Empfehlungsvorlage - VO/3493/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung und Beantragung von Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz KInvFöG NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben (BUV)
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Entscheidung
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08.03.2016
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (mit PersA)
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Entscheidung
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15.03.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bundesrat hat am 12.06.2015 das „Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen - KInvFG“ beschlossen.
Durch dieses Gesetz werden den Ländern Bundesmittel in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018 (verlängert bis 2020) zur Verfügung gestellt.
Nordrhein-Westfalen erhält davon anteilig Finanzhilfen in Höhe von rund 32,16% bzw. 1,125 Milliarden Euro.
Das Gesetz der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsfördergesetzes (KInvFöG NRW) legt fest, dass die Finanzhilfen für Nordrhein-Westfalen den Kreisen, Städten und Gemeinden nach einem bestimmten Verteilerschlüssel zur Verfügung gestellt werden. Gemäß Anlage des Gesetzes erhält die Stadt Wegberg Investitionsfördermittel in einer Höhe von 932.485,90 €.
Im §6 des Gesetzentwurfes ist festgelegt, dass Investitionen mit bis zu 90% gefördert werden und die Kommune sich mit mindestens 10% Eigenanteil daran beteiligt. Zuzüglich des Eigenanteils ergeben sich somit Investitionsmittel von insgesamt mindestens 1.036.095,44 €, um die genannte Fördersumme auszuschöpfen.
Die Verwaltung beabsichtigt die Fördermittel in Anspruch zu nehmen und schlägt für die Verwendung der Investitionsmittel die folgenden Maßnahmen vor:
- Sanierung der Wärmeversorgung für den Altbau der Erich Kästner Grundschule
Über die Sanierung der Wärmeversorgungsanlage für den Altbau der Erich Kästner Grundschule wurde in der Sitzung des BUV am 03.11.2015 entschieden (Variante 2.1, inkl. PV-Anlage, siehe TOP 1.7).
Die Planung der Anlage wird derzeit vorgenommen, die Ausschreibung ist in der Vorbereitung. Die Durchführung soll im Sommer dieses Jahres erfolgen.
Die Gesamtkosten der Heizungserneuerung sind auf 378.000,- € geschätzt.
- Errichtung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden
Die Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf städtischen Gebäuden ist als Maßnahme Nr. 19 Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes. Bis Ende des Jahres 2016 soll die Planung, Ausschreibung und Errichtung aller elf beschlossenen PV-Anlagen erfolgen.
Die Verwaltung empfiehlt jedoch, die Realisierung der beiden PV-Anlagen auf den Gebäuden der Kastaniengrundschule Rath-Anhoven und der Gemeinschaftsgrundschule Beeck aufgrund der laufenden Beratungen über das Schulentwicklungskonzept der Stadt bis zu einer endgültigen Entscheidung vorerst auszusetzen, so dass zunächst lediglich neun PV-Anlagen errichtet würden.
In der Sitzung des Rates am 14.12.2015 (siehe TOP 11) wurde die PV-Anlage auf dem Grenzlandringbad als erste vorgestellt und deren Realisierung beschlossen. In einem Tagesordnungspunkt des nicht-öffentlichen Teils dieser Sitzung wird über die Auftragsvergabe der Bauleistungen entschieden. Die Anlage soll bis Ende Mai dieses Jahres fertig installiert werden.
Die übrigen acht PV-Anlagen wurden im vorangegangenen Tagesordnungspunkt dieser Sitzung als Entscheidungsvorlage 3484/16 vorgestellt. Hier wird im Weiteren davon ausgegangen, dass der Ausschuss die Realisierung der PV-Anlagen beschlossen hat.
Im Folgenden noch einmal die Übersicht aller Photovoltaik-Anlagen:
| Objekt | PV-Fläche in m² | Leistung in kWp | Kosten in € | Ertrag in kWh |
3.1 | Grenzlandringbad | 500 | 36,5 | 55.000,- | 34.500 |
3.2 | Erich Kästner Grundschule (nur Flachdachfläche Aulabereich) | 410 | 30,0 | 49.000,- | 28.500 |
3.3 | Rathaus (insbes. Dachfläche über Sitzungssaal) | 145 | 15,0 | 26.000,- | 14.750 |
3.4 | Grundschule Arsbeck | 335 | 37,0 | 60.500,- | 35.500 |
3.5 | Grundschule Rath-Anhoven Realisierung ausgesetzt | 150 | 16,5 | 28.000,- | 15.500 |
3.6 | Realschule | 475 | 35,0 | 56.500,- | 33.250 |
3.7 | 3-fach-Sporthalle | 740 | 54,0 | 87.000,- | 51.500 |
3.8 | 2-fach-Sporthalle | 550 | 40,0 | 64.500,- | 38.000 |
3.9 | Grundschule Beeck Realsierung ausgesetzt | 160 | 18,0 | 30.000,- | 17.250,- |
3.10 | Kindergarten Klinkum | 120 | 13,5 | 23.000,- | 12.750 |
3.11 | Gebäude Philosophenweg 88 | 40 | 4,75 | 8.000,- | 4.500 |
| Summen (ohne 3.5 und 3.9) | 3.315 | 265,75 | 429.500,- | 253.250 |
Meldung von Maßnahmen / Beantragung der Fördermittel
Gemäß Nebenbestimmungen für Zuwendungen über das KInvFöG NRW hat die Kommune der Bewilligungsbehörde jede Maßnahme zu melden, die gefördert werden soll. Die Meldung soll zum Maßnahmenbeginn erfolgen, sie muss spätestens mit dem ersten Mittelabruf vorliegen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, Mittel aus dem KInvFöG jetzt in einem ersten Schritt wie folgt zu beantragen und zu verwenden:
| Maßnahme | Fördermittel | Eigenanteil (>= 10%) | Gesamtkosten Maßnahme |
1. | Erneuerung der Wärmeversorgung der Erich Kästner Grundschule | 340.200,- € | 37.800,- € | 378.000,- € |
2. | Errichtung von neun Photovoltaik-Anlagen städtischen Gebäuden | 386.550,- € | 42.950,- € | 429.500,- € |
| Summe | 726.750,- € | 80.750,- € | 807.500,- € |
Somit verbleiben bei maximalen Fördermitteln von 932.485,90 € noch unverplante Fördermittel in Höhe von 205.735,90 €.
Die Durchführung der im Haushaltsentwurf 2016 für das Jahr 2017 enthaltenen Fördermaßnahme „Energetische Sanierung Eingangsbereich Maximilian Kolbe Gymnasium“ wurde dem Ausschuss noch nicht vorgeschlagen und beschlossen. Die dafür vorgesehenen Fördermittel können auch für eine andere Maßnahme verwendet werden.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Wärmeversorgung Erich Kästner Grundschule
Die Gesamtkosten der Wärmeversorgungsanlage sind mit 378.000,- € geschätzt (s.a. BUV vom 03.11.2015, Vorlage 3333/15 - TOP 1.7). Die finanziellen Mittel sind sowohl im konsumtiven als auch im investiven Bereich erforderlich, teilen sich wie folgt auf und sind im Haushaltsentwurf 2016 wie folgt angemeldet und zur Verfügung zu stellen:
Instandhaltungsmittel 030106 521100188.100,- €
Rückstellungsmittel 721199 271102 91.000,- €
Summe Konsumtiver Teil (Gasbrennwert, Wärmepumpe):279.100,- €
Investiver Teil (PV-Anlage) 011304 H 918: 98.900,- €
Gesamtkosten:378.000,- €
Für den konsumtiven Teil kann der Ertrag aus einer 90%-igen Förderung aus dem KInvFöG in Höhe von 251.190,- € direkt ertragswirksam verbucht werden.
Im investiven Teil (PV-Anlage) ist der Nettobetrag in Höhe von 83.110,- € für die Ermittlung der ertragswirksamen Auflösung des Sonderpostens zugrunde zu legen. Hieraus ergibt sich ein jährlicher Ertrag von 3.740,- €. Dieser errechnet sich aus einer 90%-igen Förderung in Höhe von 74.800,- €, aufgeteilt auf die 20-jährige Abschreibungsdauer.
Photovoltaik-Anlage Grenzlandringbad
Zur PV-Anlage auf dem Grenzlandringbad erfolgte die Darstellung in der Vorlage 3397/15 für den Rat am 14.12.2015 (s. TOP 11):
„Zur Installation der PV-Anlage sind im investiven Haushalt unter der Investitionsnummer 011304 H 906 unter dem Titel „Photovoltaikanlage Grenzlandringbad“ 55.000,00 € bereitgestellt.
Die jährliche Abschreibung wird voraussichtlich 2.750,00 € betragen.
Demgegenüber ist mit einer jährlichen Einsparung von 4.034,40 € im Bereich der Stromkosten sowie jährlichen Erträgen von 60,00 € für die Einspeisung von überschüssigem Strom zu rechnen.“
Der Beschluss des Rates erfolgte wie in der Vorlage dargestellt.
Es ergibt sich unter Berücksichtigung der Abschreibung ein positiver Gesamtertrag von 1.344,40 €/a.
Bei einer 90%-igen Förderung aus dem KInvFöG würde der jährliche Netto-Aufwand (Saldo aus Abschreibung und ertragswirksamer Auflösung von Sonderposten) lediglich 275,- € betragen. Dadurch steigt der Überschuss auf 3.819,40 €/a.
In die Maßnahme Nr. 19 des Haushaltssicherungskonzeptes ist der unter Berücksichtigung der Förderung errechnete höhere Gesamtertrag eingerechnet worden.
Acht weitere Photovoltaik-Anlagen
Zu den weiteren acht PV-Anlagen erfolgte die ausführliche Darstellung in der Vorlage 3484/16 des vorangegangenen Tagesordnungspunktes dieser Sitzung.
Im Haushaltsentwurf 2016 sind die erforderlichen investiven Mittel in der Gesamthöhe von 374.500,- € unter den Nummern 011304 H 907, H 908, H 909, H 911, H 912, H 913, H 915 und H 916 enthalten und zur Verfügung zu stellen.
Es ergibt sich unter Berücksichtigung der jährlichen Abschreibungen in Höhe von 18.725,- € ein positiver Gesamtertrag von 9.074,30 €/a.
Bei einer 90%-igen Förderung aus dem KInvFöG würde der jährliche Netto-Aufwand (Saldo aus Abschreibung und ertragswirksamer Auflösung von Sonderposten) insgesamt lediglich 1.872,50 € betragen. Dadurch steigt der Überschuss auf 25.926,80 €/a.
In die Maßnahme Nr. 19 des Haushaltssicherungskonzeptes ist der unter Berücksichtigung der Förderung errechnete höhere Gesamtertrag eingerechnet worden.
Alternativen:
Keine Vorschläge der Verwaltung.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. | Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung damit zu beauftragen, die Maßnahme „Erneuerung der Wärmeversorgung für den Altbau der Erich Kästner Grundschule“ zur Förderung durch das KInvFöG zu melden. |
2. | Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss weiterhin die Verwaltung damit zu beauftragen, die Maßnahme „Errichtung von insgesamt neun Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Gebäuden“ zur Förderung durch das KInvFöG zu melden. |
3. | Für die Verwendung der weiteren Fördermittel aus dem KInvFöG wird die Verwaltung in einer der nächsten Sitzung des Ausschusses Vorschläge unterbreiten. |
Über die weiteren Schritte des Förderverfahrens wird die Verwaltung zum geeigneten Zeitpunkt dem Ausschuss weiter berichten.
