Entscheidungsvorlage - VO/0499/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreis Heinsberg bietet den kreisangehörigen Kommunen eine verstärkte “interkommunale Zusammenarbeit” für den Bereich der Abfallwirtschaft an. Im Rahmen der Überlegungen zur Vorbereitung der Abfallwirtschaft ab dem Jahr 2010 stellt sich der Kreis die Bildung eines Zweckverbandes Abfallwirtschaft im Kreis Heinsberg vor. Hierdurch sollen die abfallwirtschaftlichen Aufgaben auf einer politischen und administrativen Ebene gebündelt werden.

 

Aufgaben des Zweckverbandes würden nach Auffassung des Kreises Heinsberg sein:

 

-          Ausschreibung der Verträge für Sammlung und Transport von Rest- und Biomüll sowie für Sperrmüll und Sonderabfälle

-          Ausschreibung der Restabfallbehandlung ab dem Jahr 2010

-          Fortentwicklung eines gemeinsamen Abfallwirtschaftskonzeptes und Festlegung der  abfallpolitischen Eckpunkte für die nächsten Jahre

-          Optimierung der Wertstofferfassung

-          gemeinsame Nutzung von Sammelsystemen und Wertstoffhöfen

-          Durchführung der Deponienachsorge

-          Abfallberatung

 

Nach Aussagen des Kreises ergeben sich folgende Vorteile:

 

-          Günstigere Ausschreibungskonditionen durch Bildung größerer Vergabeeinheiten

-          Geringerer Verwaltungsaufwand, da ein Ansprechpartner

-          “Auslagerung” der kommunalen Gebührendiskussion

-          Direkte Mitsprache der Städte/Gemeinden bei wichtigen Entscheidungen in der  Abfallwirtschaft

-          Stärkere Verhandlungsposition gegenüber Unternehmen

-          Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit “aus einer Hand”.

 

Als Nachteile werden durch den Kreis Heinsberg aufgeführt:

 

-          Wegfall von Zuständigkeiten kommunaler Gremien

-          ggfs. weniger Spielraum für gemeindespezifische Besonderheiten

-          Wegfall alleiniger Entsorgungszuständigkeit des Kreises

-          Höherer Abstimmungsaufwand zumindest in der Anfangsphase des Zweckverbandes

 

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurden gebeten, die unterbreiteten Vorschläge zu prüfen und eine Stellungnahme abzugeben.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Errichtung eines Zweckverbandes dem Grunde nach zu begrüßen ist. Für die Stadt Wegberg überwiegen jedoch die Nachteile.

 

Ab 01. April 1998 wurde in Wegberg das Wiegesystem eingerichtet. Durch dieses System wurde dem gesetzlichen Auftrag gefolgt, die Abfallgebühren nach dem Wirklichkeitsmaßstab zu berechnen. Jeder soll nur das bezahlen, was er verursacht. Zusammen mit der Stadt Wegberg haben auch die Stadt Geilenkirchen und die Gemeinden Waldfeucht und Gangelt ein Wiegesystem installiert. Bei der Bildung eines Zweckverbandes würde dies dazu führen, dass diese Systeme voraussichtlich nicht aufrechterhalten werden können. Außerdem ist die Stadt Wegberg vertraglich bis zum 31. Dezember 2011 gebunden.

 

Weiterhin ist zu befürchten, dass bei der Bildung eines Zweckverbandes die Gebühren ansteigen würden. Bisher sind die Wiegekommunen mit ihren Gebühren zum Teil erheblich unter den Gebühren der übrigen Kreiskommunen angesiedelt. So beträgt die durchschnittliche Abfallgebühr im Kreis Heinsberg ohne Wiegekommunen jährlich 254,65 € (mit Wiegekommunen jährlich 249,40 €). Für die Stadt Wegberg beträgt die Gebühr unter Einrechnung von 400 kg Abfallgewicht jährlich 208,00 €. Bei der Errichtung des Zweckverbandes würden sich die Gebühren voraussichtlich deutlich erhöhen.

 

Hierbei wurde bereits berücksichtigt, dass durch eine gemeinsame Ausschreibung voraussichtlich niedrigere Unternehmerpreise erreicht werden würden. Auf die Art der Ausschreibung, die Erstellung des Leistungsverzeichnisses und auf die Auftragsvergabe hätte die Stadt Wegberg nur geringen Einfluss. Das Tagesgeschäft in der Abfallentsorgung bliebe nach wie vor bei den Kommunen bestehen.

 

Nach geltendem Recht sind die Kommunen zuständig für die Sammlung und den Transport des Abfalls. Bei einem Zweckverband würden diese Zuständigkeiten abgegeben. Der bisher ausschließlich vom Kreis bearbeitete Zuständigkeitsbereich der Entsorgung/Verwertung von Abfällen käme für die Kommunen hinzu. Dies bedeutet, dass die Kosten für die Entsorgung der Abfälle (hier: Verbrennung) wahrscheinlich auf der Grundlage der angelieferten Abfallmengen von den Kommunen zu tragen wären. Da bei Wegfall des Wiesesystems die Restabfalltonnen durch die Bürger unbedachter befüllt würden, wären auch höhere Entsorgungskosten zu tragen, die gleichmäßig auf die angeschlossenen Abfalltonnen verteilt würden.

Bedenkt man, dass vor Einführung des Wiegesystems im Stadtgebiet rund 7.800 Tonnen Restabfälle anfielen, die bis heute auf ca. 3.500 Tonnen reduziert wurden, so ist ersichtlich, dass bis zu 100 % höhere Entsorgungskosten entstehen könnten.

 

Auch unter Berücksichtigung von Vorteilen, die sich durchaus durch die Schaffung eines Zweckverbandes ergeben werden, ist die Verwaltung der Auffassung, dass zumindest zum jetzigen Zeitpunkt von einer Befürwortung eines Zweckverbandes abgesehen werden sollte.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es entstehen keine Kosten

 

Alternativen:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, dem Kreis Heinsberg mitzuteilen, dass zurzeit die Einrichtung eines Zweckverbandes für den Bereich der Abfallwirtschaft nicht befürwortet wird.

 

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