Entscheidungsvorlage - VO/0504/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Kanalisation Goltsteinweg hier: Vorstellung der Planung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Janßen, Jürgen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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21.08.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die vorhandenen Kanalisationsanlagen im Goltsteinweg (Trennsystem)
befinden sich in einem schlechten Zustand. Die Überprüfung der Kanalleitungen
hat ergeben, dass diese unterdimensioniert und schadhaft sind.
Daher ist vorgesehen, die Entwässerungsanlagen im Trennsystem
(Regenwasser- und Schmutzwasserkanal) zu erneuern. Regenwasser- und
Schmutzwasserkanal werden so angelegt, dass die zurzeit noch nicht bebauten
Parzellen Nr. 211 und 212 mit an den Kanal angeschlossen werden können. Der
Schmutzwasserkanal, bestehend aus Steinzeugrohren DN 250 mm und einer
Gesamtlänge von 180,00 m dient zur Aufnahme des häuslichen Abwassers der
vorhandenen und geplanten Wohngrundstücke. In den Regenwasserkanal, bestehend
aus Betonrohren DN 300 mm und einer Gesamtlänge von 190,00 m soll das
Oberflächenwasser der Fahrbahn eingeleitet werden.
Im Zuge der Kanalbaumaßnahme werden die Verkehrsflächen des
Goltsteinweges wieder hergestellt.
Die Straßenbauarbeiten aus Anlass des Kanalbaus bzw. der Sanierung sind
geeignet, den von der Straße erschlossenen Anliegergrundstücken
beitragsrechtlich relevante Gebrauchsvorteile zu vermitteln. Die
Wiederherstellung der Fahrbahn erfolgt nicht in gleicher Art wie vor der
Baumaßnahme Kanal sondern in „besserer“ Art (frostsicherer
Unterbau, erstmalig, verkehrssicherer Oberbau usw.). Es liegt somit keine
Sanierung der Fahrbahn vor, sondern eine Verbesserung, für die Beiträge nach
dem KAG und der hierzu erlassenen Straßenbaubeitragssatzung der Stadt erhoben
werden müssen. Bei der Abrechnung sind von den beitragsfähigen Kosten der
Fahrbahn fiktive Kosten der Wiederherstellung der Straßenteilfläche im Bereich
des Kanalgrabens abzuziehen. Im Kanalanschlussbeitrag sind Anteile für die
Fahrbahnwiederherstellung bereits enthalten. Von den Kosten der gesamten
Fahrbahnerneuerung sind damit die fiktiven Wiederherstellungskosten (d.h. ohne
frostsicheren Unterbau mit Asphaltdecke) für die Breite des Kanalgrabens
absetzbar.
Nach der KAG-Satzung der Stadt sind 50 % der beitragsfähigen Kosten auf
die von der Maßnahme erschlossenen Grundstücke umzulegen. Daraus errechnet sich
ein Beitragssatz von ca. 2,40 €/m² Grundstücksfläche bis zu einer max.
Tiefe von 40 m.
Vor der Ausschreibung soll die Baumaßnahme den Bürgern vorgestellt
werden.
Die geschätzten Kosten für den Kanalbau betragen ca. 70.000,00 €
und für den Bereich Straßenbau ca. 118.000,00 €.
Die Planung der o. g. Baumaßnahme wird im Ausschuss von dem
Ingenieurbüro H. Berg & Partner GmbH aus Aachen, Herrn Büttgen,
vorgestellt.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Bei der Investitionsmaßnahme I 11 03 07 22 – Kanalisationsmaßnahme
Goltsteinweg – stehen folgende Mittel zur Verfügung:
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Haushaltsansatz 2007 |
100.000,00 € |
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Verpflichtungsermächtigung 2008 |
100.000,00 € |
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200.000,00 € |
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abzüglich angeordnete Zahlungen und Auftragsvormerkungen |
9.602,85
€ |
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verfügbar |
190.397,15 € |
Bei der Investitionsmaßnahme I 12 01 07 13 – Ausbau Goltsteinweg
–
stehen folgende Mittel zur Verfügung:
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Haushaltsansatz 2007 |
100.000,00 € |
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Verpflichtungsermächtigung 2008 |
100.000,00 € |
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|
200.000,00 € |
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abzüglich bisherige Zahlungen und Auftragsvormerkungen |
12.408,60
€ |
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verfügbar |
187.591,40 € |
Alternativen:
- keine -
