Mitteilungsvorlage - VO/3607/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Integrationskonzept hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 15.04.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Entscheidung
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24.05.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg hat den in der Anlage beigefügten Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung gestellt. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Rates am 26.04.2016 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport verwiesen.
In den letzten Jahren hat sich Deutschland zum größten Einwanderungsland weltweit entwickelt. Mehr als ein Drittel der seit 2015 neu zugewanderten Migranten bringt einen akademischen Abschluss mit – anteilig doppelt so viele wie unter den einheimischen Deutschen. Dieses Potenzial wird bisher zu wenig genutzt. Migranten stehen in Deutschland trotz verbesserter Rahmenbedingungen noch immer vor großen Herausforderungen. Durch Integration dieser Menschen in die deutsche Gesellschaft –unter Beachtung der persönlichen Voraussetzungen und Achtung von Meinung und Religion- kann dieses Potential zum Vorteil aller freigesetzt werden.
Zunächst lässt sich feststellen, dass es bereits eine Vielzahl von Integrationsaktivitäten in der Stadt Wegberg gibt und diese von der Bürgerschaft deutliche und offensive Unterstützung erfahren. In der „Zentralen Unterbringungseinrichtung Wegberg“ (ZUE) engagieren sich die Bezirksregierung, die Johanniter und auch viele ehrenamtliche Helfer. Da sich die Menschen in der ZUE nur kurze Zeit aufhalten, ist eine Integration dieser Menschen –trotz einer guten Willkommenskultur- in die Wegberger Gesellschaft nicht möglich und auch nicht erforderlich. Aus diesem Grunde wird im Punkt 3 des Beschlussvorschlages der Verwaltung vom Vorschlag der SPD-Fraktion leicht abgewichen.
Das Konzept der Johanniter als Betreiber der ZUE sieht aber bereits vor, dass die Menschen dort an Sprach- und Integrationskursen teilnehmen. Dies erleichtert die Eingliederung in die zukünftigen Städte und Gemeinden, in die die Flüchtlinge nach der ZUE-Unterbringung zugewiesen werden. Dort erfolgt damit bereits ein erster Schritt zur Integration in die deutsche Gesellschaft.
Integration ist unstrittig eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die jedoch auf der kommunalen Ebene umgesetzt werden muss. Dies wird auch durch die Absicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales deutlich, das derzeit ein Integrationsgesetz/Integrationsverordnung erarbeitet. Hierin sollen wichtige Bestimmungen, wie z.B. eine beschränkte Wohnsitznahme, getroffen werden. Mit der Verabschiedung wird bis Ende Mai gerechnet. Die Kostenfrage, die sicher eine wichtige Grundlage für eine zukünftige Arbeit in diesem Bereich ist, muss von der Bundes- und Landespolitik noch beantwortet werden. Sicher ist nur, dass ohne eine entsprechende sächliche und personelle Ausstattung eine Integration nicht oder nur sehr schwer möglich sein wird. Hauptamtliche oder ehrenamtliche Integrationslotsen müssen hier über lange Zeit begleitend tätig werden.
In folgende Aktionsfelder (teilweise überlappend und abhängig von der Herkunft oder dem Migrationshintergrund) kann aus Sicht der Verwaltung eine gelungene Integration unterteilt werden. Hierbei wird vorrangig die Gruppe der Flüchtlinge betrachtet:
1. Ankommen, registrieren, unterkommen, versorgen
2. Problemlage ermitteln, Einzelgespräche führen
3. Sprachkenntnisse feststellen, Kurse vermitteln
4. Sozialkontakte herstellen, soziale Zusammenhänge erläutern
5. Wohnung vermitteln
6. Praktika, Arbeit, Studium oder Schule vermitteln
7. Begleitung bis zur Selbständigkeit
In der Stadt Wegberg wird der Bereich der Aktionsfelder 1-5 organisiert wahrgenommen. Die Aktionsfelder 6-7 sind ausbaufähig oder unterliegen derzeit anderen Zuständigkeiten.
- Ankommen, registrieren, unterkommen, versorgen
Zugewiesene Flüchtlinge werden unmittelbar nach der Ankunft in Wegberg in den verschiedenen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Eine unmittelbare dezentrale Unterbringung ist insbesondere vor dem Hintergrund fehlender Sprachkenntnisse und fehlender Betreuungsmöglichkeiten dezentral weder möglich noch sinvoll. Die erste Grundversorgung der ankommenden Flüchtlinge ist so gewährleistet. Untereinander werden in den Gemeinschaftsunterkünften Informationen über ÖPNV, Arztbesuche und Anlaufstellen niederschwellig ausgetauscht. Eine erste Orientierung im neuen Lebensumfeld ist so möglich.
- Problemlage ermitteln, Einzelgespräche führen
Nachdem die Flüchtlinge angekommen sind, wird durch die Sozialarbeiter, aber auch durch das Ausländeramt die persönliche Situation in Einzelgesprächen ermittelt. Bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgt ein erster Kontakt der ehrenamtlichen Initiativen zu den Flüchtlingen. Hier wird geholfen sich zurechtzufinden.
- Sprachkenntnisse feststellen, Kurse vermitteln
Sprachkenntnisse werden von der Volkshochschule und den ehrenamtlichen Initiativen angeboten. Die Teilnahme erfolgt derzeit noch nicht vollumfassend und nur auf freiwilliger Basis. Hier sollen zukünftig Anreize nach dem Motto „Fördern und Fordern“ helfen, die Teilnahmequote zu verbessern.
Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Hierdurch wird eine Teilnahme an anderen Kursangeboten erst möglich.
- Sozialkontakte herstellen, soziale Zusammenhänge erläutern
Dies erfolgt durch die Flüchtlinge zunächst untereinander. Für eine gelungene Integration ist es aber erforderlich, dass die Sozialkontakte aus den eigenen kulturellen Kreisen hinaus in die deutsche Gesellschaft führen. Nur so ist ein „Hineinwachsen“ in unsere Gesellschaft möglich. Hierbei sind Sprachkenntnisse der deutschen Sprache ebenso wichtig, wie die Bereitschaft der Gesellschaft sich für diesen Personenkreis zu öffnen. Hier können z.B. die örtlichen Vereine einen wichtigen Beitrag leisten.
Nicht zu vergessen ist allerdings auch der Aspekt, dass auch die Flüchtlinge sich integrationswillig zeigen müssen, Angebote annehmen und am Integrationsprozess aktiv mitwirken müssen. Ohne die Bereitschaft sich einzubringen läuft der Integrationsprozess einseitig und damit ins Leere.
- Wohnung vermitteln
Dieser Bereich wird bereits von den Sozialarbeitern, dem Flüchtlingshelfer und zu einem Teil auch von den ehrenamtlichen Initiativen geleistet. Eine Wohnungsvermittlung kann erst erfolgen, soweit eine Arbeitsaufnahme erfolgt ist oder das Asylverfahren abgeschlossen ist. Dann ist auch eine entsprechende Finanzierung der Wohnungskosten durch die Flüchtlinge oder andere Sozialleistungsträger möglich.
Leider gestaltet sich die Wohnungsvermittlung in der Praxis schwierig. Es ist immer wieder festzustellen, dass Flüchtlinge nicht aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen wollen. Dies kann sehr unterschiedliche Gründe haben. Auch fehlender und passender Wohnraum ist ein Problem, da Wohnraum in angemessener Größe und angemessenem Preis für Alleinstehende oder kleine Familien auf dem Markt nicht zur Verfügung steht.
Hier muss ein Konzept entwickelt werden, um Anreize zu setzen.
Die Punkte 6-7 werden bislang kaum oder nur ansatzweise von den ehrenamtlichen Initiativen, dem neugegründeten Integrationspoint des Jobcenters und anderen Akteuren verfolgt. Hier wird die Stadt nicht ausreichend tätig, da die entsprechenden personellen Ressourcen fehlen und es hier auch geregelte andere Zuständigkeiten gibt. In der Regel setzen hier die Integrationslotsen ihren Arbeitsschwerpunkt.
Mit diesem Überblick soll dargestellt werden, welche Integrationsaufgaben derzeit bereits bearbeitet werden und wo noch Handlungsbedarf besteht. Der Verwaltung ist bewusst, dass derzeit wichtige Handlungsfelder nicht ausreichend Beachtung finden. Dies ist unter anderem auch der finanziellen Situation der Stadt Wegberg geschuldet. Deutlich ist auch, dass ohne das ehrenamtliche Engagement der vielen Helferinnen und Helfer eine Integration nicht zu schaffen ist. Diese können aber auch die Aufgaben nicht alleine bewältigen und benötigen Unterstützung hierbei.
Die Verwaltung beabsichtigt, bis zum Ende des Jahres ein Integrationskonzept -unter Berücksichtigung des neu entstehenden Integrationsgesetzes- zu erstellen. Eine fachliche Beurteilung der integrativen Bemühungen der Vereine und Initiativen ist von der Verwaltung allerdings nicht vorgesehen. Aus diesem Grunde wird im Punkt 2 des Beschlussvorschlages der Verwaltung vom Vorschlag der SPD-Fraktion leicht abgewichen.
Soweit hier Potential in der Arbeit der Initiativen vermutet wird, ist der „Runde Tisch Asyl“ das richtige Gremium, um hier Probleme und Maßnahmen miteinander zu besprechen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:
- eine Analyse der derzeitigen Integrationsbemühungen im Stadtgebiet vorzunehmen. Hierbei sollen sowohl die städtischen Initiativen und Aktivitäten (auch unter Darstellung der personal-organisatorischen Strukturen) als auch die ehrenamtlichen Strukturen betrachtet werden,
- anhand der Analyse die Bedarfe für eine aktive Integration zu ermitteln und
- ein Integrationskonzept zu erstellen und hierbei mögliche Förderungen des Landes und des Bundes zu berücksichtigen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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762,1 kB
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