Entscheidungsvorlage - VO/3615/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im kommenden Jahr startet die Tour de France am Samstag, dem 01. Juli 2017 in Düsseldorf. Am zweiten Tour-Tag erfolgt eine Streckenführung mit einer Sprintwertung im Stadtgebiet Mönchengladbach. Die weitere Streckenführung ist noch offen und könnte auch durch Teile des Kreises Heinsberg führen. Die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister hat im April des Jahres beschlossen, dass die WFG für den Kreis Heinsberg die Koordination der möglichen Beteiligung der Städte im Kreis übernimmt. Im Rahmen des Tourismus-Marketing ist aus Sicht der WFG eine mögliche Durchfahrt durch den Kreis zwar reizvoll, fraglich ist allerdings, ob nachhaltige positive Effekte für den Tourismus im Kreisgebiet erzielt werden. Außerdem stehen einer Bewerbung erhebliche Kosten gegenüber.

 

Der Geschäftsführer der WFG hat sich mit Schreiben vom 10.05.2016 an den Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister gewandt mit der Frage, inwieweit die Städte im Kreis Heinsberg bereit sind, die mit einer Streckenführung durch den Kreis Heinsberg verbundene Kosten in Höhe von 50.000,- € zuzüglich der derzeit nicht zu ermittelnden Kosten für Absperrungen und weitere Sicherheitsmaßnahmen zu tragen. Das Schreiben ist der Vorlage beigefügt. Die Stadt Erkelenz hat bereits erklärt, dass sie aufgrund der sich abzeichnenden Kosten keine Beteiligung anstrebt. Auch die Verwaltung sieht insbesondere in der derzeitigen Haushaltssituation keine Möglichkeit, Haushaltsmittel für Maßnahmen zur Ermöglichung einer Durchfahrt der Tour de France durch den Kreis Heinsberg in einer derzeit nicht genau zu kalkulierenden Höhe zusätzlich bereitzustellen. Es wird daher vorgeschlagen der WFG mitzuteilen, dass sich die Stadt Wegberg finanziell nicht beteiligen wird.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die Stadt Wegberg sich an den Kosten für eine mögliche Streckenführung durch Teile des Kreises Heinsberg nicht beteiligt. Ein entsprechender Vertrag über eine Zusammenarbeit und Finanzierung der Veranstaltung „Tour de France“ soll daher nicht unterzeichnet werden.

 

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