Empfehlungsvorlage - VO/3620/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es wird auf die erfolgten Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.04.2016 verwiesen. Eine Beschlussfassung erfolgte durch den Haupt- und Finanzausschuss nicht; vielmehr wurde die Entscheidung über die Angelegenheit vertagt und die Verwaltung damit beauftragt, die finanziellen und organisatorischen Auswirkungen eines Verzichts auf die Stelle des Technischen Beigeordneten weiter zu prüfen und darzustellen.

 

Die Notwendigkeit zur Beschlussfassung über die Anträge ergibt sich aus Sicht der Verwaltung bereits für die heutige Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss bzw. des Rates am 14.06.2016, damit ausreichend Zeit für eine organisatorische Aufbereitung  und Umsetzung des noch zu ergehenden Beschlusses verbleibt, sollte der Rat letztendlich den Beschlussvorschlag der Verwaltung ablehnen und die Stelle einer/s Technischen Beigeordneten mit Ablauf des 30.06.2017 streichen.

 

Die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit richtet sich nach der Eingruppierungsverordnung NRW (EingrVO NW). Diese sieht in § 1 Abs. 2 EingrVO NW bei einer Einwohnerzahl in Höhe von 20.001 bis 30.000 eine Eingruppierung der Funktion in die Besoldungsgruppe A 15 vor. Ferner wird eine mtl. Aufwandsentschädigung nach § 6 Abs. 1 EingrVO NW gezahlt, die derzeit 102,82 EUR brutto beträgt.

 

Nach dem aktuellsten KGST-Bericht (Nr. 16/2015) fallen jährliche Personalaufwendungen in Höhe von 125.000 EUR (wobei die jährlich zu bildenden Beihilfe- und Pensionsrückstellungen mit 65 % der Personalkosten bereits berücksichtigt sind) an. Ferner betragen die Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes 9.700 EUR. Für Gemeinkosten wird ein Zuschlag in Höhe von 20 % der Personalkosten seitens der KGST empfohlen, d.h. 25.000 EUR.

 

Der jährliche Aufwand zur Besetzung der Funktion einer/s Technischen Beigeordneten beträgt daher derzeit ca. 159.700 EUR. Da der bisherige Stelleninhaber mit Ablauf des 30.06.2017 ausscheidet, würden daher bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes (2024) Aufwendungen in Höhe von ca. 1,2 Mio. EUR bei einer Nachbesetzung entstehen. Diese potenzielle Haushaltsentlastung müsste den notwendigen Investitionen in organisatorischer und personeller Hinsicht gegenübergestellt werden, die notwendig sind, um die stetige Aufgabenerfüllung im technischen Bereich sicherzustellen.

 

Zu der organisatorischen Möglichkeit, die technischen Fachbereiche nach einem Verzicht auf die Wiederbesetzung der Stelle einer/s Technischen Beigeordneten auf die übrigen Dezernate zu verteilen, hatte die Verwaltung bereits Stellung bezogen. Bei Streichung der Stelle einer/s Technischen Beigeordneten müssten gewisse verantwortungsvolle Aufgaben u.U. auf die nachgeordnete Führungsebene verlagert werden; gewisse Aufgaben der nachgeordneten Führungsebene müssten wiederrum auf die Ebene der Sachbearbeiter/innen verlagert werden, was in beiden Fällen zu höheren Stellenbewertungen führen würde. Gleichzeitig wären ggf. im Unterbau Neueinstellungen erforderlich, sofern die Aufgaben nicht durch Aufgabenkritik und/oder Optimierungen reduziert werden können.

 

Eine weitere organisatorische Möglichkeit besteht darin, gewisse technische Aufgabenbereiche der Stadt in einen Eigenbetrieb auszugliedern. Von dieser Möglichkeit hat die Stadt Greven (Kreis Steinfurt) Gebrauch gemacht, auf dessen Beispiel die Fraktion Freie Wähler in ihrem Antrag hingewiesen hat. 

 

Die Stadt Greven hat ca. 36.000 Einwohner, verfügt nicht mehr über die Funktion einer/s Technischen Beigeordneten und hat ab dem 01.01.2014 die Geschäftsbereiche Gebäudemanagement, Verkehr und Grün, Abwasser, Stadtreinigung und Betriebsservice in einen Eigenbetrieb, die Technischen Betriebe Greven, ausgegliedert.

Das Organigramm der Stadtverwaltung und der Technischen Betriebe sind als Anlage beigefügt. Die Aufgaben im Bereich Bauordnung und –beratung, Stadtentwicklung und Umwelt sowie Grundstücks- und Geodatenmanagement wurden nicht ausgegliedert. Der Stellenplan 2015 der Stadt Greven weist trotz der Auslagerung wesentlicher Aufgabenbereiche eine Gesamtstellenzahl in Höhe von 177 Stellen aus. Hierbei ist auffällig, dass im Beamtenbereich 5 sowie im Tarifbereich 3 Stellen im höheren Dienst (oder vergleichbar) ausgewiesen werden. Der Planansatz 2015 der Personal- und Versorgungsaufwendungen beläuft sich auf 12,2 Mio. EUR.

 

Der Wirtschaftsplan 2015 der Technischen Betriebe Greven weist weitere Personalaufwendungen in den o.g. Geschäftsbereichen in Höhe von 5 Mio. EUR aus, die aus insgesamt 93 Stellen  (2 Beamtenstellen und 91 Stellen f. Tarifbeschäftigte)  resultieren. Auch hier fällt auf, dass die Stellenplanungen 4 Stellen im höheren Dienst (oder vergleichbar) vorsehen.

 

Insgesamt (Kernverwaltung und Technische Betriebe) werden daher 270 Stellen vorgehalten, wobei 12 Stellen im höheren Dienst (oder vergleichbar) vorgesehen sind. Die gesamten Personal- und Versorgungsaufwendungen des Jahres 2015 betragen im Planansatz 17,2 Mio EUR.

 

Im direkten Vergleich wies der Stellenplan 2015 der Stadt Wegberg eine Gesamtstellenzahl in Höhe von 199,59 Stellen aus, wobei insgesamt nur 6 Stellen im höheren Dienst (oder vergleichbar) vorgesehen waren. Die gesamten Personal- und Versorgungsaufwendungen des Jahres 2015 betrugen im Planansatz 13,2 Mio. EUR.

 

Anhand der gewonnenen Erkenntnisse am Beispiel der Stadt Greven erscheint die Möglichkeit, die Stelle einer/s Technischen Beigeordneten nicht wiederzubesetzen und die Aufgabenwahrnehmung anhand einer Ausgliederung wesentlicher technischer Aufgabenbereiche in einen Eigenbetrieb sicherzustellen, nicht wirtschaftlich.

 

Vielmehr stellt sich die Wiederbesetzung der Stelle einer/s Technischen Beigeordneten ab dem 01.07.2017 unter Beibehaltung der derzeitigen organisatorischen Ausgestaltung und im Sinne einer stetigen Aufgabenerfüllung im technischen Bereich als derzeit wirtschaftlichste Lösung dar. 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 19.11.2015 sowie den ergänzenden Antrag der Fraktion Aktiv für Wegberg vom 15.03.2016 abzulehnen.

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Anlagen

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