Entscheidungsvorlage - VO/0501/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Erschließung des Baugebietes Ryther Weg I-13 B hier: Vorstellung der Planung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Beteiligt:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Janßen, Jürgen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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21.08.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Rates vom 11.06.1990 wurde das Bebauungsplanverfahren
I -13 B – Harbeck, Ryther Weg eingeleitet. Mit Veröffentlichung des
Satzungsbeschlusses am 08.10.2002 wurde der Plan rechtskräftig. Ein in dieser
Zeit stattgefundenes Umlegungsverfahren (Neuordnung der Grundstücke auf
Grundlage des Bebauungsplanes) ist ebenfalls abgeschlossen.
Im Plangebiet befinden sich ca. 50 Baugrundstücke. Dieses Gebiet liegt
zwischen dem Grenzlandring L3 und der Venloer Straße sowie dem Ryther Weg und
dem Rurweg. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 5,12 ha.
Die Erschließungsanlagen sollen entsprechend den Erfordernissen der
Bebauung und des Verkehrs kostengünstig hergestellt werden und spätestens bis
zur Fertigstellung der anzuschließenden baulichen Anlagen benutzbar sein (§ 123
Abs. 2 Baugesetzbuch).
Für die Planung des Baugebietes hat die Verwaltung das Büro JS &
Partner Ingenieurteam aus Mönchengladbach beauftragt.
Die Verkehrsflächen des Baugebietes Ryther Weg sollen verkehrsberuhigt
(Mischverkehrsflächen) ausgebaut werden. Für die Verkehrsflächen ist ein graues
gekollertes Betonsteinpflaster mit den Abmessungen 14/21/8 cm im Reihenverband
vorgesehen.
Das gleiche Betonsteinpflaster wird auch für die Verkehrsplätze
verwendet, jedoch wegen des erhöhten Rangieraufkommens mit den Abmessungen
14/21/10 cm. Die Breiten der Verkehrsflächen im Baugebiet betragen 5,50 m bzw.
6,50 m. Die mittig angelegten Entwässerungsrinnen bestehen aus einer
Muldenrinne aus Fertigteilen in einer Breite von 50 cm, Farbe grau.
Die Parkflächen erhalten anthrazitfarbenes, offenporiges
Betonsteinpflaster im L-Verband mit den Abmessungen 10/20/8 cm. Die Parkplätze
erhalten zusätzlich je einen Parkplatzhinweisstein „P“, in der Abmessung
30x30x8 cm in Anthrazit. Die vorgesehenen Behindertenparkplätze werden mit
einem Hinweisstein „Symbol Rollstuhl“ in der Abmessung 30x30x8 cm,
anthrazit, gekennzeichnet. Der Endausbau des Straßenzuges Ryther Weg ist
alternativ in bituminösem Ausbau vorgesehen.
Insgesamt sind 18 Baumscheiben in der Verkehrsfläche und in den
Verkehrsplätzen in unterschiedlichen Größen von 2,00 x 3,00 m bis zu 7,00/3,50
x 5,00 m geplant. Die Randeinfassungen der Baumscheiben bestehen aus
Betonbordsteinen mit den Abmessungen 12/15/25 cm, Farbe grau.
Als Straßenbäume für das o.a. Baugebiet schlägt die Verwaltung die
Scharlach-Kastanie, bot. Name: Aesculus carnea – briotii – vor.
Diese Kastanie bildet im Frühjahr kräftig rotgefärbte Blüten aus. Früchte
werden kaum ausgebildet. Der Baum wird ca. 10 Meter – teilweise auch bis
15 Meter – hoch. Der anpassungsfähige Baum wächst auf nahezu jedem Boden
und verträgt Stadtklima. Die Scharlach-Kastanie ist vielseitig einsetzbar. Sie
eignet sich als Einzel- und als Gruppengehölz aber auch hervorragend für
Alleen.
Durch Wuchsform, Blüte und Laubfärbung im Herbst ist die
Scharlach-Kastanie geeignet, jedes in sich geschlossene Baugebiet aufzuwerten.
Alternativ bieten sich die Kugelakazie – bot. Name: robinia
pseudoacacia – Umbraculifera – oder auch der Fächerblattbaum
– bot. Name: Gingko biloba – an.
Als Unterbepflanzung schlägt die Verwaltung niedrig wachsendes Gehölz
vor.
Für die Straßenbeleuchtung werden insgesamt 21 Stück Vulkan-Pilzleuchten
70 W SON (=gelbes Licht) auf Aufsatzmasten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m
vorgeschlagen. Die veranschlagten Kosten durch die WestEnergie und Verkehr
betragen bei diesem Lampentyp insgesamt 47.807,06 €.
Alternativ hierzu wird die Errichtung einer Beleuchtungsanlage,
bestehend aus 17 Stück Hellux NWS 130 – 70/50 W SON auf Aufsatzmast mit
einer Lichtpunkthöhe von 6,50 m vorgeschlagen.
Die veranschlagten Kosten durch die WestEnergie und Verkehr betragen bei
diesem Lampentyp insgesamt 40.932,43 €.
Die Entwässerungsanlagen in dem genannten Baugebiet sollen im
Trennsystem angelegt werden (Regenwasser- und Schmutzwasserkanal). Der
Schmutzwasserkanal, bestehend aus Steinzeugrohren DN 250 mm und einer
Gesamtlänge von ca. 630 m, dient zur Aufnahme des häuslichen Abwassers der
neuen Wohngrundstücke. In den Regenwasserkanal, bestehend aus Betonrohren DN
300 – DN 500 mm und einer Gesamtlänge von ca. 675 m, soll das
Oberflächenwasser der Fahrbahn sowie das Oberflächenwasser von bebauten,
überdachten und befestigten Flächen der Grundstücke eingeleitet werden.
Die Planung des Baugebietes wird im Ausschuss von dem Ingenieurbüro JS
& Partner, Herrn Sintke, vorgestellt.
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
A. Investitionsmaßnahme I 12 01 07 07 – Erschließung
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Haushaltsansatz
2007 |
100.000,00 € |
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Verpflichtungsermächtigung
2008 und 2009 |
300.000,00 € |
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400,000,00 € |
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abzüglich bisherige
Zahlungen und Auftragsvormerkungen |
24.258,90
€ |
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verfügbar |
375.741,10 € |
B. Investitionsmaßnahme I 11 03 07 09 – Kanalisation
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Haushaltsansatz
2007 |
100.000,00 € |
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Verpflichtungsermächtigung
2008 und 2009 |
550.000,00 € |
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650.000,00 € |
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abzüglich bisherige
Zahlungen und Auftragsvormerkungen |
15.241,91
€ |
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verfügbar |
634.758,09 € |
Alternativen:
Keine Alternativen der Verwaltung.
