Entscheidungsvorlage - VO/3443/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist zu 16,66 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 60,05 % an der NEW AG.

 

Somit ergeben sich für die einzelnen KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG.

 

 

Kommune

Anteil KWH

Anteil NEW AG

Kreis Heinsberg

50,250 %

rd.   5,03 %

Stadt Geilenkirchen

  9,250 %

rd.   0,93 %

Stadt Übach-Palenberg

  8,500 %

rd.   0,85 %

Stadt Hückelhoven

  7,750 %

rd.   0,78 %

Stadt Wassenberg

  5,000 %

rd.   0,50 %

Stadt Heinsberg

  4,250 %

rd.   0,43 %

Stadt Erkelenz

  4,125 %

rd.   0,41 %

Gemeinde Gangelt

  3,625 %

rd.   0,37 %

Gemeinde Selfkant

  3,000 %

rd.   0,30 %

Gemeinde Waldfeucht

  3,000 %

rd.   0,30 %

Stadt Wegberg

  1,000 %

rd.   0,10 %

Gemeinde Niederkrüchten

  0,250 %

rd.   0,03 %

zusammen

     100 %

rd.      10 %

 

 

Trotz dieser geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Änderung von Beteiligungsverhältnissen von Tochter- oder Enkelgesellschaften der NEW AG. So führen Änderungen in der Stammeinlage bei einer Tochter- oder Enkelgesellschaft der NEW AG letztlich auch zu Veränderungen der mittelbaren Beteiligungen der KWH-Gesellschafter.

 

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 Absatz 1 l) Gemeindeordnung (GO) bzw. § 26 Absatz 1  l) der Kreisordnung (KrO) folgt.

 

Anfang des Jahres 2016 wurde der NEW AG mitgeteilt, dass die NEW Tönisvorst GmbH im Dezember 2015 ihr Kapital von 4.905.000 Euro auf 12.905.000 Euro erhöht hat. Bislang war die NEW AG mittelbar über die NEW Viersen GmbH zu 95 % an der NEW Tönisvorst GmbH beteiligt.

 

Den neuen Geschäftsanteil i.H.v. 8.000.000 Euro hat die NEW Viersen übernommen und der Stadt Tönisvorst die Option eingeräumt, ihre auf 1,9 % gesunkene Beteiligungsquote wieder auf 5 % aufzustocken. Da die Stadt Tönisvorst von dieser Option keinen Gebrauch machen wird, haben sich demnach die Beteiligungsverhältnisse an der NEW Tönisvorst GmbH dauerhaft geändert.

 

In der beigefügten Anlage 1 sind die Beteiligungsverhältnisse vor und nach der Kapitalerhöhung gegenübergestellt. Aufgrund der Kapitalerhöhung erhöht sich der mittelbare Beteiligungsanteil der KWH GmbH an der NEW Tönisvorst GmbH von 9,503 % auf 9,813 %.

 

Einzelheiten zur Kapitalerhöhung können der als Anlage 2 beigefügten Vorlage zur Gesellschafterversammlung der NEW Tönisvorst GmbH vom 07.12.2015, sowie der als Anlage 3 beigefügten Notarurkunde vom 07.12.2015 entnommen werden.

 

Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund der mittelbaren Beteiligung an der Kreiswerke Heinsberg GmbH über die Änderung der Beteiligung zu entscheiden.

 

Die Entscheidung des Rates ist gem. § 115 GO der Aufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Zuständige Kommunalaufsicht ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Nach Abstimmung mit der Unteren Kommunalaufsicht beim Kreis Heinsberg erfolgt die Vorlage auf dem Dienstweg, d.h. für die kreisangehörigen Kommunen über die Stabstelle Recht und Kommunalaufsicht beim Kreis Heinsberg.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen werden nicht gesehen.

 

 

 

Alternativen:

 

Keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wegberg stimmt der Kapitalerhöhung der NEW Tönisvorst GmbH von 4.905.000 Euro um 8.000.000 Euro und den entsprechenden Änderungen im Gesellschaftsvertrag zu.

 

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Anlagen

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