Entscheidungsvorlage - VO/0501/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Beschluss des Rates vom 11.06.1990 wurde das Bebauungsplanverfahren I -13 B – Harbeck, Ryther Weg eingeleitet. Mit Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses am 08.10.2002 wurde der Plan rechtskräftig. Ein in dieser Zeit stattgefundenes Umlegungsverfahren (Neuordnung der Grundstücke auf Grundlage des Bebauungsplanes) ist ebenfalls abgeschlossen.

 

Im Plangebiet befinden sich ca. 50 Baugrundstücke. Dieses Gebiet liegt zwischen dem Grenzlandring L3 und der Venloer Straße sowie dem Ryther Weg und dem Rurweg. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 5,12 ha.

 

Die Erschließungsanlagen sollen entsprechend den Erfordernissen der Bebauung und des Verkehrs kostengünstig hergestellt werden und spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden baulichen Anlagen benutzbar sein (§ 123 Abs. 2 Baugesetzbuch).

 

Für die Planung des Baugebietes hat die Verwaltung das Büro JS & Partner Ingenieurteam aus Mönchengladbach beauftragt.

 

Die Verkehrsflächen des Baugebietes Ryther Weg sollen verkehrsberuhigt (Mischverkehrsflächen) ausgebaut werden. Für die Verkehrsflächen ist ein graues gekollertes Betonsteinpflaster mit den Abmessungen 14/21/8 cm im Reihenverband vorgesehen.

 

Das gleiche Betonsteinpflaster wird auch für die Verkehrsplätze verwendet, jedoch wegen des erhöhten Rangieraufkommens mit den Abmessungen 14/21/10 cm. Die Breiten der Verkehrsflächen im Baugebiet betragen 5,50 m bzw. 6,50 m. Die mittig angelegten Entwässerungsrinnen bestehen aus einer Muldenrinne aus Fertigteilen in einer Breite von 50 cm, Farbe grau.

 

Die Parkflächen erhalten anthrazitfarbenes, offenporiges Betonsteinpflaster im L-Verband mit den Abmessungen 10/20/8 cm. Die Parkplätze erhalten zusätzlich je einen Parkplatzhinweisstein „P“, in der Abmessung 30x30x8 cm in Anthrazit. Die vorgesehenen Behindertenparkplätze werden mit einem Hinweisstein „Symbol Rollstuhl“ in der Abmessung 30x30x8 cm, anthrazit, gekennzeichnet. Der Endausbau des Straßenzuges Ryther Weg ist alternativ in bituminösem Ausbau vorgesehen.

 

Insgesamt sind 18 Baumscheiben in der Verkehrsfläche und in den Verkehrsplätzen in unterschiedlichen Größen von 2,00 x 3,00 m bis zu 7,00/3,50 x 5,00 m geplant. Die Randeinfassungen der Baumscheiben bestehen aus Betonbordsteinen mit den Abmessungen 12/15/25 cm, Farbe grau.

 

Als Straßenbäume für das o.a. Baugebiet schlägt die Verwaltung die Scharlach-Kastanie, bot. Name: Aesculus carnea – briotii – vor. Diese Kastanie bildet im Frühjahr kräftig rotgefärbte Blüten aus. Früchte werden kaum ausgebildet. Der Baum wird ca. 10 Meter – teilweise auch bis 15 Meter – hoch. Der anpassungsfähige Baum wächst auf nahezu jedem Boden und verträgt Stadtklima. Die Scharlach-Kastanie ist vielseitig einsetzbar. Sie eignet sich als Einzel- und als Gruppengehölz aber auch hervorragend für Alleen.

Durch Wuchsform, Blüte und Laubfärbung im Herbst ist die Scharlach-Kastanie geeignet, jedes in sich geschlossene Baugebiet aufzuwerten.

 

Alternativ bieten sich die Kugelakazie – bot. Name: robinia pseudoacacia – Umbraculifera – oder auch der Fächerblattbaum – bot. Name: Gingko biloba – an.

 

Als Unterbepflanzung schlägt die Verwaltung niedrig wachsendes Gehölz vor.

 

Für die Straßenbeleuchtung werden insgesamt 21 Stück Vulkan-Pilzleuchten 70 W SON (=gelbes Licht) auf Aufsatzmasten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m vorgeschlagen. Die veranschlagten Kosten durch die WestEnergie und Verkehr betragen bei diesem Lampentyp insgesamt 47.807,06 €.

Alternativ hierzu wird die Errichtung einer Beleuchtungsanlage, bestehend aus 17 Stück Hellux NWS 130 – 70/50 W SON auf Aufsatzmast mit einer Lichtpunkthöhe von 6,50 m vorgeschlagen.

Die veranschlagten Kosten durch die WestEnergie und Verkehr betragen bei diesem Lampentyp insgesamt 40.932,43 €.

 

Die Entwässerungsanlagen in dem genannten Baugebiet sollen im Trennsystem angelegt werden (Regenwasser- und Schmutzwasserkanal). Der Schmutzwasserkanal, bestehend aus Steinzeugrohren DN 250 mm und einer Gesamtlänge von ca. 630 m, dient zur Aufnahme des häuslichen Abwassers der neuen Wohngrundstücke. In den Regenwasserkanal, bestehend aus Betonrohren DN 300 – DN 500 mm und einer Gesamtlänge von ca. 675 m, soll das Oberflächenwasser der Fahrbahn sowie das Oberflächenwasser von bebauten, überdachten und befestigten Flächen der Grundstücke eingeleitet werden.

 

Die Planung des Baugebietes wird im Ausschuss von dem Ingenieurbüro JS & Partner, Herrn Sintke, vorgestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

A. Investitionsmaßnahme I 12 01 07 07 – Erschließung

 

Haushaltsansatz 2007

100.000,00 €

Verpflichtungsermächtigung 2008 und 2009

300.000,00 €

 

400,000,00 €

abzüglich bisherige Zahlungen und Auftragsvormerkungen

 

  24.258,90 €

verfügbar

375.741,10 €

 

 

B. Investitionsmaßnahme I 11 03 07 09 – Kanalisation

 

Haushaltsansatz 2007

100.000,00 €

Verpflichtungsermächtigung 2008 und 2009

550.000,00 €

 

650.000,00 €

abzüglich bisherige Zahlungen und Auftragsvormerkungen

 

  15.241,91 €

verfügbar

634.758,09 €

 

Alternativen:

 

Keine Alternativen der Verwaltung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt die vorgestellte Planung zur Kenntnis und beschließt, die Verkehrsflächen verkehrsberuhigt (Mischverkehrsflächen) auszubauen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten öffentlich auszuschreiben.

 

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