Mitteilungsvorlage - VO/3545/16
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsverfahren zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 - Zeitplan -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Finale Freigabe:
- Vieth, Nina
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Kenntnisnahme
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26.04.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW gilt der Haushaltsgrundsatz der Vorherigkeit. Dies bedeutet, dass das Haushaltsjahr gleich dem Kalenderjahr ist und der Haushaltsplan vor dem 01.01. des jeweiligen Haushaltsjahres aufzustellen ist.
Um diesem Haushaltsgrundsatz gerecht zu werden, teilt die Verwaltung folgende geplante Zeitschiene für die Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017 mit:
25.10.2016 Übergabe des Haushaltsplanentwurfes an die Ratsmitglieder und Fraktionen
06.12.2016 Vorberatung des Planwerkes im Haupt- und Finanzausschuss
20.12.2016 Beschlussfassung im Rat
Damit dieser Zeitplan eingehalten werden kann, ist es erforderlich, dass ein transparentes Miteinander zwischen Rat und Verwaltung besteht. Hierzu gehört auch, dass gravierende Anträge aus den Fraktionen, die die Haushaltsansätze maßgeblich beeinflußen, bis zu den Sommerferien beschlossen sind.
