Mitteilungsvorlage - VO/0505/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1.         Durchgeführte Maßnahmen und Instandsetzungsarbeiten in den öffentlichen Gebäuden der Stadt Wegberg

 

Kindergarten Klinkum          

Austausch der Fensteranlage Gymnastikraum

 

Kindergarten Merbeck

Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten

 

Kindergarten Arsbeck

Kleinreparaturen

 

Grundschule Arsbeck

Aufstellung eines Gerätehauses (für den Ganztagsbereich)

Neue Bitumenbahnabklebung des Turnhallendaches

 

Grundschule Beeck

Neuer Asphaltbelag im Schulhofbereich

Trockenlegung des Kellerbereiche der Turnhalle

Fundament für den Einbau einer Fluchttreppe (Turnhalle)

 

Grundschule Klinkum

Auftrag zur Erstellung des Sanierungskonzeptes vergeben, wird zurzeit bearbeitet, Ortsbegehungen wurden durchgeführt,

Aufmaß der vorhandenen tragenden Bauteile ist erfolgt.

Stilllegung der Warmwasserbereitung im Keller (Sportverein)

Antragsunterlagen für die Offene Ganztagsschule gefertigt,

Antrag wurde nicht gestellt.

 

Grundschule Merbeck

Antragsunterlagen für die Offene Ganztagsschule gefertigt, Antrag gestellt.

Anstrich der Außentüren und –tore

 

Grundschule Rath-Anhoven

Neueindeckung und Wärmedämmung Turnhallendach

Neue Beleuchtungskörper in der Turnhalle und Malerarbeiten

(beide Maßnahmen unter Verwendung der Sportpauschale)

Auftrag zum Einbau der Stahlkonstruktion für die Sanierung der Stahlbetondecken und zugehörige Arbeiten sind vergeben.

Antragsunterlagen für die Offene Ganztagsschule gefertigt. Antrag wurde nicht gestellt.

Einbau der Fluchttüren im Treppenhaus und Turnhalle

Austausch der Brennkammern der Turnhallenheizungsanlage

 

Grundschule Wegberg

 

Aufstellung eines Gerätehauses mit Sandkasten (Ganztagsbereich)

Errichtung einer Zaunanlage im Ganztagsschulbereich

Gärtnerische Arbeiten für die Außenanlage Ganztagsbereich

Arbeiten für den neuen Computerraum werden zurzeit weitergeführt.

Auftrag für fest eingebaute Computertische in Vorbereitung.

Kompletter Austausch der Heizkörperthermostatventile

Antragsunterlagen für die Erweiterung der OGS, Antrag gestellt.

Auftragsvergaben für den Einbau der Fensteranlagen im    Obergeschoss (Einbau in den Herbstferien)

Trockenlegung und Abdichtung einer Pavillonklasse

Erneuerung der Schließanlage

 

Hauptschule

Kompletter Austausch der Heizkörperthermostatventile

Ausbau einer Trennwand zur Schaffung eines größeren Klassenraumes,

Anstrich und Elektroarbeiten (Textilraum)

Antragsunterlagen für die Offene Ganztagsschule, Antrag gestellt.

 

Realschule

Brandschutztechnische Nachrüstung durch den Einbau einer Entrauchungsanlage in der Aula über Brandgasventilatoren

Einbau neuer Fenster in drei Klassenräumen

Neue Abhangdecke Sanitärraum der Turnhalle

Gymnasium

Anstrich der Buntsteinputzflächen in den Erdgeschossfluren

Teppichbelag in einem Klassenraum

Beiarbeitung der Fensterlaibungen im Klassentrakt (Schulhofseite)

Brandschutztechnische Nachrüstung der RLT-Anlage durch Einbau von Brandschutzklappen und F90 Isolierung

 

Dreifachsporthalle

Teilerneuerung der Spielfeldmarkierung

 

Hallenbad

Nach der Neugestaltung des Umkleidebereiches erfolgte noch der Einbau der Duschtrennwände (Maßnahme unter Verwendung der Sportpauschale)

Erweiterung der Schwallwasserbehälteranlage

Erneuerung der Schließanlage

 

Rathaus

Einbau der neuen Eingangsanlage

Anstrich des Sitzungssaales

Erweiterung des Hausalarms mit Meldung zur Feuerwehr

Einbau einer Umluftkühlanlage für den EDV-Raum

Auftrag zum Einbau einer neuen Küche mit Bodenbelag im Vorzimmer des 1. Beigeordneten ist erfolgt.

Auftrag zum Einbau eines Rauchschutzvorhanges ist vergeben (Haupteingang / Bürgerservice – Auflage Brandschutz).

 

Feuerwache Wegberg

Erneuerung der Telefon- und Funkanlage

Einbau einer Umluftkühlanlage für den EDV-Raum

 

Feuerwehrgerätehaus

Merbeck

Bodengutachten liegt vor, Statik ist beauftragt, wird erstellt.

Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für Rohbauarbeiten

 

Feuerwehrgerätehaus

Tüschenbroich

Bodengutachten liegt vor, Statik ist beauftragt, wird erstellt.

Bauantrag ist gestellt.

 

Baubetriebshofgebäude

Flachdachrenovierung mit Photovoltaikanlage (Hallendach)

Einbau neuer Toranlagen und Erneuerung der Hebepumpe

Die Blitzschutzanlage wird zurzeit montiert.

 

Logopädiepraxis

Antoniusweg 14

Austausch des Heizkessels, Kleinreparaturen durchgeführt

 

Maaseiker Straße 53

ehem. Hausmeisterwohnung Realschule

 

Einbau von 2 neuen Fenstern und Dachdämmung

Maaseiker Straße 61

Mehrfamilienwohnhaus

 

Einbau einer neuen Fensteranlage

 

2.         Abfall- und Wertstoffaufkommen in der Stadt Wegberg für das Jahr 2006

 

Der Kreis Heinsberg hat mit Schreiben vom 14.06.2007 das Abfall- und Wertstoffaufkommen 2006 im Kreis Heinsberg mitgeteilt. Die auf die Stadt Wegberg entfallenden Mengen können der beiliegenden Aufstellung entnommen werden.

 

3.         Errichtung eines Bolzplatzes in Wegberg – Harbeck

 

Über den Bürgerantrag zur Errichtung eines Bolzplatzes in Wegberg – Harbeck wurde in verschiedenen Sitzungen des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr beraten. Der Ausschuss hat schließlich in seiner Sitzung am 16.01.2007 die Verwaltung beauftragt, eine „Interimslösung (Grünfläche) ohne präjudizierenden Charakter“ auf der im Bebauungsplan I-13 B, Wegberg – Ryther Weg festgesetzten Spielplatzfläche zu schaffen. Die Fläche wurde zwischenzeitlich durch den Bau- und Betriebshof hergerichtet.

 

Eigentümer von angrenzend derzeit noch unbebauten Grundstücken haben Beschwerden gegen diese Maßnahme vorgetragen. Die Eigentümer berufen sich auf die Festsetzungen des o. g. Bebauungsplanes, der an dieser Stelle lediglich einen Spielplatz zulässt.  Durch die Nutzung dieser Fläche zum Fußballspielen und den damit verbundenen höheren Lärmbelastungen wird die Gefahr einer schlechteren Vermarktung der im Eigentum befindlichen Flächen gesehen. In einem gemeinsamen Gespräch mit der Verwaltungsleitung wurde vereinbart, die Nutzung dieser Fläche zum Fußballspielen einzustellen, sobald die angrenzenden Flächen vermarktet werden sollen. Aufgrund der Lage dieser Flächen entlang des Rurweges ist eine Bebauung - unabhängig von den noch anstehenden Erschließungsmaßnahmen für das Neubaugebiet Ryther Weg - derzeit bereits möglich.

 

4.         Verkehrskommission

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte auf Vorschlag des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschlossen, eine Verkehrskommission einzurichten. Von den Fraktionen sind folgende Teilnehmer benannt worden: Frau Braun (CDU), Herr Thelen (SPD), Herr Echterhoff (FDP)  und Herr Dr. Arndt (Bündnis’90/DIE GRÜNEN). Von der Verwaltung sind angebunden Herr Schroeders (Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen) und Herr Kamps (Fachbereich Umwelt, Verkehr, Abwasser). Für die Arbeit der Kommission sollte nach Beschlusslage externes Fachwissen beteiligt werden.

 

Die Verwaltung hat zu zwei Unternehmen Kontakt aufgenommen:

 

  1. Firma BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Dr.-Ing. Baier GmbH, Aachen

(zurzeit u. a. Entwicklung eines Verkehrsentwicklungsplanes in Mönchengladbach),

  1. Firma Planungshaus Südstadt AG, Köln,

(zurzeit u. a. Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes in Erkelenz)

 

Von der Firma BSV liegt ein Angebot zur verkehrsplanerischen Beratung vor. Als Vorgehensweise wird vorgeschlagen:

 

„Um die Problemlage in der Kernstadt kennen zu lernen und eine erste Einschätzung hinsichtlich der konkreten Fragestellung zu erhalten, ist zunächst ein längerer Termin vor Ort mit der Verwaltung zur Erörterung und Diskussion der Situation erforderlich. Dieses Startgespräch wird ergänzt durch eine Ortsbesichtigung sowie eine erste Sichtung vorliegender Unterlagen (z. B. Planungen, Gutachten, Verkehrszählungen). Hieraus können sich weitere Rückfragen ergeben, die in einer Ersteinschätzung und einem schriftlichen Verfahrensvorschlag für das weitere Vorgehen münden“.

 

Ein Angebot der Firma Planungshaus Südstadt AG steht noch aus.

 

Die Verwaltung wird zu den Kosten informieren, wenn das zweite Angebot vorliegt.

 

5.         Ausbau der Heuchterstraße

 

Mit Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 18.06.2007 wurde für die geplante Baumaßnahme eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 790.100,00 € bewilligt. Von den errechneten Gesamtausgaben von 1.333.700,00 € sind 987.600,00 € (= 74 %) zuwendungsfähig. Die Maßnahme wird zu 75 % vom Bund und zu 5 % vom Land gefördert.

 

 

6.         Erneuerung der Eisenbahnüberführungen Venloer Straße und Grenzlandring

 

Nach dem Planfeststellungsbeschluss vom 06.04.2006 ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen Venloer Straße, Grenzlandring und Waldweg vorgesehen. Die eingleisige Verkehrsführung bleibt unberührt.

Mit Schreiben vom 09.07.2007 informiert die DB ProjektBau GmbH, dass die bahnseitige Finanzierung für die Maßnahmen zwischenzeitlich gesichert sei. Die Bahn werde mit den Arbeiten an der Venloer Straße und am Grenzlandring voraussichtlich am 05.11.2007 beginnen. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für den 31.11.2008 geplant.

 

 

7.         Unfallhäufungsstelle L 3/L3 67, Klinkumer Knoten

 

Am 19.07.2007 fand um 22.30 Uhr eine Ortsbesichtigung der Unfallhäufungsstelle durch die Unfallkommission statt. Es wurden Lösungsmöglichkeiten erarbeitet, um die Verkehre zu verlangsamen und die Abläufe – insbesondere während der ausweislich unfallträchtigen Zeiten morgens und spät nachmittags in der dunklen Jahreszeit - zu vereinfachen und damit leichter erkennbar zu machen.

Die Unfallkommission hat folgendes beschlossen:

-          Die Linksabbiegespur aus Richtung Klinkum kommend wird auf ca. 40 m eingekürzt; die dann deutlich vergrößerte Sperrfläche wird mit Leitboys abgesichert.

-          Der Rechtsabbieger von der Ampelanlage kommend wird komplett eingezogen; die Dreiecksinsel wird zu einem „normalen“ Radius zurückgebaut.

-          Die Markierungen werden mit erhöhter Nachtsichtbarkeit erneuert.

 

Die Maßnahmen werden vom Landesbetrieb als Straßenbaulastträger durchgeführt und finanziert.

 

 

8.         Bürgerantrag zur Installation einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage auf der K23, Roemonder Bahn

 

Die Eheleute Sendlinger hatten am 06.06.07 einen Bürgerantrag zur Installation einer „Blitzanlage“ zur Geschwindigkeitsmessung auf der Roermonder Bahn beantragt. Der Antrag wurde mit überhöhten Geschwindigkeiten und den damit einhergehenden Gefahren und Lärmbelästigungen begründet. Der Rat hatte in seiner Sitzung am 19.06.07 den Antrag an die Verwaltung verwiesen.

Das Straßenverkehrsamt des Kreises und die Kreispolizeibehörde haben in ihren Stellungnahmen schlüssig dargelegt, dass der Einsatz einer stationären Anlage auf der Grundlage der Unfallstatistik und der tatsächlich (mobil) ermittelten Geschwindigkeiten nicht in Frage kommt.

 

Die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung erfolgt in der Zuständigkeit der Kreisordnungsbehörde. Die fachliche Prüfung und Identifizierung geeigneter – im Sinne von „erforderlicher“ – Standorte erfolgt durch die Unfallkommission. Die Kriterien hierzu regelt ein Erlass des Innenministeriums NRW.

 

Zur mobilen Überwachung durch die Polizei sind Messstellen auf der Roermonder Bahn eingerichtet. Bei den Messungen im Jahr 2007 überschritten 6,62 % der erfassten Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Überschreitungen lagen nach Abzug der Toleranzen überwiegend im Verwarnungsgeldbereich (geringfügige Verstöße).

 

Die Antragsteller wurden informiert.

 

9.         Antrag zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die Ortsdurchfahrt Merbeck

 

Herr Olders hatte in seinem Schreiben vom 26.06.07 erhebliche Verkehrsgefährdungen durch unangemessene Geschwindigkeiten innerhalb der Ortsdurchfahrt vorgetragen. Die Ratsfraktionen haben das Schreiben mit gleicher Post erhalten. Als Lösung der Problematik wird eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h sowie eine Umgestaltung der Fahrbahnen (Landstraßen) analog der Ausführung OD Harbeck mit großzügigen Fahrbahnverschwenkungen gesehen.

 

Die Kreispolizeibehörde und der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger wurden in der Angelegenheit beteiligt. Eine Aussage des Landesbetriebes steht noch aus.

 

Die Polizei hat in ihrer Stellungnahme vom 24.07.07 erklärt, dass für die verkehrsrechtliche Anordnung einer 30 km/h-Höchstgeschwindigkeit in der gesamten Ortslage keine rechtliche Grundlage vorliegt. Eine durch die Stadt gegenüber dem Landesbetrieb ausgesprochene Anordnung zur Beschilderung wäre rechtswidrig.

 

Zur Dämpfung der Geschwindigkeit bei der Einfahrt in die Ortschaft hat die Polizei einige Vorschläge aufgezeigt, die an den Landesbetrieb zur Stellungnahme weitergereicht wurden (Ortseinfahrt aus Fahrtrichtung Schwaam z. B. Erweiterung der Kanzeln zur Straßenmitte bzw. „spürbare“ Aufpflasterung; Ortseinfahrt aus Fahrtrichtung Arsbeck z. B. Umgestaltung mit 3 Kanzeln bzw. Verbreiterung der Kanzeln zur Straßenmitte).

 

Es ist zu bedenken, dass mit den vorgeschlagenen Maßnahmen erhöhte Lärm- und Abgaswerte durch Abbrems- und Beschleunigungsmanöver einhergehen.

 

Die Verwaltung wird erneut berichten, wenn eine Antwort des Landesbetriebes vorliegt.

 

 

Vorschläge der Dorfversammlung Beeck zur Schulwegsicherung

 

Bei der letzten Dorfversammlung in Beeck wurden einige Anregungen zur Verbesserung der Schulwegsicherung vorgetragen. Die einzelnen Punkte hat der Bezirksdienst der Polizei in seinem Bericht vom 05.04.2007 zusammengefasst und seiner Dienststelle, der Kreispolizeibehörde Heinsberg, Abteilung Verkehrsunfallprävention und Verkehrssicherheitsberatung, vorgelegt.

 

Nach Rücksprache mit der Verwaltung und einem Ortstermin nimmt die Polizei wie folgt Stellung:

 

1.      Verlegung des Fußgängerüberweges Prämienstraße in Höhe des Wedumsweges

 

Dem Vorschlag, den Überweg auf die andere Einmündungsseite des Wedumsweges zu verlegen, wird grundsätzlich zugestimmt.

 

2.      Aufbringung eines 30 km/h Piktogramms auf der Holtumer Straße, Höhe Einmündung Am Driesch

 

Nach Angaben der Anwohner wird im Bereich Ampelanlage - Einmündung Am Driesch die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h häufig überschritten. Aufgrund der vorhandenen Beschilderung (Zone 30, 2 x Gefahrenzeichen Kinder) und der Vorfahrtregelungen "Rechts vor Links" sollte eine Häufung von Verkehrszeichen durch zusätzliche Markierung nach den Grundsätzen der Straßenverkehrsordnung unterbleiben. Die Wahrnehmung der Verkehrsteilnehmer wird durch eine Häufung von Zeichen beeinträchtigt. Die Straße ist nur für Anliegerverkehr freigegeben, die mit der Gefahrensituation vor Ort vertraut sein sollten. Im Ergebnis wird ein Piktogramm nicht für erforderlich gehalten.

 

3.      Herabsetzung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h auf der

Prämienstraße, zwischen den Einmündungen An Haus Beeck und Am Stapp

 

Der vorgeschlagenen Reduzierung wird nicht zugestimmt. Für einen Eingriff in den Straßenverkehr gibt es keine rechtliche Grundlage. Es besteht keine Gefahrenlage die das allgemeine Risiko der Verkehrsteilnehmer erheblich überschreitet. Die Unfallstatistik wurde entsprechend ausgewertet.

 

4.      Wegfall des Fußgängerüberweges Kirchgasse/Brauhaus

 

Die Dorfgemeinschaft hatte angeregt zu überprüfen, ob der Überweg nicht entfallen könne. Wegen der dämpfenden Wirkung auf den fließenden Verkehr sollte der Überweg erhalten bleiben.

 

5.      Begrenzung der höchstzulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h für die Straße

An Haus Beeck

 

Die Straße gehört zum Schulweg unmittelbar im Bereich der Schule. Gehwege sind nicht vorhanden. Der Beschilderung wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird die Maßnahmen entsprechend umsetzen. Die Kosten für die Umlegung des Fußgängerüberweges betragen voraussichtlich 750,00 €. Die restliche Beschilderung beläuft sich auf ca. 100,00 €.

 

 

Durchfahrtsverbot für LKW an der Rather Straße (Kreisverkehr B 57)

 

Der Dorfausschuss Rath-Anhoven hatte angeregt, auf das bestehende Durchfahrtsverbot für LKW an der Rather Straße (Kreisverkehr B 57) bereits auf den Vorwegweisern für den Kreisverkehr hinzuweisen. Auf den Vorwegweisern ist das Fahrtziel Buchholz angegeben. Ein Hinweis, dass für die Rather Straße für LKW­-Verkehr (Ausnahme: Anlieger) ein Durchfahrtsverbot besteht, ist auf den Wegweisern nicht ersichtlich.

 

In Rath-Anhoven wurde das im Eigentum der Stadt befindliche Teilstück der Rather Straße am Kreisverkehr zur Verkehrsberuhigung aus Richtung B 57 kommend für LKW-Verkehr gesperrt. Aus der Gegenrichtung (Buchholz) besteht in Fahrtrichtung Kreisverkehr keine Einschränkung. Das Teilstück Rather Straße von der Einmündung B 57/Anhovener Straße bis zur Buchholzer Straße steht als Landstraße L 46 in der Straßenbaulast des Landesbetriebes Straßen bau NRW. Nach dem Widmungsinhalt steht die Landstraße generell dem gesamten Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung. Durch die Anordnung alternierenden Parkens verbunden mit der engen Ortsdurchfahrt ist die Benutzung durch LKW allerdings nur eingeschränkt möglich. Vor der Sperrung des Teilstückes Rather Straße am Kreisverkehr wurde diese Stadtstraße als verkehrstechnisch einfacher zu befahrene Strecke benutzt.

 

Der in der Angelegenheit beteiligte Landesbetrieb schlägt vor, das Fahrtziel Buchholz von den Vorwegweisern zu entfernen. Eine Wegweisung erfolge für die Verkehre aus Richtung Mönchengladbach bzw. Erkelenz direkt an der L 46 (dem verkehrsberuhigt ausgebauten Teil der Rather Straße) durch den Ort Rath-Anhoven.

 

Wenngleich die Existenz der Landstraße L 46 als überörtliche Verbindungsstraße durch den Ort Rath-Anhoven nicht geleugnet werden kann, sollte eine Verstärkung des LKW-Verkehrs seitens der Stadt nicht akzeptiert werden.

Der verkehrsberuhigte Ausbau der L 46 erfolgte in der Vergangenheit im Einverständnis mit dem Landesbetrieb. Eine offizielle Genehmigung oder Duldung der Stadt zur Nutzung des Teilstückes Rather Straße am Kreisverkehr als "Umleitung" für den (allgemeinen) Durchgangsverkehr liegt nicht vor.

Ziel der Verhandlungen mit dem Landesbetrieb sollte die Führung des überörtlichen LKW-Verkehrs über die neue Nordtangente in Erkelenz sein.

 

In der Stellungnahme der Kreispolizeibehörde wird darauf verwiesen, dass die Stadtstraße faktisch für LKW-Verkehr besser geeignet ist als die umgestaltete Landstraße. Ein Abbiegevorgang von der B 57 in die Landstraße (Linksabbiegen) sei weitaus unfallträchtiger als ein Abbiegen vom Kreis in die Stadtstraße. Folglich hält die Polizei aus verkehrstechnischer Sicht die Freigabe der Stadtstraße für LKW­-Verkehr für überdenkenswert.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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