Entscheidungsvorlage - VO/3482/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Verschmelzung der NEW Schwalm-Nette GmbH auf die NEW Viersen GmbH (mittelbare Beteiligung über die Kreiswerke Heinsberg GmbH)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Finale Freigabe:
- Neumann, Marc
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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01.03.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist zu 16,66 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 60,05 % an der NEW AG.
Somit ergeben sich für die einzelnen KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG.
Kommune | Anteil KWH | Anteil NEW AG |
Kreis Heinsberg | 50,250 % | rd. 5,03 % |
Stadt Geilenkirchen | 9,250 % | rd. 0,93 % |
Stadt Übach-Palenberg | 8,500 % | rd. 0,85 % |
Stadt Hückelhoven | 7,750 % | rd. 0,78 % |
Stadt Wassenberg | 5,000 % | rd. 0,50 % |
Stadt Heinsberg | 4,250 % | rd. 0,43 % |
Stadt Erkelenz | 4,125 % | rd. 0,41 % |
Gemeinde Gangelt | 3,625 % | rd. 0,37 % |
Gemeinde Selfkant | 3,000 % | rd. 0,30 % |
Gemeinde Waldfeucht | 3,000 % | rd. 0,30 % |
Stadt Wegberg | 1,000 % | rd. 0,10 % |
Gemeinde Niederkrüchten | 0,250 % | rd. 0,03 % |
zusammen | 100 % | rd. 10 % |
Trotz dieser geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Änderung von Beteiligungsverhältnissen von Tochter- oder Enkelgesellschaften der NEW AG. So führen Änderungen der Stammkapitaleinlage bei einer Tochter- oder Enkelgesellschaft der NEW AG letztlich auch zu Veränderungen der mittelbaren Beteiligungen der KWH-Gesellschafter.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 Absatz 1 l) Gemeindeordnung (GO) bzw. § 26 Absatz 1 l) der Kreisordnung (KrO) folgt.
Die NEW AG ist mit 99,99 % an der NEW Viersen GmbH beteiligt. Die NEW Schwalm-Nette GmbH wiederum ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der NEW Viersen GmbH und hat ein Stammkapital von 2,5 Mio. Euro. Sie wurde ursprünglich mit dem Ziel gegründet, eine Beteiligungsmöglichkeit für die Gemeinden Schwalmtal und Brüggen zu bieten.
Da die Gaskonzession der NEW Schwalm-Nette GmbH auf die neu gegründete Gasnetzgesellschaft Schwalmtal mbH & Co. KG übertragen wurde, hat die NEW Schwalm-Nette GmbH keine Verpflichtungen mehr aus dem Konzessionsverfahren. Daher kann die NEW Schwalm-Nette GmbH auf die Muttergesellschaft NEW Viersen GmbH verschmolzen werden.
Gleichzeitig gehen die Anteile der NEW Schwalm Nette GmbH als Gesellschafterin und Kommanditistin der Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG und der Erdgasversorgung Schwalmtal Verwaltungs-GmbH auch an die NEW Viersen GmbH über. Damit führt die NEW AG die Verschlankungsbemühungen im Konzern fort.
Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der NEW Viersen GmbH haben bereits in ihren Sitzungen am 14.09.2015 der Verschmelzung zugestimmt. Aufgrund der noch bestehenden Verpflichtungen aus dem Gaskonzessionsverfahren in der Gemeinde Schwalmtal ist von einer Verschmelzung in 2015 abgesehen worden. Die notarielle Beurkundung soll zeitnah erfolgen.
Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund der mittelbaren Beteiligung an der Kreiswerke Heinsberg GmbH über die Verschmelzung zu entscheiden.
Die Entscheidung des Rates ist gem. § 115 GO der Aufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Zuständige Kommunalaufsicht ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Nach Abstimmung mit der Unteren Kommunalaufsicht beim Kreis Heinsberg erfolgt die Vorlage auf dem Dienstweg, d.h. für die kreisangehörigen Kommunen über die Stabstelle Recht und Kommunalaufsicht beim Kreis Heinsberg.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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719,9 kB
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