Entscheidungsvorlage - VO/3504/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die FDP-Fraktion hat mit Datum vom 08.12.2015 einen Antrag auf Änderung der Ausschussbesetzung gestellt. 

 

Nach § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung NRW wird, im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines Ausschussmitgliedes, dessen Position durch den Rat neubesetzt. Hierbei steht der Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, ein Vorschlagsrecht zu.

 

Durch die FDP-Fraktion wurde die Neubesetzung der Positionen gemäß dem der Vorlage beigefügten Schreiben vom 08.12.2015 beantragt.

  

Die Verwaltung hat auf dieser Basis die Mitgliederverzeichnisse der betroffenen Ausschüsse überarbeitet. Die Entwürfe der Neufassungen sind der Beratungsvorlage als Anlagen beigefügt.

 

Bürgermeister Stock nimmt gemäß § 40 Abs. 2 GO an Abstimmungen nach § 50 Abs. 3 GO NRW nicht teil.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Ratsmitglieder im Rat der Stadt Wegberg beschließen die Umbesetzung der Ausschüsse gemäß den der Vorlage beigefügten Übersichten.

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Anlagen

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