Mitteilungsvorlage - VO/3500/16-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Fraktion Freie Wähler hat mit Datum 18.02.2016 den nachfolgenden Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg gestellt:

 

„Veröffentlichung aller Kosten für die Abwasserbeseitigung, speziell der Starkverschmutzer“

 

Dieser wurde vom Rat in seiner Sitzung vom 01.03.2016 in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

Die Verwaltung nimmt zum Antrag wie folgt Stellung:

 

Im Rahmen der Gebührenkalkulation wird bereits schon jetzt der in die Gebühren einfließende Aufwand getrennt nach Kostenarten gelistet. Die ausführlichen Gebührenkalkulationen werden dem Fachausschuss zu den Beratungen über die Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Wegberg als Excel-Tabellen zur Verfügung gestellt. Da alle die Gebühren betreffenden Beschlüsse öffentlich gefasst werden, können die Bürger Vorlagen und Anlagen zu den Vorlagen (z.B. die Gebührenkalkulationen) über das Bürgerinformationssystem auf der Internetseite der Stadt abrufen.

 

 

Zusammenfassung der Gebührenkalkulation 2016

 

Kostenschlüssel

Kostenarten

Gesamtaufwand

 

 

 

501200, 502200,

Tariflich Beschäftigte, einschl. ZVK u.

 

503200, 504100

Sozialvers., Anteil Kläranlagen

465.331 Euro

 

 

 

501100, 501200,

Beamte u.Tariflich Beschäftigte, einschl.

 

502200, 503200

ZVK u. Sozialvers., Anteil Kanäle

118.232 Euro

 

 

 

501200, 502200,

Tariflich Beschäftigte, einschl. ZVK u.

 

503200, 504100

Sozialvers., Anteil RRB u. RÜB

67.724 Euro

 

 

 

501200, 502200,

Tariflich Beschäftigte, einschl. ZVK u.

 

503200, 504100

Sozialvers., Anteil MW-Pumpen

74.401 Euro

 

 

 

501200, 502200,

Tariflich Beschäftigte, einschl. ZVK u.

 

503200

Sozialvers., Anteil SW-Pumpen

54.638 Euro

 

 

 

522110

Instandhaltung Abwasserkanäle

212.000 Euro

 

 

 

522111

Instandhaltung Kläranlagen

420.000 Euro

 

 

 

524180

Bewirtschaftung Abwasserkanäle

257.700 Euro

 

 

 

524181

Bewirtschaftung Kläranlagen

1.100.000 Euro

 

 

 

525100

Haltung von Fahrzeugen

17.000 Euro

 

(Betriebs- u. Schmierstoffe)

 

 

 

 

525500

Unterhaltung des sonstigen

13.000 Euro

 

beweglichen Vermögens

 

 

 

 

527900

Sonst. Besonderer Ver-

8.000 Euro

 

waltungs- u. Betriebsaufwand

 

 

 

 

531300

Aufwendungen für Zuweisungen

14.990 Euro

 

an Zweckverbände

 

 

 

 

541251

Mitarbeiterfortbildung

5.000 Euro

 

 

 

541260

Aufwendungen für Dienst- und

8.000 Euro

 

Schutzkleidung

 

 

 

 

543100

Geschäftsaufwendungen u.

25.500 Euro

543160

Dienstreisen

 

 

 

 

544100

Versicherungsschäden

10.000 Euro

 

 

 

548400

Abwasserabgabe

100.000 Euro

 

 

 

573109

Abschreibung auf GWG

0 Euro

 

 

 

581100

Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung

132.000 Euro

 

Verwaltung/Zentrale Dienste

 

 

 

 

581200

Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung

19.500 Euro

 

Verwaltung/Baubetriebshof

 

 

 

 

Kalkulatorische Abschreibungen

kalkul. Abschreibung Kanal

1.753.253 Euro

 

kalkul. Abschreibung RÜB, RRB

237.263 Euro

 

kalkul. Abschreibung Pumpen MW

71.158 Euro

 

kalkul. Abschreibung Pumpen SW

35.511 Euro

 

kalkul. Abschreibung Kläranlagen

1.032.221 Euro

 

 

 

Kalk. Verzinsung 6,5%

kalkul. Verzinsung Kanal

1.587.521 Euro

 

kalkul. Verzinsung RÜB, RRB

211.683 Euro

 

kalkul. Verzinsung Pumpen MW

23.811 Euro

 

kalkul. Verzinsung Pumpen SW

20.043 Euro

 

kalkul. Verzinsung Kläranlagen

510.751 Euro

 

 

 

 

 

 

Erträge

Erträge Blockheizkraftwerk

-10.000 Euro

 

privatrechtlicher Kostenanteil

-10.000 Euro

 

Entnahme Rücklage

-297.826 Euro

 

 

 

Aufwand insgesamt

 

8.288.405 Euro

 

 

In der Betriebskostenabrechnung wird der Betriebsaufwand (Gehälter und Löhne, sonstige Betriebs- und Unterhaltungskosten) zusammen mit dem Finanzaufwand (kalk. Abschreibung, kalk. Verzinsung) den Einnahmen aus den Kanalbenutzungsgebühren gegenübergestellt.

 

Eine eventuelle Kostenüberdeckung wird einem Sonderposten zugeführt, eine eventuelle Kostenunterdeckung wird mit diesem Sonderposten verrechnet.

 

§ 6 Absatz 2 (Benutzungsgebühren) des Kommunalabgabengesetzes NW (KAG) schreibt vor, dass Mittel des o.g. Sonderpostens zeitnah (4-Jahres-Zeitraum) im Rahmen der Gebührenkalkulation als „Entnahme Rücklage“ aufgelöst werden.

 

Der Aufwand für gewerbliche/industrielle Einleiter für Einleitungen in das öffentliche Abwassersystem wird grundsätzlich nicht vom Aufwand für den Transport und die Reinigung des häuslichen Abwassers getrennt. Über das Indirekteinleiterkataster, über gezielte Abwasserproben und über die bekannten Zuflussmengen wird mit den satzungsrechtlichen Bestimmungen die ordnungsgemäße Abwasserreinigung gewährleistet. Nach den in der Vergangenheit bewerteten Belastungen (Frachtmengen zu verschiedenen Abwasserinhaltsstoffen) war eine Verpflichtung zur Einführung einer verschmutzungsabhängigen Gebührenstaffelung („Starkverschmutzerzuschlag“) nicht gegeben.

 

Zurzeit werden die Voraussetzungen für eine solche Gebühr durch das Forschungsinstitut für Wasser- und Abfallwirtschaft an der RWTH Aachen e.V. – FiW (z.B. Ermittlung von Kosten für die Behandlung bestimmter Inhaltsstoffe) geschaffen.

 

Der Fachbereich Umwelt, Verkehr, Abwasser berichtet dem Haupt- und Finanzausschuss zu einem späteren Zeitpunkt zu den Ergebnissen des Forschungsinstitutes für Wasser- und Abfallwirtschaft – FiW, zur Einführung einer verschmutzungsabhängigen Gebührenstaffelung („Starkverschmutzerzuschlag“).

 

Auf der Basis der jährlichen Betriebskostenabrechnungen im Abwasserbereich ergeben sich Überschüsse oder Unterdeckungen (s.o.). Die örtliche Rechnungsprüfung greift die Betriebskostenabrechnungen in ihren jährlichen Prüfberichten auf. Überschüsse werden über die „Entnahme Rücklage“ aufgelöst und in die Gebührenkalkulation übernommen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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