Entscheidungsvorlage - VO/3450/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Wegberg hat in seiner Sitzung am 01.09.2015 folgenden Beschluss gefasst:

 

  1. „Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in der Ratsklausur am 15.08.2015 entwickelten und in der Anlage zur Vorlage VO /3268/15 aufgeführten Maßnahmen in ein Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2015 aufzunehmen. Der Maßnahmenkatalog ist nicht abschließend; Ergänzungen sind möglich.
  2. Rat und Verwaltung stellen die verabschiedeten HSK-Maßnahmen jährlich im Rahmen der Haushaltsplanungen auf den Prüfstand.
  3. Die konkrete Umsetzung der HSK-Maßnahmen (wie beispielsweise die Ausarbeitung von Konzepten und Satzungsänderungen) erfolgt durch Beschlüsse in den jeweils zuständigen Gremien.“

 

Im Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist die Maßnahme Nr. 11 „Reduzierung oder Streichung von Theaterveranstaltungen“ aufgeführt. Die Konsolidierungsbeiträge sind mit 8.000,00 €/Jahr für die Jahre 2016-2024 eingeplant.

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport hatte in seiner Sitzung am 21.04.2015 letztmalig eine Preisanpassung der Eintrittsgelder vorgenommen. Die derzeitigen Preise für Abo- und Einzelkarten sind wie folgt festgesetzt (gültig ab Spielzeit 2015/2016):

 

Rang

Abopreis

Einzelkarten

regulär

ermäßigt *

regulär

ermäßigt*

I

69,00 €

59,00 €

21,00 €

18,00 €

II

61,00 €

52,00 €

19,00 €

16,00 €

III

55,00 €

47,00 €

17,00 €

14,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die ermäßigten Preise gelten für folgende Personenkreise:

 

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre,
  • Schüler und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres,
  • Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres,
  • Personen, die ein „Freiwilliges Soziales Jahr“ ableisten,
  • Schwerbehinderte mit Schwerbehindertenausweis (mindestens 50%),
  • Inhaber der EURECARD,
  • Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung, Hilfe zum

Lebensunterhalt u.a.)

  • Empfänger von Wohngeld und
  • Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter).

 

Die Anspruchsvoraussetzung muss durch Vorlage entsprechender aktueller Belege nachgewiesen werden.

 

Um im Rahmen der Haushaltskonsolidierung die entsprechenden Mehreinnahmen von 8.000,00 € zu erzielen, ist folgende Preisgestaltung erforderlich:

 

Rang

Abopreis

Einzelkarten

regulär

ermäßigt *

regulär

ermäßigt*

I

89,00 €

83,00 €

25,00 €

23,00 €

II

84,00 €

78,00 €

23,00 €

21,00 €

III

79,00 €

73,00 €

21,00 €

19,00 €

 

 

 

 

 

Es bleibt abzuwarten, ob diese Preissteigerung Abonnenten veranlassen wird, das Abo zu kündigen. Hier muss die Entwicklung abgewartet werden. Bei zu starkem Rückgang der Besucherzahlen könnte es zu einem höheren Zuschussbedarf als bislang kommen. In diesem Falle müsste das langjährige Angebot „Theaterabonnement“ eingestellt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es wird mit Mehreinnahmen in Höhe von 8.000,00 € gerechnet. Diese sind im Haushaltsplanentwurf 2016 bereits bei Produktsachkonto 040100/436100 eingeplant.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor, die Preise für das Theaterabonnement 2016/17 wie folgt festzusetzen:

 

Rang

Abopreis

Einzelkarten

regulär

ermäßigt *

regulär

ermäßigt*

I

89,00 €

83,00 €

25,00 €

23,00 €

II

84,00 €

78,00 €

23,00 €

21,00 €

III

79,00 €

73,00 €

21,00 €

19,00 €

 

 

 

 

 

Im zuständigen Fachausschuss soll Ende des Jahres 2016 über die Auslastung des Theaterabonnements und der Einzelkarten berichtet werden. In diesem Zusammenhang soll über die Fortführung des Abonnements dann entschieden werden.

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