Entscheidungsvorlage - VO/3609/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ausgangslage

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport hat in seiner Sitzung am 10.11.2015 die Verwaltung beauftragt eine Arbeitsgruppe zu bilden, die sich mit der Umsetzung der Maßnahme NR. 7 im Haushaltssicherungskonzept (HSK) „Schulstandortoptimierung in Folge des demographischen Wandels“ beschäftigen sollte, um daraus für Ausschuss und Rat einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise zu entwickeln.

 

Empfohlen hatte diese HSK-Maßnahme die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) anlässlich ihrer im Jahr 2015 erfolgten turnusmäßigen Überprüfung der Stadt Wegberg. Dabei hatte sie insbesondere im Grundschulbereich einen Überhang an Schulraum festgestellt und, basierend auf einem Erfahrungswert von 100 - 200 € für Unterhaltungskosten pro Quadratmeter Schulraum, ein Einsparpotential in Höhe von ca. 290.000 € gesehen.

Der vorhandene Flächenüberhang entspricht einer Größenordnung von 2 Grundschulen.

 

 

Arbeit des Arbeitskreises "Schulentwicklungsplanung Grundschulen"

 

Der daraufhin einberufene Arbeitskreis Schulentwicklungsplanung Grundschulen (SEP GS), der aus Vertretern von Politik, Verwaltung, Schulpflegschaften und den Schulleitungen bestand, hat sich am 19. Januar 2016, am 3. März 2016 und am 19. April 2016 getroffen. Zu den Sitzungen hat die Verwaltung umfangreiches Zahlenmaterial aufbereitet und zur Verfügung gestellt.

Es bestand im Ergebnis Einigkeit darin, dass die Standorte KGS Arsbeck und Erich-Kästner-Grundschule nicht in die Untersuchung mit einbezogen werden.

 

Untersucht wurden die Standorte:

 

  • Beeck,
  • Merbeck,
  • Rath-Anhoven
  • und Wildenrath.

 

In der ersten Sitzung gab es viele Fach- und Verständnisfragen, das Selbstverständnis der unterschiedlichen Mitglieder(gruppen), die unterschiedlichen Erwartungshaltungen, den Arbeitsauftrag und die Zielsetzung des Arbeitskreises zu klären. So legten die Schulleitungen Wert auf die Feststellung, dass sie lediglich beratend teilnehmen, die Vertreter und Vertreterinnen der Schulpflegschaften machten deutlich, dass sie sich trotz ihrer aktiven und konstruktiven Teilnahme im Arbeitskreis für den Erhalt aller derzeitigen Grundschulstandorte aussprechen.

 

1. Kriterienkatalog

 

Als erstes einigte sich der Arbeitskreis auf einen Kriterienkatalog, der die aus Sicht der Arbeitskreismitglieder wichtigsten Aspekte beinhaltet, die bei der Entscheidung, ob bzw. welche Grundschule geschlossen wird, eine Rolle spielen sollten.

Lange und kontrovers wurde diskutiert, ob die pädagogischen Konzepte einer Grundschule oder die möglichen Auswirkungen einer Schulschließung auf das Dorfleben geeignete Kriterien sind. Letztendlich einigte man sich darauf, diese Aspekte nicht mit in den Kriterienkatalog aufzunehmen, da die einzelnen pädagogischen Konzepte viel zu unterschiedlich und eigenständig sind, um sie miteinander (nach welchen Kriterien?) vergleichen zu können. Da jede Schulschließung Auswirkungen auf das Dorfleben hat, wurde auch dieses Kriterium ausdrücklich nicht in den Kriterienkatalog aufgenommen.

 

 

2. Gewichtung der Kriterien

 

Im Laufe der Diskussion um die Gewichtung der einzelnen Kriterien einigte sich die Arbeitsgruppe darauf, die monetären Kriterien aus der Gewichtung zunächst herauszunehmen. Die Einbeziehung der monetären Kriterien sollte erst nach Auswertung der nicht-monetären, "weichen" Kriterien erfolgen.

 

Da sehr schnell deutlich wurde, dass nicht jedes der erarbeiteten "weichen" Kriterien für jedes Mitglied denselben Stellenwert besitzt, wurde jeder der vier potentiell betroffenen Grundschulen (vertreten durch Schulleitung und Schulpflegschaft), den Ratsvertretern als einer Gruppe und den Vertretern der Verwaltung als einer Gruppe die Möglichkeit gegeben, die einzelnen Kriterien auf einer Skala von 1 - 10 Punkten zu bewerten (1 Punkt = das Kriterium hat keine Relevanz; 10 Punkte = das Kriterium hat allerhöchste Relevanz).

Die von jeder Gruppe zu jedem Kriterium genannten Punktzahlen wurden aufaddiert und der Durchschnittswert für jedes Kriterium durch Teilung durch 6 (= Anzahl der Gruppen) ermittelt.

 

Die Bewertung der einzelnen Kriterien durch die einzelnen Gruppen brachte folgende Durchschnittsgewichtung:

 

 

Schüler­zahlen

 

Entwicklung (Schuljahr 2020/21)

Erreich-barkeit anderer Standorte

(Mehrauf­wand Fahrt/Zeit)

Städte­bauliche Entwicklung

(erwartete Neubau-gebiete; Auswirkung auf Schüler-zahlen)

Auswirkung auf Verkehrs­ströme und Umwelt

(mehr PKW-Anfahrten/Tag; Höhe der Auswirkungen)

Orientierung bei Schul­schließung

 

(Abwande-rung zu anderen Städten)

Inklusion

 

 

 

(Schulungs­aufwand für GL)

Schüler in Wegberg halten

(erwartete Abwanderung in weiter-führende Schulen anderer Städte)

6,00

8,33

6,83

4,83

4,83

4,67

6,50

 

 

3. Cause and Effect Matrix

 

Im nächsten Schritt war vorgesehen, die erarbeiteten Kriterien und ihre jeweilige Gewichtung auf jeden einzelnen Standort (Beeck, Merbeck, Rath-Anhoven und Wildenrath) anzuwenden. Dazu war aus der Arbeitsgruppe der Vorschlag gekommen, das sogenannte SixSigma-Bewertungsverfahren zur Einstufung zu verwenden und die Ermittlung des Ergebnisses in einer tabellarischen Übersicht („cause and effect matrix“) darzustellen.

 

Es musste nun also ermittelt werden, welche Auswirkung das jeweilige Kriterium im Falle einer Schließung auf den jeweiligen Standort hat. Dazu wurden 4 Kategorien an möglichen Auswirkungsgraden gebildet. Löste schon die Bildung der vorgesehenen 4 Kategorien im Arbeitskreis Diskussionen aus, so machte die Diskussion, welcher Standort bei welchem Kriterium nun welche konkrete Kategorie zugeordnet bekommen müsse, deutlich, wie subjektiv und konträr die Einordnung bei einzelnen Kriterien gesehen wurde. Schon eine einzelne Veränderung in der Zuordnung eines Standorts zu einer Kategorie reichte aus, um das dann (nach Multiplikation mit der Gewichtung) errechnete Gesamtergebnis jeweils "auf den Kopf" zu stellen.

 

Die Bewertungsmatrix liegt zur Information dieser Vorlage als Anlage bei.

 

Als einziges klares Ergebnis bleibt daher festzuhalten, dass bei allen gerechneten Varianten die Grundschule Wildenrath als Teilstandort der KGS Arsbeck jeweils Punktzahlen erreichte, die diesen Standort in der jetzigen Diskussion als ungefährdet aussehen lässt.

 

 

Spätestens dieses Ergebnis, dass bereits geringe Veränderungen innerhalb der Matrix schon ausreichen, um bei den nicht-monetären Kriterien ein klares und eindeutiges Votum für einen oder zwei mögliche Schulstandortschließungen zu verhindern, veranlasste die Schulleitungen und die Schulpflegschaften, deutlich zu erklären, dass sie mit diesem Ergebnis ihre Arbeit als beendet betrachten und keine Fortsetzung des Arbeitskreises mehr wünschen. Es sei nun Aufgabe von Politik und Verwaltung, mit diesem Ergebnis umzugehen.

 

 

Ergebnisse des Arbeitskreises

 

1. Einsparpotential im HSK zu hoch angesetzt

 

Die für den Arbeitskreis von der Verwaltung zusammengetragenen und aufbereiteten Fakten und Zahlen erbrachten, dass das von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) in Aussicht gestellte Einsparpotential (Gebäude: Substanz, Verwendung; Rückzahlung von Fördermitteln) bei den von der GPA untersuchten Kommunen zwar im Durchschnitt bei 100 bis 200 Euro pro Quadratmeter liegen mag, dass die Stadt Wegberg aber konkret gerechnet ihre Grundschulen günstiger unterhält als die von der GPA herangezogenen Vergleichskommunen.

Denn selbst unter der Berücksichtigung eingesparter Personalkosten (Hausmeister, Schulsekretariat) wendet die Stadt Wegberg für die Unterhaltung der Grundschulen lediglich 50,70 € bis 85,52 € pro Quadratmeter auf. Nimmt man den Durchschnittswert mit glatt 70,00 € je Quadratmeter an, liegt das mögliche Einsparpotential bei einem derzeitigen Flächenüberhang von rund 3.000 Quadratmeter lediglich bei 210.000 €.

 

Zieht man von diesem tatsächlichen Einsparpotential noch die infolge der Schließungen zusätzlich entstehenden Beförderungskosten für 2 Schulen in Höhe von rund 50.000 € ab, verbleibt eine „echte Einsparsumme“ in Höhe von ca. 160.000,00 €.

 

 

2. Einsparpotential vorhanden, da zu viel Raum im Grundschulbereich vorhanden

 

Einzelne Schulräume innerhalb einzelner Schulen "stillzulegen", löst das Problem nicht. Nur wenn ein Standort komplett geschlossen wird, können die größtmöglichen Einsparungen an Unterhaltungsaufwand und Personalkosten (Hausmeister und Sekretärin) eingespart werden.

 

Bei den Standorten Beeck, Merbeck und Rath-Anhoven (Wildenrath scheidet nach dem Ergebnis der Arbeitsgruppe aus) sieht die Verwaltung im Falle einer Schulschließung das größte Potential beim Standort Merbeck.

 

Zum einen weist Merbeck mit 85,52 € je Quadratmeter den relativ teuersten Unterhaltungsaufwand auf. Insgesamt ließe sich bei Schließung des Teilstandorts eine jährliche Einsparsumme von 90.084,34 € erreichen (103.411,17 € abzgl. 13.326,83 € zusätzlich entstehender Beförderungskosten = 90.084,34 €).

Zum anderen darf diese Schule als Teilstandort aufgrund gesetzlicher Vorgaben nur solange betrieben werden, wie sie mindestens 46 Schulkinder aufweist. In der 12. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ist dargestellt, dass im Teilstandort Merbeck der Erich-Kästner-Grundschule ca. 51-56 Kinder für eine Auslastung sorgen. Werden in 2 Jahren hintereinander nur jeweils 2 Kinder weniger angemeldet als in der Planung veranschlagt sind, so ist der Teilstandort aufzugeben, da eine Gesamtschülerzahl von 46 Kindern nicht unterschritten werden darf.

 

Da die Schule in Merbeck auch nicht über eine eigene Turnhalle verfügt, müssen die Schulkinder zum Sportunterricht bereits jetzt zur Erich-Kästner-Schule befördert werden. Dieser Aufwand wird bei einer Aufgabe des Standortes zusätzlich eingespart. Zusätzlich müssten in absehbarer Zeit auch Investitionen für eine neue Heizung, eine Dachdämmung und für die Instandsetzung des Parketts getätigt werden.

 

 

3. Verbleibende Deckungslücke auch bei Schließung des Teilstandorts Merbeck

 

Über diese Maßnahme hinaus ergeben sich für die Standorte Rath-Anhoven und Beeck aber weitere Handlungserfordernisse, da sich dann immer noch eine Deckungslücke zum prognostizierten Einsparpotential ergibt:

 

 

 

2018

(anteilig 5 Monate)

ab 2019

Einsparpotential im HSK:

97.000,00 €

291.000,00 €

Schließung TS Merbeck:

-43.087,99 €

-103.411,17 €

Zusätzliche Kosten Beförderung:

+ 5.552,84 €

+13.326,83 €

Einsparung Kosten Beförderung:

(veranschlagt, wird bei einer Standortaufgabe nicht benötigt)

-10.416,66 €

- 25.000,00 €

Optimierung Hausmeistereinsatz durch Fluktuation:

0,00 €

-50.000,00 €

Vermietung von Schulraum:

-12.000,00 €

-30.000,00 €

Deckungslücke:

37.048,19 €

95.915,66 €

 

       

Für den Flächenüberhang müssen andere Nutzungsmöglichkeiten gesucht werden, die eine Mieteinnahme möglich machen oder Ausgaben an anderer Stelle einsparen. Hier wurde in der oben dargestellten Berechnung ein Betrag in Höhe von 30.000,00 € eingeplant.

Um die Deckungslücke zu schließen, müssen zur Vermeidung einer weiteren Schulschließung umfangreiche Maßnahmen ergriffen werden. Dies wird das Delta allerdings nicht decken können. Aus diesem Grunde soll versucht werden, mit den örtlichen Initiativen nach weiteren Sparquellen in den Schulen zu suchen und hier Einsparungen umzusetzen. Dies müsste realistisch in einer Größenordnung von rund 30.000 € erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Aufwendungen.

 

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Rat vor, die Verwaltung zu beauftragen

 

  1. eine anlassbezogene Schulentwicklungsplanung zu erstellen, mit dem Ziel den Grundschulstandort Merbeck aufzugeben.
  2. eine Potentialanalyse zu erstellen, die es ermöglicht, andere Schulstandorte zu erhalten.
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Anlagen

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