Entscheidungsvorlage - VO/3517/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Datum vom 28.12.15 wurde durch einen Bürger der Stadt Wegberg die beigefügte Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW eingereicht. Diese wurde vom Rat zuständigkeitshalber an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen (VO/3490/16).

 

Die Bürgeranregung richtet sich inhaltlich gegen die Erhöhung der Grundsteuer B  und empfiehlt nach Einsparpotenzialen auf der Ausgabenseite zu suchen.

 

Nach Artikel 19 Absatz 6 b der Hauptsatzung soll von der Prüfung vorgebrachter Anregungen und Beschwerden abgesehen werden, wenn sie gegenüber bereits geprüften Anregungen und Beschwerden kein neues Sachvorbringen enthalten. Im Rahmen der Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2016 sind Einwendungen eingegangen, die beinahe inhaltsgleich sind. Die Bürgeranregung ist allerdings mit einer Einwendung im gesetzlichen Sinne nicht gleichzusetzen, insofern wird nachfolgend auf die Beschwerde eingegangen.

 

Die Erhöhung der Grundsteuer B wurde vor dem Hintergrund der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes beschlossen. Durch den Erlass des Innenministeriums zu Maßnahmen und Verfahren in der Haushaltssicherung von 2009 war vorgegeben, dass die Grundsteuer B mindestens auf die Höhe des Landesdurchschnittes festzusetzen war. Der Landesdurchschnitt mittlerer kreisangehöriger Gemeinde beträgt nach den aktuellen Auswertungen von it NRW 498 Prozentpunkte. Mit der im letzten Jahr beschlossenen Erhöhung wird damit der zuletzt veröffentlichte Landesdurchschnitt sogar unterschritten.

Die Publikation des Bundes der Steuerzahler zum Thema „Sparen in der Kommune“ hat in der Zusammenstellung des Haushaltssicherungskonzeptes Berücksichtigung gefunden. Die aufgeführten Vorschläge wurden größtenteils gesichtet und für die Stadt Wegberg hinsichtlich ihrer Erfolgsaussicht gewertet.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich mit der Bürgeranregung beschäftigt, teilt aber die Auffassung des Beschwerdeführers nicht und lehnt die Anregung ab.

 

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Anlagen

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