Entscheidungsvorlage - VO/3488/16-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die AfW-Fraktion hat mit Daum vom 04.02.2016 den nachfolgenden Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg gestellt: 

 

„Kosten der Rats- sowie Ausschusssitzungen“

 

Dieser wurde vom Rat in seiner Sitzung vom 01.03.2016 in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

Die Verwaltung nimmt zum Antrag wie folgt Stellung:

 

Zur Ermittlung der im Antrag aufgeführten Kosten wäre eine umfangreiche Erhebung von Daten von Nöten.

 

Im Folgenden sind einige der hierbei zu erhebenden Daten beispielhaft aufgeführt: Sitzungs- und Vorlagenanzahl, Ermittlung der jeweils beteiligten Mitarbeiter und Institutionen, Zeitanteile der Beteiligten, Einsatz von Arbeitsmitteln, Räumlichkeiten und Materialien, Energiekosten, Kosten für Porto und Dienstgänge.

 

Weiterhin sind viele kostenbeeinflussende Faktoren, wie beispielsweise die Anzahl arbeitsintensiver Fraktionsanträge, in Anzahl und Aufwand vorab nicht bezifferbar. Ebenso kann keine pauschale Aussage darüber getroffen werden, inwieweit Sondersitzungen Mehrkosten verursachen, da die Kosten bspw. stark vom Umfang der Sitzung abhängig sind.

 

Für eine Übersicht über die für Rat und Ausschüsse anfallenden Kosten wird daher auf den jeweiligen Haushaltsplan verwiesen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt den Antrag AfW-Fraktion ab.

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Anlagen

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