Empfehlungsvorlage - VO/3442/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Datum vom 30.11.2015 einen Antrag gem. § 20 der Geschäftsordnung des Rates einen Antrag bzgl. des Verzichts auf einen Anteil der Aufwandsentschädigung für die Ratsmitglieder gestellt.

 

Nach Ansicht der Verwaltung ist ein genereller Verzicht durch Ratsbeschluss seitens der Ratsmitglieder im Hinblick auf die diesen nach der Gemeindeordnung NRW und der entsprechenden Entschädigungsverordnung zustehende Aufwandsentschädigung rechtlich nicht zulässig.

Auf diesem Hintergrund sollte der Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen abgelehnt werden.

 

Seitens der Verwaltung wird dort dennoch Einsparungspotential gesehen. Daher wurde im Rahmen der am 15.08.2015 erfolgten interfraktionellen Runde u.a. die Haushaltskonsolidierungsmaßnahme „Kostenoptimierung bei den Zuwendungen der Ratsmitglieder“ (HSK-Maßnahme Nr. 3) zur Diskussion gestellt.

Diese sah die Umstellung der bisher rein pauschal gezahlten Aufwandsentschädigung an die Ratsmitglieder in ein kombiniertes Abrechnungssystem vor. Hiernach würde den Ratsmitgliedern eine verringerte Grundpauschale gewährt, die dann um ein entsprechendes Sitzungsgeld ergänzt wird.

 

Die Überlegungen wurden noch verstärkt auf dem Hintergrund, dass die Sätze der Aufwandsentschädigung durch Änderung der Entschädigungsverordnung zum 01.01.2016 um ca. 10% erhöht wurden. Ferner bestehen Planungen beim Landesgesetzgeber für die Ausschussvorsitzenden eine separate pauschale Aufwandsentschädigung für die zweite Jahreshälfte 2016 einzuführen.

 

Die Aufwandsentschädigungen für die einzelnen im Rat der Stadt Wegberg vertretenen Personengruppen haben sich bei Fortführung der rein pauschalen Aufwandsentschädigung zum 01.01.2016 wie folgt geändert:

 

 

 

Jahresbetrag

2015 / €

Jahresbetrag

2016 / €

Betroffene Personenzahl

Pauschale Aufwandsentschädigung für ein „einfaches“ Ratsmitglied

3.165,60

3.482,40

36

Zusätzliche pauschale Aufwandsentschädigung für den ersten stellv. Bürgermeister

9.496,80

10.447,20

1

Zusätzliche pauschale Aufwandsentschädigung für den zweiten stellv. Bürgermeister

4.748,40

5.223,60

1

Fraktionsvorsitzender (bei einer Fraktion bis zu 10 Fraktionsmitgliedern)

6.331,20

6.964,80

5

Fraktionsvorsitzender (bei einer Fraktion mit mehr als 10 Fraktionsmitgliedern)

9.496,80

10.447,20

1

Stellv. Fraktionsvorsitzender (bei einer Fraktion mit 10 oder mehr Fraktionsmitgliedern)

3.165,60

3.482,40

2

 

 

Durch die Verwaltung wurden daher verschiedene Hochrechnungen hinsichtlich der Zahlung der Aufwandsentschädigung an die Ratsmitglieder für das Jahr 2016 angestellt. Bei den aufgeführten Varianten wurde von einer gemäß
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b EntschVO vorgesehenen reduzierten Grundpauschale  i. H. v. 191,20 EUR und einem Sitzungsgeld i. H. v. 19,60 EUR ausgegangen. Die weiteren Berechnungen wurden anhand der Gremienmitgliedschaften der einzelnen Mandatsträger und dem Sitzungskalender für das Jahr 2016 vollzogen. Die entsprechende Berechnungstabelle wird den Fraktionsvorsitzenden vor der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.  Nachfolgend sind die denkbaren Varianten aufgeführt:

 

Hochrechnung für das Jahr 2016

Jahresbetrag der Aufwandsent-schädigung der Ratsmitglieder

geschätzte Reduzierung

Verteilung der Aufwandsentschädigung p.a.

Jahres-betrag

in %

Pauschale

Sitzungs-geld für Rats- und Ausschusssitzungen

Sitzungs-geld für Fraktionssitzungen

Keine Änderung,

Beibehaltung des bisherigen rein pauschalen Systems

200.000 €

0 €

0

200.000 €

0 €

0 €

Variante 1

Grundpauschale zzgl. Sitzungsgeld für die Teilnahme ausschließlich an Rats- und Ausschusssitzungen

168.000 €

31.000 €

16 %

157.000 €

11.000 €

0 €

Variante 2

Grundpauschale zzgl. Sitzungsgeld für Rats- und Ausschusssitzungen und alle Fraktionssitzungen

187.000 €

13.000 €

6 %

157.000 €

11.000 €

19.000 €

Variante 3

Grundpauschale zzgl. Sitzungsgeld für Rats- und Ausschusssitzungen und max. 12 Fraktionssitzungen

177.000 €

23.000 €

12 %

157.000 €

11.000 €

9.000 €

 

Aus Sicht der Verwaltung wird hier Variante 2 mit einer jährlichen Einsparung von 6% sowohl den Einsparzielen als auch den Entschädigungsinteressen der Mandatsträger am ehesten gerecht.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die für die Aufwandsentschädigung der Ratsmitglieder erforderlichen Mittel wurden unter dem Produkt 01 01 01 (Rat und Ausschüsse), Sachkonto (54 21 00) für den Haushaltsplanentwurf 2016 angemeldet.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat nachfolgende Beschlüsse zu treffen:

 

 

1.

 

 

2.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.11.2015 wird aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten abgelehnt.

 

Es erfolgt eine Änderung der bisher rein pauschal gewährten Aufwandsentschädigung für die Ratsmitglieder in eine kombinierte Zahlung (Reduzierte Pauschale plus Sitzungsgeld) nach der im Sachverhalt dargestellten Variante Nr. 2

 

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung des § 16 der Hauptsatzung der Stadt Wegberg vorzubereiten.

 

 

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Anlagen

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