Entscheidungsvorlage - VO/0504/07

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die vorhandenen Kanalisationsanlagen im Goltsteinweg (Trennsystem) befinden sich in einem schlechten Zustand. Die Überprüfung der Kanalleitungen hat ergeben, dass diese unterdimensioniert und schadhaft sind.

 

Daher ist vorgesehen, die Entwässerungsanlagen im Trennsystem (Regenwasser- und Schmutzwasserkanal) zu erneuern. Regenwasser- und Schmutzwasserkanal werden so angelegt, dass die zurzeit noch nicht bebauten Parzellen Nr. 211 und 212 mit an den Kanal angeschlossen werden können. Der Schmutzwasserkanal, bestehend aus Steinzeugrohren DN 250 mm und einer Gesamtlänge von 180,00 m dient zur Aufnahme des häuslichen Abwassers der vorhandenen und geplanten Wohngrundstücke. In den Regenwasserkanal, bestehend aus Betonrohren DN 300 mm und einer Gesamtlänge von 190,00 m soll das Oberflächenwasser der Fahrbahn eingeleitet werden.

 

Im Zuge der Kanalbaumaßnahme werden die Verkehrsflächen des Goltsteinweges wieder hergestellt.

 

Die Straßenbauarbeiten aus Anlass des Kanalbaus bzw. der Sanierung sind geeignet, den von der Straße erschlossenen Anliegergrundstücken beitragsrechtlich relevante Gebrauchsvorteile zu vermitteln. Die Wiederherstellung der Fahrbahn erfolgt nicht in gleicher Art wie vor der Baumaßnahme Kanal sondern in „besserer“ Art (frostsicherer Unterbau, erstmalig, verkehrssicherer Oberbau usw.). Es liegt somit keine Sanierung der Fahrbahn vor, sondern eine Verbesserung, für die Beiträge nach dem KAG und der hierzu erlassenen Straßenbaubeitragssatzung der Stadt erhoben werden müssen. Bei der Abrechnung sind von den beitragsfähigen Kosten der Fahrbahn fiktive Kosten der Wiederherstellung der Straßenteilfläche im Bereich des Kanalgrabens abzuziehen. Im Kanalanschlussbeitrag sind Anteile für die Fahrbahnwiederherstellung bereits enthalten. Von den Kosten der gesamten Fahrbahnerneuerung sind damit die fiktiven Wiederherstellungskosten (d.h. ohne frostsicheren Unterbau mit Asphaltdecke) für die Breite des Kanalgrabens absetzbar.

 

Nach der KAG-Satzung der Stadt sind 50 % der beitragsfähigen Kosten auf die von der Maßnahme erschlossenen Grundstücke umzulegen. Daraus errechnet sich ein Beitragssatz von ca. 2,40 €/m² Grundstücksfläche bis zu einer max. Tiefe von 40 m.

 

Vor der Ausschreibung soll die Baumaßnahme den Bürgern vorgestellt werden.

 

Die geschätzten Kosten für den Kanalbau betragen ca. 70.000,00 € und für den Bereich Straßenbau ca. 118.000,00 €.

 

Die Planung der o. g. Baumaßnahme wird im Ausschuss von dem Ingenieurbüro H. Berg & Partner GmbH aus Aachen, Herrn Büttgen, vorgestellt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Bei der Investitionsmaßnahme I 11 03 07 22 – Kanalisationsmaßnahme Goltsteinweg – stehen folgende Mittel zur Verfügung:

 

Haushaltsansatz 2007

100.000,00 €

Verpflichtungsermächtigung 2008

100.000,00 €

 

200.000,00 €

abzüglich angeordnete Zahlungen

und Auftragsvormerkungen

 

     9.602,85 €

verfügbar

190.397,15 €

 

 

Bei der Investitionsmaßnahme I 12 01 07 13 – Ausbau Goltsteinweg –

stehen folgende Mittel zur Verfügung:

 

Haushaltsansatz 2007

100.000,00 €

Verpflichtungsermächtigung 2008

100.000,00 €

 

200.000,00 €

abzüglich bisherige Zahlungen

und Auftragsvormerkungen

 

  12.408,60 €

verfügbar

187.591,40 €

 

Alternativen:

 

- keine -

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt die vorgestellte Planung zur Kenntnis und beschließt, die Kanalisationsarbeiten zu erstellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten öffentlich auszuschreiben.

 

Loading...