Mitteilungsvorlage - VO/3452/16
Grunddaten
- Betreff:
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Vorlage der Liste investiver Ermächtigungsübertragungen aus 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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01.03.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) übertragbar. Die Vorlage VO 3451/16 enthält Ausführungen zu der Vorgehensweise bei der Bildung der Ermächtigungsübertragungen in das Jahr 2016. Die am 08.04.14 festgelegten Grundsätze über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen werden eingehalten.
Insgesamt beträgt die Summe der investiven Ermächtigungsübertragungen 1.113.885,58 €. Dies hat zur Folge, dass die übertragenen Mittel die Planansätze für das Jahr 2016 erhöhen (vgl. § 22 Abs. 2 GemHVO).
Die gebildeten Ansätze wurden mit den neu veranschlagten Ansätzen abgestimmt. Eine Veränderung der Ermächtigungsübertragungen zöge nach sich, dass die Ansätze für 2016 angepasst werden.
§ 22 Abs. 4 GemHVO sieht vor, dass dem Rat die Übersicht der Ermächtigungsübertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan vorzulegen ist. Im Finanzplan 2016 erhöhen sich die Auszahlungen, die über Kredite zu finanzieren sind. Im Ergebnisplan 2016 wurden die mit den Investitionen verbundenen Aufwendungen, insbesondere die Abschreibungen, entsprechend eingeplant.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45,1 kB
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