Empfehlungsvorlage - VO/3493/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Bundesrat hat am 12.06.2015 das „Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen - KInvFG“ beschlossen.

Durch dieses Gesetz werden den Ländern Bundesmittel in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018 (verlängert bis 2020) zur Verfügung gestellt.

Nordrhein-Westfalen erhält davon anteilig Finanzhilfen in Höhe von rund 32,16% bzw. 1,125 Milliarden Euro.

Das Gesetz der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsfördergesetzes (KInvFöG NRW) legt fest, dass die Finanzhilfen für Nordrhein-Westfalen den Kreisen, Städten und Gemeinden nach einem bestimmten Verteilerschlüssel zur Verfügung gestellt werden. Gemäß Anlage des Gesetzes erhält die Stadt Wegberg Investitionsfördermittel in einer Höhe von 932.485,90 €.

Im §6 des Gesetzentwurfes ist festgelegt, dass Investitionen mit bis zu 90% gefördert werden und die Kommune sich mit mindestens 10% Eigenanteil daran beteiligt. Zuzüglich des Eigenanteils ergeben sich somit Investitionsmittel von insgesamt mindestens 1.036.095,44 €, um die genannte Fördersumme auszuschöpfen.

Die Verwaltung beabsichtigt die Fördermittel in Anspruch zu nehmen und schlägt für die Verwendung der Investitionsmittel die folgenden Maßnahmen vor:

 

 

  1. Sanierung der Wärmeversorgung für den Altbau der Erich Kästner Grundschule

Über die Sanierung der Wärmeversorgungsanlage für den Altbau der Erich Kästner Grund­schule wurde in der Sitzung des BUV am 03.11.2015 entschieden (Variante 2.1, inkl. PV-Anlage, siehe TOP 1.7).

Die Planung der Anlage wird derzeit vorgenommen, die Ausschreibung ist in der Vorbereitung. Die Durchführung soll im Sommer dieses Jahres erfolgen.

Die Gesamtkosten der Heizungserneuerung sind auf  378.000,- €  geschätzt.

 

 

  1. Errichtung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden

Die Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf städtischen Gebäuden ist als Maßnahme Nr. 19 Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes. Bis Ende des Jahres 2016 soll die Planung, Ausschreibung und Errichtung aller elf beschlossenen PV-Anlagen erfolgen.

Die Verwaltung empfiehlt jedoch, die Realisierung der beiden PV-Anlagen auf den Gebäuden der Kastaniengrundschule Rath-Anhoven und der Gemeinschafts­grund­schule Beeck  aufgrund der laufenden Beratungen über das Schulent­wicklungs­konzept der Stadt bis zu einer endgültigen Entscheidung vorerst auszusetzen, so dass zunächst lediglich neun PV-Anlagen errichtet würden.

 

In der Sitzung des Rates am 14.12.2015 (siehe TOP 11) wurde die PV-Anlage auf dem Grenzlandringbad als erste vorgestellt und deren Realisierung beschlossen. In einem Tagesordnungspunkt des nicht-öffentlichen Teils dieser Sitzung wird über die Auftragsvergabe der Bauleistungen entschieden. Die Anlage soll bis Ende Mai dieses Jahres fertig installiert werden.

Die übrigen acht PV-Anlagen wurden im vorangegangenen Tagesordnungspunkt dieser Sitzung als Entscheidungsvorlage 3484/16 vorgestellt. Hier wird im Weiteren davon ausgegangen, dass der Ausschuss die Realisierung der PV-Anlagen beschlossen hat.

Im Folgenden noch einmal die Übersicht aller Photovoltaik-Anlagen:

 

 

Objekt

PV-Fläche

in m²

Leistung

in kWp

Kosten

in €

Ertrag

in kWh

3.1

Grenzlandringbad

500

36,5

55.000,-

34.500

3.2

Erich Kästner Grundschule

(nur Flachdachfläche Aulabereich)

410

30,0

49.000,-

28.500

3.3

Rathaus

(insbes. Dachfläche über Sitzungssaal)

145

15,0

26.000,-

14.750

3.4

Grundschule Arsbeck

335

37,0

60.500,-

35.500

3.5

Grundschule Rath-Anhoven

Realisierung ausgesetzt

150

16,5

28.000,-

15.500

3.6

Realschule

475

35,0

56.500,-

33.250

3.7

3-fach-Sporthalle

740

54,0

87.000,-

51.500

3.8

2-fach-Sporthalle

550

40,0

64.500,-

38.000

3.9

Grundschule Beeck

Realsierung ausgesetzt

160

18,0

30.000,-

17.250,-

3.10

Kindergarten Klinkum

120

13,5

23.000,-

12.750

3.11

Gebäude Philosophenweg 88

40

4,75

8.000,-

4.500

 

Summen (ohne 3.5 und 3.9)

3.315

265,75

429.500,-

253.250

 

 

 

Meldung von Maßnahmen / Beantragung der Fördermittel

Gemäß Nebenbestimmungen für Zuwendungen über das KInvFöG NRW hat die Kommune der Bewilligungsbehörde jede Maßnahme zu melden, die gefördert werden soll. Die Meldung soll zum Maßnahmenbeginn erfolgen, sie muss spätestens mit dem ersten Mittelabruf vorliegen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, Mittel aus dem KInvFöG jetzt in einem ersten Schritt wie folgt zu beantragen und zu verwenden:

 

 

Maßnahme

Fördermittel

Eigenanteil

(>= 10%)

Gesamtkosten Maßnahme

1.

Erneuerung der Wärmeversorgung

der Erich Kästner Grundschule

340.200,- €

37.800,- €

378.000,- €

2.

Errichtung von neun Photovoltaik-Anlagen städtischen Gebäuden

386.550,- €

42.950,- €

429.500,- €

 

Summe

726.750,- €

80.750,- €

807.500,- €

 

Somit verbleiben bei maximalen Fördermitteln von 932.485,90 €  noch unverplante Fördermittel in Höhe von  205.735,90 €.

Die Durchführung der im Haushaltsentwurf 2016 für das Jahr 2017 enthaltenen Fördermaßnahme „Energetische Sanierung Eingangsbereich Maximilian Kolbe Gymnasium“ wurde dem Ausschuss noch nicht vorgeschlagen und beschlossen. Die dafür vorgesehenen Fördermittel können auch für eine andere Maßnahme verwendet werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Wärmeversorgung Erich Kästner Grundschule

Die Gesamtkosten der Wärmeversorgungsanlage sind mit 378.000,- €  ge­schätzt (s.a. BUV vom 03.11.2015, Vorlage 3333/15 - TOP 1.7). Die finanziellen Mittel  sind sowohl im konsumtiven als auch im investiven Bereich erforderlich, teilen sich wie folgt auf und sind im Haushaltsentwurf 2016 wie folgt angemeldet und zur Verfügung zu stellen:

Instandhaltungsmittel  030106  521100188.100,- €

    Rückstellungsmittel  721199  271102        91.000,- €

Summe Konsumtiver Teil (Gasbrennwert, Wärmepumpe):279.100,- €

Investiver Teil (PV-Anlage) 011304 H 918:      98.900,- €

Gesamtkosten:378.000,- €

 

Für den konsumtiven Teil kann der Ertrag aus einer 90%-igen Förderung aus dem KInvFöG in Höhe von 251.190,- €  direkt ertragswirksam verbucht werden.

Im investiven Teil (PV-Anlage) ist der Nettobetrag in Höhe von 83.110,- €  für die Ermittlung der ertragswirksamen Auflösung des Sonderpostens zugrunde zu legen. Hieraus ergibt sich ein jährlicher Ertrag von 3.740,- €. Dieser errechnet sich aus einer 90%-igen Förderung in Höhe von 74.800,- €, aufgeteilt auf die 20-jährige Abschreibungsdauer.

 

Photovoltaik-Anlage Grenzlandringbad

Zur PV-Anlage auf dem Grenzlandringbad erfolgte die Darstellung in der Vorlage 3397/15 für den Rat am 14.12.2015 (s. TOP 11):

„Zur Installation der PV-Anlage sind im investiven Haushalt unter der Investitionsnummer 011304 H 906 unter dem Titel „Photovoltaikanlage Grenzlandringbad“ 55.000,00 € bereitgestellt.

Die jährliche Abschreibung wird voraussichtlich 2.750,00 € betragen.

Demgegenüber ist mit einer jährlichen Einsparung von 4.034,40 € im Bereich der Stromkosten sowie jährlichen Erträgen von 60,00 € für die Einspeisung von überschüssigem Strom zu rechnen.“

Der Beschluss des Rates erfolgte wie in der Vorlage dargestellt.

Es ergibt sich unter Berücksichtigung der Abschreibung ein positiver Gesamt­ertrag von 1.344,40 €/a.

Bei einer 90%-igen Förderung aus dem KInvFöG würde der jährliche Netto-Aufwand (Saldo aus Abschreibung und ertragswirksamer Auflösung von Sonderposten)  lediglich  275,- €  betragen. Dadurch steigt der Überschuss auf  3.819,40 €/a.

In die Maßnahme Nr. 19 des Haushaltssicherungskonzeptes ist der unter Berücksichtigung der Förderung errechnete höhere Gesamtertrag einge­rechnet worden.

 

 

Acht weitere Photovoltaik-Anlagen

Zu den weiteren acht PV-Anlagen erfolgte die ausführliche Darstellung in der Vorlage 3484/16 des vorangegangenen Tagesordnungspunktes dieser Sitzung.

Im Haushaltsentwurf 2016  sind die erforderlichen investiven Mittel in der Gesamthöhe von 374.500,- €  unter den Nummern 011304 H 907, H 908,      H 909, H 911, H 912, H 913, H 915 und H 916  enthalten und zur Verfügung zu stellen.

Es ergibt sich unter Berücksichtigung der jährlichen Abschreibungen in Höhe von 18.725,- €  ein positiver Gesamtertrag von  9.074,30 €/a.

Bei einer  90%-igen Förderung aus dem KInvFöG würde der jährliche Netto-Aufwand (Saldo aus Abschreibung und ertragswirksamer Auflösung von Sonderposten) insgesamt lediglich  1.872,50 € betragen. Dadurch steigt der Überschuss auf  25.926,80 €/a.

In die Maßnahme Nr. 19 des Haushaltssicherungskonzeptes ist der unter Berücksichtigung der Förderung errechnete höhere Gesamtertrag eingerechnet worden.

 

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.

Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung damit zu beauftragen, die Maßnahme „Erneuerung der Wärmeversorgung für den Altbau der Erich Kästner Grundschule“  zur Förderung durch das KInvFöG zu melden.

2.

Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss weiterhin die Verwaltung damit zu beauftragen, die Maßnahme „Errichtung von insgesamt neun Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Gebäuden“  zur Förderung durch das KInvFöG zu melden.

3.

Für die Verwendung der weiteren Fördermittel aus dem KInvFöG wird die Verwaltung in einer der nächsten Sitzung des Ausschusses Vorschläge unterbreiten.

 

Über die weiteren Schritte des Förderverfahrens wird die Verwaltung zum geeigne­ten Zeitpunkt dem Ausschuss weiter berichten.

 

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