichtungskosten angesetzt, da zumindest ein geringer Anteil des produzierten Stroms an den Stromanbieter „verkauft“ wird. Die Abschreibungsdauer einer PV-Anlage beträgt gemäß Nr. 3.082 der städtischen Abschreibungstabelle 20 Jahre. Hieraus ergeben sich die in den oben dargestellten Tabellen aufgeführten Abschreibungskosten.

Die jährlich erforderlichen Arbeiten zur Wartung und Reinigung der verschiedenen Anlagen werden aus Gewährleistungsgründen mit ausgeschrieben.

 

Weiteres Vorgehen

Die unter Nummer 1 aufgeführte Anlage auf dem Grenzlandringbad wurde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Wegberg vom 14.12.2015 bereits ausgeschrieben. Bzgl. der Beauftragung der Arbeiten zur betriebsfertigen Installation dieser PV-Anlage wird auf die Vorlage VO/3483/16 im nicht öffentlichen Teil dieser Ausschusssitzung verwiesen.

 

Die Planung und Ausschreibung der weiteren acht PV-Anlagen erfolgt ebenso wie die bisherige Wirtschaftlichkeitsanalyse und die Ausschreibung für die PV-Anlage auf dem Grenzlandringbad durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft. Es ist geplant kurzfristig eine öffentliche Ausschreibung für alle Anlagen zu erstellen. Hierbei werden gemäß VOB/A einzelne PV-Anlagen zu Losen in verschiedenen Größenordnungen zusammengefasst. Eine losweise Vergabe soll vorbehalten werden.

Die Beauftragung der Arbeiten soll in der Sitzung des Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben am 28.06.2016 erfolgen, sodass eine Inbetriebnahme in der zweiten Jahreshälfte 2016 erfolgen kann.

 

Hinweis zum Kommunalinvestitionsfördergesetzes des Landes NRW (KInvFöG NRW)

Gemäß aktueller Planung der Verwaltung sollen die vorgestellten PV-Anlagen durch Mittel aus dem KInvFög NRW gefördert werden (Förderhöhe bis zu 90 %). Sollte eine Förderung möglich sein und vom Rat der Stadt Wegberg so beschlossen werden, reduzieren sich die eingesetzten Eigenmittel zur Installation der o. g. PV-Anlage auf ca. 10 %. Die Zuschüsse aus dem KInvFög NRW würden als ertragswirksame Zuwendung gegengerechnet, sodass als Saldo zwischen Zuschuss und Abschreibung nur der 10%ige Eigenanteil durch die Stadt zu tragen wäre.

Hierzu ist jedoch noch der Beschluss durch den Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben sowie des Haupt- und Finanzausschusses zu fassen. Auf die entsprechende Vorlage unter dem nächsten Tagesordnungspunkt dieser Ausschusssitzung wird verwiesen.

Eine vorherige Beauftragung bzw. ein vorheriger Maßnahmenbeginn ist unschädlich, da gemäß § 5 KInvFöG Investitionen gefördert werden können, wenn sie nach dem 30. Juni 2015 begonnen wurden.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Objekt

I-Code

Haushalts-ansatz

Abschreibung

Einsparung Stromkosten

Ertrag aus Einspeisung

Gesamt-ertrag

Erich-Kästner-Schule

011304

H 907

49.000,- €

2.450,- €/a

2.413,55 €/a

800,- €/a

763,55 €/a

Rathaus

011304

H 908

26.000,- €

1.300,- €/a

1.683,30 €/a

180,- €/a

563,30 €/a

Grundschule Arsbeck

011304

H 909

60.500,- €

3.025,- €/a

5.073,53 €/a

440,- €/a

2.488,53 €/a

Edith-Stein-Realschule

011304

H 911

56.500,- €

2.825,- €/a

3.196,32 €/a

700,- €/a

1.071,32 €/a

Dreifach-Sporthalle

011304

H 912

87.000,- €

4.350,- €/a

5.888,24 €/a

600,- €/a

2.138,24 €/a

Zweifach-Sporthalle

011304

H 913

64.500,- €

3.225,- €/a

3.881,25 €/a

660,- €/a

1.316,25 €/a

Kindergarten Klinkum

011304

H 915

23.000,- €

1.150,- €/a

1.109,51 €/a

520,- €/a

479,51 €/a

Philosophen-weg 88

011304

H 916

8.000,- €

400,- €/a

513,60 €/a

140,- €/a

253,60 €/a

Summe:

374.500,- €

18.725,- €/a

23.759,30 €/a

4.040,- €/a

9.074,30 €/a

 

Zinsaufwendungen sind nicht einkalkuliert.

Positive Erträge durch steigende Stromkosten sowie aufgrund einer längeren Lebensdauer (>20 Jahre) der Photovoltaikanlagen wurden nicht einkalkuliert.

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben beauftragt die Verwaltung die begonnene Planung der acht dargestellten Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Erich-Kästner-Grundschule, des Rathauses, der Grundschule Arsbeck, der Edith-Stein-Realschule, der Dreifach-Sporthalle, der Zweifach-Sporthalle, des Kindergartens in Klinkum sowie des Wohnhauses Philosophenweg 88 in der vorgestellten Ausführung fortzuführen und das erforderliche Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zur Errichtung dieser PV-Anlagen durchzuführen.

 

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