Entscheidungsvorlage - VO/3610/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2016 (VO/3555/16) hatte die FDP-Fraktion (Nr. 27 der Änderungsliste; Anlage 1 zu VO/3555/16) vorgeschlagen, dass weitere Möglichkeiten der Kosteneinsparung beim Hallenbad geprüft werden sollen. Die Konsequenzen einer vollständigen Schließung sollen aufgezeigt werden.

 

Die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN hatte vorgeschlagen, weitere Vorschläge des Hallenbadpersonals mit einem Einsparpotential von 30.000 € einzufordern (Nr. 38 der o.g. Änderungsliste).

 

Zunächst muss festgestellt werden, dass sich das Grenzlandringbad Wegberg (GRB) bereits in der Vergangenheit sehr gut aufgestellt und am Markt positioniert hat. Der Betriebsleiter und seine Mitarbeiter haben in der Vergangenheit bereits mehrfach Einsparvorschläge gemacht, die unmittelbar umgesetzt wurden. So ist das gut angenommene Animationsprogramm (Einnahme ca. 13.000 € in 2014; geplant für 2016 ca. 16.585 €) auf Initiative der Mitarbeiter zurückzuführen. Durch die sehr gute Qualität der Wasserkurse wird in diesem Teilbereich sogar ein Überschuss erwirtschaftet.

In den Schließungszeiten der Grundreinigungen führt das Personal nicht nur technische Wartungsarbeiten aus, sondern reinigt das Bad und führt kleinere und mittlere Instandsetzungsarbeiten am Gebäude durch, um hier Einsparungen zu realisieren.

 

Die Niederrheinische Energie und Wasser GmbH (NEW) hatte nach einer Prüfung zur Übernahme des Bades kürzlich bescheinigt, dass das GRB baulich in einem sehr guten Zustand ist und sparsam geführt werde. Eine Übernahme des GRB durch die NEW sei daher wirtschaftlich nicht sinnvoll. Die Verwaltung hat hierüber in der letzten Sitzung des Fachausschusses am 23.02.2016 berichtet.

 

Der Zuschussbedarf des GRB hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

 

Jahr

Gesamt

davon

Bauunterhaltung

davon

Abschreibungen

2007

607.821,99 €

125.506,31 €

118.016,23 €

2008

479.595,55 €

41.223,18 €

115.378,62 €

2009

487.102,94 €

30.789,35 €

114.814,09 €

2010

472.024,46 €

26.653,03 €

115.908,65 €

2011

512.538,76 €

95.084,51 €

105.899,28 €

2012

704.083,86 €

215.696,48 €

110.106,33 €

2013

672.217,96 €

75.966,57 €

109.445,00 €

2014

636.435,76 €

21.451,08 €

114.076,16 €

Durchschnitt:

571.477,66 €

79.046,31 €

112.955,55 €

 

 

Somit liegt der Durchschnitt der Zuschüsse in den letzten 8 Jahren bei 571.477,66 € und wird im Wesentlichen durch die Kosten der baulichen Unterhaltung und der Bewirtschaftung (Wasser-Heizung) gesteuert. Soweit bei den Planungen beabsichtigt wird, das Gebäude im Eigentum zu behalten, fallen die jährlichen Abschreibungen und die jährlichen Kosten der Bauunterhaltung weiter an.

 

Bei der Ermittlung der Kosten ist jedoch zu beachten, dass das Hallenbadpersonal auch Aufgaben übernommen hat, die nicht zum eigentlichen Betrieb eines Hallenbades gehören:

 

  • Betreuung Wohnmobilplatz
  • Betrieb und Steuerung des Nahwärmenetzes im Schulzentrum (Brennkessel stehen im Hallenbad)
  • Säuberung des Grundstücks incl. Teile des Schulzentrums, des Parkplatzes und der Bushaltestelle

 

 

Darüber hinaus erfolgen nicht immer kostengerechte Zuordnungen der erbrachten Leistungen. So werden z.B. für das Schulschwimmen (jeweils Di-Fr von 8.15 – 14.30 Uhr; Do bis 16.00 Uhr), das mehr als ein Drittel der Öffnungszeiten in Anspruch nimmt, lediglich 15.025 € intern verrechnet. Dies ist mit dem Finanzamt so vereinbart, entspricht jedoch keinesfalls einer verursachergerechten Zuordnung. Eine Änderung hier würde eine Ergebnisverbesserung, aber eine Aufwandsverschiebung und nicht eine echte Entlastung des städtischen Haushaltes darstellen. Auch die quasi unentgeltliche bzw. intern nicht verrechnete Überlassung der Räumlichkeiten im Untergeschoss für Vereine und zur Nutzung als städtisches Archiv wird nicht wertentsprechend gegengebucht. Dies verzerrt die Darstellung des Zuschussbedarfes, eine Änderung löst allerdings nicht das Problem.

 

Der Sachverhalt ist also komplexer, als es zunächst den Anschein hat. Die grundsätzlichen Fragen, die in diesem Zusammenhang gestellt werden sollten, lauten daher: „Braucht die Stadt Wegberg ein Hallenbad und wenn ja, kann diese Leistung kostengünstiger angeboten werden?“

 

Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.v. (DLRG) hat festgestellt, dass in Deutschland im Jahre 2015 insgesamt 488 Menschen ertrunken sind. Zu den besonders gefährdeten Personenkreisen gehören Menschen der Altersgruppe der „über-70-jährigen“ und der „unter-15-jährigen“. Die DLRG hat zuletzt in der Rheinischen Post (RP) vom 18.03.2016 aufgefordert, den Zugang der Grundschulen zu Bädern zu verbessern. Am 27.04.2016 ist in der RP ein weiterer Artikel erschienen, der feststellt:

 

„Jedes dritte Kind kann nicht schwimmen“

 

und

 

„… nicht nur Kinder, sondern auch Flüchtlinge können kaum oder gar nicht schwimmen“

 

und

 

„Ein weiterer Grund für die alarmierenden Nichtschwimmerzahlen bei Kindern sind fehlende Schwimmbäder.“

 

Ein Hallenbad ist daher nicht nur aus Gründen der allgemeinen Daseinsvorsorge, sondern auch aus Sicht lebensrettender Einrichtungen zu betrachten. Hier wird Kindern die Möglichkeit gegeben, sich mit dem Element Wasser soweit vertraut zu machen, dass hiermit verantwortungsvoll umgegangen werden kann.

 

Mit den Schulen ist bereits seit Jahren ein Konzept vereinbart, das Schwimmunterricht für alle Grundschüler der Klassen 3 und 4 sicherstellt. Ziel hierbei ist es, zumindest die Befähigung zu vermitteln, sich „zielgerichtet im Wasser bewegen zu können“. Bestenfalls erwerben die Kinder die Schwimmbefähigung.

 

Durch Kurse der Mitarbeiter, von zwei Schwimmschulen und der DLRG wird fachgerechter Schwimmunterricht erteilt. Der erste Teil ist aus Sicht der Verwaltung –auch unter dem Gesichtspunkt der Tourismusförderung- daher mit einem klaren „ja“ zu beantworten. Auch der Schulstandort Wegberg fordert den Erhalt eines Hallenbades, da auch ein Ausweichen auf Bäder benachbarter Kommunen im benötigten Maße nicht möglich ist und auch zu  Ausgleichszahlungen und zu zusätzlichen Beförderungskosten führen würde.

 

Der zweite Teil der Frage ist weitaus schwieriger zu beantworten. Können die Leistungen kostengünstiger angeboten werden? Unter Beibehaltung derzeitiger Standards sicher nicht. Hier führen nur starke Einschnitte zu einer überschaubaren Kostenentlastung. Ohne Kürzung der Öffnungszeiten, die weniger das Schulschwimmen als mehr die Vereine und das Familienbad betreffen, können keine weiteren Einsparungen mehr erzielt werden. Dies hat jedoch auch unmittelbare Auswirkungen auf andere Nutzungsmöglichkeiten der ehemaligen Cafeteria.

 

Folgende Öffnungszeiten gelten derzeit:

 

 

Bislang

 

 

 

 

Tag

Besetzungszeiten

FSch

SSch

FamB

VSch

Mo

06:30 - 22:00

-//-

12:00 - 14:30

-//-

14:45 - 22:00

Di

06:00 - 22:00

06:30 -08:15

08:15 - 14:30

15:00 -21:30

-//-

Mi

06:00 - 22:00

06:30 -08:15

08:15 - 14:30

15:00 -21:30

-//-

Do

06:00 - 22:00

06:30 -08:15

08:15 - 16:00

16:00 - 21:30

-//-

Fr

06:00 - 22:00

06:30 -08:15

08:15 - 14:30

15:00 - 18:00

18:00 - 21:30

Sa

08:00 - 16:30

-//-

-//-

10:00 - 16:00

08:00 - 10:00

So

07:00 - 17:00

-//-

-//-

08:00 - 16:30

-//-

 

 

 

 

 

 

 

FSch=

Frühschwimmen

 

 

 

Ssch=

Schulschwimmen

 

 

 

VSch=

Vereinsschwimmen/Rheumaliga

 

 

FamB=

Familienbad/Frauenschwimmen

 

 

 

Folgende Öffnungszeiten könnten zukünftig ein Basisangebot darstellen:

 

 

Neu

 

 

 

 

Tag

Besetzungszeiten

FSch

SSch

FamB

VSch

Mo

06:30 - 22:00

-//-

entfällt

-//-

14:45 - 21:00

Di

06:00 - 21:30

06:30 -08:15

08:15 - 14:30

15:00 -20:45

-//-

Mi

07:30 - 21:30

entfällt

08:15 - 14:30

15:00 -20:45

-//-

Do

06:00 - 21:30

06:30 -08:15

08:15 - 14:30

14:30 - 20:45

-//-

Fr

07:00 - 14:30

entfällt

entfällt

entfällt

entfällt

Sa

07:45 - 14:00

-//-

-//-

10:00 - 13:30

08:00 - 10:00

So

07:00 - 13:30

-//-

-//-

07:30 - 13:00

-//-

 

 

Für eine Umsetzung dieser Betriebszeiten ist es erforderlich, mit dem Personal und dem zuständigen Fachbereich Zentrale Verwaltungssteuerung Modelle zu entwickeln, wie mit dem entstehenden Personalüberhang von rund 80 Wochenstunden umgegangen werden kann. Auch für das neue Basisangebot werden „4 Köpfe“, jedoch mit verringerter Stundenzahl, benötigt.

 

Um dieses Problem anzugehen, bedarf es einer Grundsatzentscheidung des Rates, wie mit dem Hallenbad zukünftig verfahren werden soll. Erst hiernach kann mit Vereinen auf der Grundlage konkreter Pläne gesprochen werden, da nicht alle Vereinsstunden kompensiert werden können.

 

Diese Maßnahmen bergen hauptsächlich durch die Personaleinsparungen insgesamt ein Potential von rund 100.000 -120.000 €.

 

Die Konsequenzen einer Hallenbadschließung wären:

 

  • Schwimmunterricht kann nicht mehr erteilt werden (ein Ausweichen in andere Bäder benachbarter Kommunen wäre nicht möglich und auch mit zusätzlichen Beförderungskosten verbunden).
  • Schwimmvereine und DLRG könnten nicht mehr trainieren.
  • Das Personal müsste sozialverträglich (Sozialplan) abgebaut oder anders beschäftigt werden.
  • Die Betreuung des Wohnmobilstellplatzes müsste anderweitig organisiert werden.
  • Die zentrale Heizversorgung des Schulzentrums muss ggf. (je nach Folgenutzung oder Verkauf/Abriss) neu aufgebaut werden. Wenn das Gebäude nicht erhalten bliebe, müsste eine „Heizzentrale“ neu erbaut werden.
  • Die Steuerung der Nahwärmelieferungen für das Schulzentrum muss anderweitig betreut werden.
  • Das Gelände des Hallenbades, des Wohnmobilplatzes und der Bushaltestellen müsste vom Bauhof oder beauftragten Firmen betreut und gereinigt werden.
  • Wenn das Gebäude aufgegeben werden soll, muss für Vereine und das städtische Archiv eine andere Unterbringung gefunden werden.
  • Verbleibt das Gebäude im Eigentum, fallen die weiter oben dargestellten Aufwendungen für Bauunterhaltung und Abschreibung weiter an.

 

Der Stadtsportverband (SSV) hat mit Datum vom 06.05.2016 einen Bürgerantrag gem. § 24 Abs. 1 GO eingereicht, der in einem engen Zusammenhang mit der hier dargestellten Thematik steht. Der Antrag soll in der nächsten Ratssitzung an den Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport zur Beratung verwiesen werden. Damit die Sichtweise des SSV  zur Entscheidungsfindung in der Sache beitragen kann, liegt der Bürgerantrag als Anlage dieser Verwaltungsvorlage zur Information an.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Aus diesem Beschluss ergeben sich keine unmittelbaren Aufwendungen.

 

Alternativen:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Rat vor, zu beschließen:

 

  1. Das Bad soll erhalten bleiben.
  2. Die Öffnungszeiten sollen nach dem Modell „Basisangebot“ reduziert werden.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung des Punktes 2 mit den Schulen und den Vereinen abzustimmen und die erforderliche Reduzierung von 80 Arbeitswochenstunden des Personals durch personalrechtliche Maßnahmen umzusetzen.
  4. Es soll zur Zeit keine Vermietung der Cafeteria mit langfristiger Bindung an eine Firma erfolgen.

 

 

Kosten und Finanzierung der Alternative:

Auch aus diesem Beschluss ergeben sich keine unmittelbaren Aufwendungen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Rat vor, zu beschließen:

 

  1. Das Bad soll erhalten bleiben.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt,

a)     jede Baumaßnahme in Notwendigkeit und Umfang kritisch zu hinterfragen.

b)     Zusätzliche Einnahmequellen auszuschöpfen (andere Nutzung der ehemaligen Cafeteria).

c)     Personalfluktuationen zur Personaloptimierung zu nutzen.

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Anlagen

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