Entscheidungsvorlage - VO/3502/16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fraktion Freie Wähler hat mit Datum vom 18.02.2016 die beigefügte Anfrage gem. § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg eingereicht.

 

Die Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung verschiedener Fragen bzgl. der Lüftungsanlage im Maximilian-Kolbe-Gymnasium:

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Die Antworten auf alle gestellten Fragen beziehen sich (siehe Frage 4 der Anfrage) auf die Lüftungsanlage der sanierten Klassenräume des Gymnasiums. Die Verwaltung stellt zunächst fest, dass die Lüftungsanlage nicht fehlerhaft ist oder fehlerhaft arbeitet.

 

Zu 1.)„Wann wurde die Lüftungsanlage von Seiten der Stadt Wegberg

abgenommen ?“

Antwort:Die Lüftungsanlage wurde am 05.08.2011 abgenommen.

 

 

Zu 2.)„Gab es Mängel, die vom Auftragnehmer noch zu beseitigen sind, bzw.

waren ?“

Antwort:Es gab insgesamt sieben sogenannte „einfache“ Mängel,

jedoch keine „wesentlichen“ Mängel. Die einfachen Män-

gel betrafen insbesondere bautechnische Details der Lüftungsanlage.

 

Zu 3.)„Sind diese Mängel beseitigt worden und wann ?“

Antwort:Die vorgenannten Mängel wurden bis Anfang November

2011 vom Auftragnehmer behoben.

 

 

Zu 4.)„Wurden in den Klassenräumen Lichtsignalanlagen (Ampel, etc.)

installiert und welchen Zweck haben diese ?“

Antwort:Es wurden in jedem Klassenraum Fühler zur Einzelraumregelung der Lüftungsanlage installiert. Eine Leuchtdioden­anzeige mit den Farben grün, orange und rot zeigt den Arbeitsstatus der Lüftungsanlage und damit auch die Luftqualität an.

 

 

Zu 5.)„War diese Installation Bestandteil der Konzeption der Lüftungsanlage?“

Antwort:Ja.


 

Zu 6.)„Wurde die Lüftungsanlage von einer Kreisbehörde (z.B. Gesund­heits­-

amt) in 2015/2016 begutachtet und mit welchem Ergebnis ?“

Antwort: Eine Begehung des Gymnasiums durch das Gesundheitsamt fand am 20.03.2015 statt. Hinsichtlich der Lüftungsanlage gab es zwei Hinweise bzw. Ergebnisse:

1. Es wurde eine Verstaubung der Lüftungskanäle in den Klassenräumen festgestellt. Aus diesem Grund werden die Kanäle seitdem regelmäßig gereinigt.

2. Die Raumluftqualität (CO²-Konzentration) wurde in allen Klassenräumen gemessen und über-prüft. In sieben von 34 Räumen wurde eine niedrige Raumluftqualität festgestellt. Seitens des Gesundheitsamtes wurde die Empfehlung zur Verbesserung des Lüftungsverhaltens aus-gesprochen.

 

 

Zu 7.)„Welche Kosten sind seit der Abnahme bis heute für die Stadt Wegberg

entstanden ?“

Antwort:Seit der Abnahme sind folgende Kosten entstanden:

1. Wartung und Instandhaltung:12.910,97 €

2. Wiederkehrende Prüfung:  1.222,01 €

Entstandene Energiekosten können nicht beziffert werden.

 

 

Zu 8.)„Wurden die betroffenen Eltern informiert, wann und wie ?“

Antwort:Da die Lüftungsanlage nicht fehlerhaft ist oder fehlerhaft arbeitet, wurden die Eltern nicht informiert. Über den Jahreswechsel 2015/2016 reagierte die Verwaltung auf ein Schreiben der Elternpflegschaft und nahm eine Überprüfung des Lüftungskonzeptes vor mit dem Er­gebnis, dass hinsichtlich der Raumluftqualität die Zielwerte der Normen erreicht werden können. Dies wurde der Elternpflegschaft in einem Schriftwechsel mitgeteilt und erläutert.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis.

Reduzieren

Anlagen

Loading...