Mitteilungsvorlage - VO/3545/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW gilt der Haushaltsgrundsatz der Vorherigkeit. Dies bedeutet, dass das Haushaltsjahr gleich dem Kalenderjahr ist und der Haushaltsplan vor dem 01.01. des jeweiligen Haushaltsjahres aufzustellen ist.

 

Um diesem Haushaltsgrundsatz gerecht zu werden, teilt die Verwaltung folgende geplante Zeitschiene für die Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017 mit:

 

25.10.2016 Übergabe des Haushaltsplanentwurfes an die Ratsmitglieder und Fraktionen

 

06.12.2016 Vorberatung des Planwerkes im Haupt- und Finanzausschuss

 

20.12.2016 Beschlussfassung im Rat

 

 

Damit dieser Zeitplan eingehalten werden kann, ist es erforderlich, dass ein transparentes Miteinander zwischen Rat und Verwaltung besteht. Hierzu gehört auch, dass gravierende Anträge aus den Fraktionen, die die Haushaltsansätze maßgeblich beeinflußen, bis zu den Sommerferien beschlossen sind.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis.

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