Mitteilungsvorlage - VO/3586/16
Grunddaten
- Betreff:
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Ferienprogramm 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Zybell, Thomas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Kenntnisnahme
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24.05.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat auch für 2016 wieder ein umfangreiches Ferienprogramm erarbeitet, in diesem Jahr sogar mit zusätzlichen Angeboten für die 14- bis 16-jährigen Kinder und Jugendlichen. Damit möglichst vielen die Gelegenheit zur Teilnahme geboten wird, soll das Ferienprogramm der Stadt im Zeitraum 18. Juli bis 06. August 2016 und damit wieder in der Mitte der Sommerferien stattfinden.
In diesem Jahr konnten wieder einige Sponsoren für das Ferienprogramm gefunden werden. Insgesamt sind 1.800 € an Spenden eingegangen. Kostenintensive Ausflüge und Fahrten können aber weiterhin nur sehr begrenzt angeboten werden. Die Spendengelder wurden auf verschiedene Ferienprogramm-Angebote aufgeteilt, so dass viele Angebote für die Kinder kostenlos oder nur gegen einen geringen Teilnahmebeitrag angeboten werden können.
In Ergänzung zum Engagement der örtlichen Vereine und Sponsoren bedarf es auch in diesem Jahr wieder der Einstellung von vier Betreuerinnen und Betreuer für drei Wochen. Die Verwaltung beabsichtigt, vier Mitarbeiter/innen mit entsprechender Qualifikation im Rahmen einer kurzfristigen Teilzeitbeschäftigung einzustellen. Die Tätigkeit erstreckt sich über drei Wochen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von jeweils ca. 16 Stunden pro Mitarbeiter. Für betreuungsintensive Angebote werden zusätzlich 2 Mitarbeiter (Auszubildende, Praktikanten) aus dem Rathaus mit eingesetzt.
Der Entwurf des Ferienprogramms für das Jahr 2016 ist als Anlage beigefügt. Geringfügige Änderungen bleiben aus organisatorischen Gründen vorbehalten. An der Durchführung des Ferienprogramms beteiligen sich wieder viele Vereine, Institutionen und Einzelpersonen.
Für die unterschiedlichen Programmpunkte wird, wie oben bereits erwähnt, ein geringer Kostenbeitrag erhoben. Von der Erhebung des Kostenbeitrages wird in entsprechend sozial gelagerten Fällen ganz abgesehen. Bei Anmeldung von drei und mehr Kindern einer Familie schlägt die Verwaltung wie bislang vor, den Kostenbeitrag ab dem dritten Kind um 50 v.H. zu reduzieren, und zwar bei dem Kind/bei den Kindern mit dem/den höchsten Teilnehmerbeitrag(-beiträgen), unabhängig vom Alter, um eine für die Familie möglichst hohe finanzielle Entlastung zu erreichen.
Die Programmhefte werden wieder an alle Kindergärten und Schulen (bis einschließlich Klasse 7) verteilt und liegen zusätzlich in diversen Wegberger Geschäften sowie im Rathaus an der Info-Theke zur Mitnahme aus; außerdem wird das Programm auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht. Eine PDF-Fassung des Programmheftes liegt der Originalvorlage in elektronischer Form bei.
Die Anmeldungen für die verschiedenen Angebote können am Dienstag, dem 21. Juni 2016, in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, in der Wegberger Mühle, vorgenommen werden.
Sind nach dem Anmeldeverfahren noch Plätze für anmeldepflichtige Veranstaltungen frei, können diese selbstverständlich auch später gebucht werden.
Das Hallenbad ist während der gesamten Ferien geöffnet. Die Liegewiese steht nach Wetterlage zur Verfügung.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Für die Durchführung des Ferienprogramms sind vom Fachbereich Bildung und Soziales bei Produktsachkonto 06 02 01; 53 39 50 insgesamt 5.500,00 € in die Haushaltsplanung 2016 eingebracht worden. Zusätzlich stehen Spendengelder in Höhe von 1.800 € zweckgebunden zur Verfügung.
Gemeinden in der vorläufigen Haushaltsführung haben zu prüfen, inwiefern der bisherige Umfang freiwilliger Leistungen schrittweise reduziert werden kann. Dabei ist auch die Kündigung bestehender rechtlicher Verpflichtungen einzubeziehen.
Das Ferienprogramm ist im Rahmen der Daseinsvorsorge (dies umfasst die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leistungen der Gemeinden zum Wohle der Allgemeinheit oder bestimmter objektiv abgrenzbarer Personenkreise) als Aufgabe einer Stadt notwendig und soll nach Ansicht der Verwaltung aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten in 2016 genauso wie in 2015 mit dem reduzierten Betrag in Höhe von 5.500,00 € und unter Einbeziehung von Spendengeldern weitergeführt werden. Eine weitere Verringerung dieses Ansatzes würde aus Sicht der Verwaltung dazu führen, dass das Ferienprogramm nicht mehr durchführbar ist.
Alternativen:
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,3 MB
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