Entscheidungsvorlage - VO/3548/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Neues Logo der Stadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Lambertz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (mit PersA)
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Entscheidung
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12.04.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Wegberg wirbt seit vielen Jahren mit ihren 14 Mühlengebäuden, die an der Schwalm und ihren Nebenflüssen liegen und teilweise gastronomisch genutzt werden. Dies ist u.a. ein Grund, warum jährlich die Zahl der Tages- und Übernachtungsgäste steigt und rd. ein Drittel aller Gäste, die den Kreis Heinsberg aufsuchen, in Wegberg zu finden sind. Die Stärkung des Tourismus ist außerdem eine der vom Rat festgeschriebenen strategischen Ausrichtungen.
Die Verwaltung hat im September des vergangenen Jahres gem. § 13 Abs. 3 der Gemeindeordnung einen Antrag an das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW zur Führung der Zusatzbezeichnung „Mühlenstadt“ gestellt. Dieser ist mit Verfügung vom 26.10.2015 positiv beschieden worden. Verbunden mit der Genehmigung zur Führung der Zusatzbezeichnung ist die Aufnahme der Bezeichnung „Mühlenstadt“ in die Hauptsatzung und den Briefkopf der Behörde.
Um den Briefkopf der Stadt mit der Zusatzbezeichnung „Mühlenstadt“ neu zu gestalten, möchte die Verwaltung unter Beteiligung der Öffentlichkeit ein neues Logo entwickeln. Dieses soll folgende Kriterien erfüllen:
- Nennung der Bezeichnung „Mühlenstadt Wegberg“
- Einbeziehung des Wappens der Stadt
- Grafische Darstellung einer Wassermühle (ggfls. als Anriss) mit Flusslauf
- Ggfls. grafische Einbeziehung des ovalen Grenzlandringes
- Guter Wiedererkennungswert
- Nutzung des Logos in Farbe und schwarz-weiß möglich
- Frei skalierbare Vektorgrafik
- Übermittlung des Logos als Anlage zu einer E-Mail an die Verwaltung mit Angabe zum Urheber und Beschreibung des Entstehungsprozesses.
Durch Bekanntgabe in der Presse und auf der Homepage der Stadt sowie durch gezielte Ansprache von Hochschulen und Berufskollegs sollen möglichst viele Akteure gewonnen werden, die den Entwurf eines neuen Logos bei der Verwaltung einreichen. Vom 13. April bis zum 30. Juni 2016 können Vorschläge eingereicht werden. Als Anreiz zur Teilnahme an der Ausschreibung werden die besten drei Vorschläge mit einem Preisgeld, welches von der Kreissparkasse gesponsert wird, prämiert.
Eine etwa 12-köpfige Jury bestehend aus dem Bürgermeister, zwei Mitarbeitern aus dem Büro des Bürgermeisters, je einem Vertreter aus den Ratsfraktionen sowie weiteren fachkundigen Personen soll die Vorschläge auswerten.
Die Verwaltung bittet die Fraktionen, je einen Vertreter für die zu bildende Jury zu benennen und wird über den aktuellen Stand des Verfahrens berichten. Die Entscheidung über die endgültige Auswahl eines neuen Logos trifft der Rat in einer Sitzung nach den Sommerferien.
