Entscheidungsvorlage - VO/3515/16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit der Regelung des § 80 Abs. 3 S. 2 GO NRW wird Einwohnern und Abgabepflichtigen das Recht eingeräumt, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zu erheben. Die Haushaltssatzung enthält gemäß § 78 Abs. 2 Nr. 1 GO NRW die Festsetzung des Haushaltsplans. Die Frist für Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf wurde vom 16.02. bis 01.03.2016 festgelegt. § 80 Abs. 3 S. 3 GO NRW sieht vor, dass der Rat über die Einwendungen vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung beschließt. Es wurden drei Einwendungen fristgerecht eingereicht. Die jeweiligen Einwendungserheber wurden darüber informiert, dass eine Vorberatung über ihre Einwendungen im öffentlichen Teil der Haupt- und Finanzausschusssitzung und eine Beschlussfassung in dem öffentlichen Teil der Ratssitzung am 12.04.2016 erfolgt.

 

Inhaltlich richten sich alle eingegangenen Einwendungen gegen die Erhöhung der Grundsteuer B.

Als wesentliche Argumente gegen die Erhöhung der Grundsteuer B werden angeführt:

 

-          Starker Anstieg der Wohnnebenkosten in den letzten Jahren

-          Dient lediglich der Etatsanierung

-          Keine Leistungsverbesserungen im Stadtgebiet

-          Bereits Erhöhung in anderen Bereichen (Elternbeiträge im Kindergarten)

-          Bundespolitisches Versprechen keine Steuererhöhungen aufgrund der Flüchtlingskrise

 

Die Grundsteuer-Anhebungen waren zur Verbesserung der Finanzlage notwendig. Außerdem war durch den Erlass des Innenministeriums zu Maßnahmen und Verfahren der Haushaltssicherung vorgegeben, die Grundsteuer B mindestens auf die Höhe des Landesdurchschnitts festzusetzen. Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt sogar unter dem zuletzt veröffentlichten Landesdurchschnitt mittlerer kreisangehöriger Kommunen.

 

Es wurde sich beispielsweise für die Erhaltung des Hallenbades ausgesprochen, sodass die Stadt im Vergleich zu anderen Städten in der Haushaltssicherung ihr Leistungsangebot weitestgehend erhalten kann.

 

Die Steuererhöhung ist nicht auf gestiegene Kosten bei der Flüchtlingsunterbringung zurückzuführen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Einwendungen abzulehnen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...