Entscheidungsvorlage - VO/3523/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg hat den in der Anlage beigefügten Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung gestellt. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Rates am 03.03.2016 zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

Derzeit stellt sich die Unterbringungssituation der Flüchtlinge in der Stadt Wegberg wie folgt dar:

 

Arsbeck:177 Personen

Dalheim:  28 Personen

Tüschenbroich:  37 Personen

Gerichhausen:  13 Personen

Wildenrath:    9 Personen

Klinkum:    6 Personen

Gesamt:270 Personen

 

Die Unterbringung erfolgt –bis auf das Gebäude in Tüschenbroich- in eigenen Immobilien. In Arsbeck sind im Hauptgebäude aktuell 173 Personen untergebracht.

 

Die Unterbringung in Tüschenbroich erfolgt in einem angemieteten Objekt. Der Mietvertrag ist frühestens zum 30.08.2016 kündbar.

 

Leider ist der von der Verwaltung prognostizierte Auszug der anerkannten oder freiwillig ausreisenden Flüchtlinge nicht wie erwartet eingetreten. Durch die Vielzahl der Flüchtlinge, die derzeit eine Ausreise über die Internationale Organisation für Migration, freiwillig antreten wollen, sind die Helfer dort derzeit enorm ausgelastet und es entstehen teils lange Verzögerung in der Bearbeitung der Anträge. Auch die Flüchtlinge, die anerkannt sind oder eine Duldung erhalten haben, verlassen nur sehr zögerlich die Gemeinschaftsunterkünfte. Passender Wohnraum (angemessen in Größe und Preis) ist für den betroffenen Personenkreis trotz vieler Angebote aus der Bevölkerung nur schwer zu finden.

 

Zusätzlich zum zögerlichen Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft hat es in den letzten beiden Wochen wieder neue Zuweisungen (9 Personen) im Wege der Umverteilung (Familiennachzug und Altfälle) gegeben. Hier war nur noch eine Unterbringung im Haupthaus möglich. Als letzte Möglichkeit, auch für die zugesagte Räumung der provisorischen Unterkunft in Wildenrath, stehen nur noch die Mobilwohnheime zur Verfügung, in denen bislang eine Wohnung mit einer Familie belegt ist. Weitere kurzfristige Zuweisungen sind nicht auszuschließen. Hierfür und für evtl. Fälle von Obdachlosigkeit, werden die Mobilwohnheime dringend benötigt.

 

Bei der Anschaffung der Mobilwohnheime waren neben dem günstigen Anschaffungspreis seinerzeit zwei Aspekte maßgeblich:

 

  1. ein möglicher Verkauf und
  2. eine Aufstellmöglichkeit an anderer Stelle (Stichwort: dezentralere Unterbringung).

 

Vor dem Hintergrund einer sehr flexiblen Nutzungsmöglichkeit der Mobilwohnheime soll derzeit von einer Veräußerung abgesehen werden. Die Entwicklungen der Zuweisungen und Auszüge aus der Gemeinschaftsunterkunft wird sehr intensiv begleitet. Sobald sich hier ein Spielraum eröffnet, wird die Verwaltung entsprechende Vorschläge unterbreiten.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Mobilwohnheime nicht zu veräußern. Die Verwaltung wird beauftragt, die Belegungssituation zu beobachten und zu gegebener Zeit weitere Vorschläge für eine Nutzung oder einen Verkauf zu machen.

 

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Anlagen

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