Mitteilungsvorlage - VO/3442/16-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.11.2015; hier: Mitteilung über Verwaltungsaufwand und Fraktionszuwendungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Boden, Clemens
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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26.04.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des HFA wurde von verschiedenen Fraktionen angefragt, mit welchem Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung der Neuordnung der Aufwandsentschädigung gerechnet werden kann. Weiterhin wurde nach der aktuellen Höhe der Fraktionszuwendungen gefragt.
Bzgl. des Verwaltungsaufwands steht derzeit eine Anfrage bei der RegioIT aus, von wo aus die Einrichtung eines Software-Moduls für die Sitzungsgeld-Abrechnung über das ALLRIS-System erfolgen würde.
Da dort derzeit wegen eines großflächigen ALLRIS-Updates viele Kräfte gebunden sind, konnte von dort bisher noch keine abschließende Auskunft über den damit verbundenen Aufwand seitens der RegioIT und städtischem Personal gegeben werden. Die entsprechenden Informationen werden daher nachgereicht.
Fraktionszuwendungen werden in 2016 wie folgt gezahlt (Ansätze aus Haushaltsentwurf 2016):
Fraktion | Zuwendung p. a. |
CDU | 12.100,- EUR |
SPD | 9.500,- EUR |
FDP | 1.250,- EUR |
AfW | 1.250,- EUR |
Bündnis 90/Die Grünen | 1.250,- EUR |
Freie Wähler | 1.500,- EUR |
Summe | 28.100,- EUR |
Bei den Fraktionen der FDP, AfW, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wähler kommen noch geldwerte Leistungen für die Bereitstellung von Fraktionsräumen im Rathaus hinzu (siehe auch Anlage „Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder“ Teil B des Haushaltsentwurfs 2016).
Die Verwaltung schlägt vor, über die Neuordnung der Aufwandsentschädigung nach Vorliegen der näheren Informationen zum Verwaltungsaufwand in einer der nächsten Sitzungen des HFA zu beraten.
