Mitteilungsvorlage - VO/3532/16
Grunddaten
- Betreff:
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Mitteilungsvorlage - Anfallende Kosten einer Geschwindigkeitsmessung/Verkehrszählung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Schulz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung (STEP)
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Kenntnisnahme
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05.04.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Um eine Geschwindigkeitsmessung durchzuführen sind seitens des Fachbereichs 201 – Bürgervice und Sicherheit sowohl Vor-, als auch Nacharbeiten erforderlich.
Zunächst erfolgen die Eingaben der Messparameter im Computerprogramm DD-Web. Hier werden die Messstelle, der Messzeitraum und die Verkehrsrichtungen erfasst. Diese Eingaben dauern etwa 20 Minuten.
Anschließend erfolgt die schriftliche Beauftragung des Baubetriebshofes. Der Arbeitsauftrag umfasst in der Regel das Laden der Akkus des Geschwindigkeitsmessgerätes, die genaue Beschreibung der Messstelle, sowie die Beauftragung des Auf- und Abhängens des Geschwindigkeitsmessgerätes. Die Dauer der Erstellung des Arbeitsauftrages beträgt etwa 10 Minuten.
Nachdem das Messgerät angebracht wurde, erfolgen zwischenzeitliche Überprüfungen. Zunächst wird überprüft, ob die Messdaten an das Computerprogramm DD-Web übertragen werden. Zudem erfolgt eine Überprüfung der Plausibilität der Messdaten. Bei jeder Messung erfolgen in der Regel zwei Überprüfungen, die insgesamt 5 Minuten dauern.
Nachdem das Geschwindigkeitsmessgerät von den Mitarbeitern des Baubetriebshofes abgehangen wurde, ist die Deinstallation im Computerprogramm DD-Web nachzupflegen. Anschließend kann die Auswertung der Daten erfolgen. Die Rohdaten werden nach Zeitraum und Fahrtrichtung geordnet und die gefahrenen Durchschnittsgeschwindigkeiten ermittelt. Abschließend erfolgt die Generierung der tabellarischen Übersichten. Die Auswertung und Erstellung der Übersichten dauert etwa 20 Minuten.
Wenn bei der Auswertung deutliche Geschwindigkeitsübertretungen erkennbar sind, werden die Daten an die Kreispolizeibehörde Heinsberg weitergeleitet, mit der Bitte um weitere Veranlassungen. Dies dauert höchstens 5 Minuten.
Abschließend erfolgt die Erstellung der Vorlage für den Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung. Dies dauert in der Regel etwa 30 Minuten.
Die Gesamtdauer für alle erforderlichen Arbeiten beträgt somit insgesamt 90 Minuten (Durchschnittswert).
Seitens der Verwaltung fallen gemäß Gutachten der KGSt (Kosten eines Arbeitsplatzes 2015/2016) 68,28 € Brutto-Arbeitgeberkosten an.
Seitens des Baubetriebshofes fallen Personal- und Fahrzeugkosten für das Laden, Aufhängen und Abhängen des Geschwindigkeitsmessgerätes von etwa 100,22 € an. Die Kosten können variieren und sind u.a. abhängig von der Entfernung zur Messstelle.
Die Gesamtkosten für eine Geschwindigkeitsmessung betragen somit 168,50 €.
