Mitteilungsvorlage - VO/0505/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Beteiligt:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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21.08.2007
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Sachverhalt
1. Durchgeführte Maßnahmen und
Instandsetzungsarbeiten in den öffentlichen Gebäuden der Stadt Wegberg
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Kindergarten Klinkum |
Austausch der Fensteranlage
Gymnastikraum |
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Kindergarten Merbeck |
Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten |
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Kindergarten Arsbeck |
Kleinreparaturen |
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Grundschule Arsbeck |
Aufstellung eines Gerätehauses
(für den Ganztagsbereich) Neue Bitumenbahnabklebung des
Turnhallendaches |
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Grundschule Beeck |
Neuer Asphaltbelag im
Schulhofbereich Trockenlegung des Kellerbereiche der Turnhalle Fundament für den
Einbau einer Fluchttreppe (Turnhalle) |
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Grundschule Klinkum |
Auftrag zur
Erstellung des Sanierungskonzeptes vergeben, wird zurzeit bearbeitet,
Ortsbegehungen wurden durchgeführt, Aufmaß der
vorhandenen tragenden Bauteile ist erfolgt. Stilllegung der Warmwasserbereitung im
Keller (Sportverein) Antragsunterlagen für die Offene Ganztagsschule
gefertigt, Antrag wurde nicht gestellt. |
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Grundschule Merbeck |
Antragsunterlagen für die Offene
Ganztagsschule gefertigt, Antrag gestellt. Anstrich der Außentüren und –tore |
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Grundschule Rath-Anhoven |
Neueindeckung und Wärmedämmung Turnhallendach Neue Beleuchtungskörper in der
Turnhalle und Malerarbeiten (beide Maßnahmen unter
Verwendung der Sportpauschale) Auftrag zum Einbau der
Stahlkonstruktion für die Sanierung der Stahlbetondecken und zugehörige Arbeiten
sind vergeben. Antragsunterlagen für die Offene
Ganztagsschule gefertigt. Antrag wurde nicht gestellt. Einbau der Fluchttüren im
Treppenhaus und Turnhalle Austausch der Brennkammern der
Turnhallenheizungsanlage |
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Grundschule Wegberg |
Aufstellung eines Gerätehauses mit Sandkasten
(Ganztagsbereich) Errichtung einer Zaunanlage im
Ganztagsschulbereich Gärtnerische Arbeiten für die
Außenanlage Ganztagsbereich Arbeiten für den neuen
Computerraum werden zurzeit weitergeführt. Auftrag für fest eingebaute
Computertische in Vorbereitung. Kompletter Austausch der
Heizkörperthermostatventile Antragsunterlagen für die Erweiterung der OGS,
Antrag gestellt. Auftragsvergaben für den Einbau der Fensteranlagen
im Obergeschoss (Einbau in den
Herbstferien) Trockenlegung und Abdichtung einer Pavillonklasse Erneuerung der Schließanlage |
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Hauptschule |
Kompletter Austausch der
Heizkörperthermostatventile Ausbau einer Trennwand zur Schaffung eines größeren
Klassenraumes, Anstrich und Elektroarbeiten
(Textilraum) Antragsunterlagen
für die Offene Ganztagsschule, Antrag gestellt. |
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Realschule |
Brandschutztechnische Nachrüstung durch
den Einbau einer Entrauchungsanlage in der Aula über Brandgasventilatoren Einbau neuer Fenster in drei
Klassenräumen Neue Abhangdecke Sanitärraum der
Turnhalle |
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Gymnasium |
Anstrich der Buntsteinputzflächen in den
Erdgeschossfluren Teppichbelag in einem Klassenraum Beiarbeitung der Fensterlaibungen im Klassentrakt
(Schulhofseite) Brandschutztechnische Nachrüstung der RLT-Anlage
durch Einbau von Brandschutzklappen und F90 Isolierung |
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Dreifachsporthalle |
Teilerneuerung der Spielfeldmarkierung |
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Hallenbad |
Nach der
Neugestaltung des Umkleidebereiches erfolgte noch der Einbau der Duschtrennwände
(Maßnahme unter Verwendung der Sportpauschale) Erweiterung der
Schwallwasserbehälteranlage Erneuerung der Schließanlage |
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Rathaus |
Einbau der neuen Eingangsanlage Anstrich des Sitzungssaales Erweiterung des Hausalarms mit Meldung zur
Feuerwehr Einbau einer Umluftkühlanlage für den EDV-Raum Auftrag zum Einbau einer neuen Küche mit Bodenbelag
im Vorzimmer des 1. Beigeordneten ist erfolgt. Auftrag zum Einbau eines Rauchschutzvorhanges ist
vergeben (Haupteingang / Bürgerservice – Auflage Brandschutz). |
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Feuerwache Wegberg |
Erneuerung der Telefon- und Funkanlage Einbau einer Umluftkühlanlage für den EDV-Raum |
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Feuerwehrgerätehaus Merbeck |
Bodengutachten liegt vor, Statik
ist beauftragt, wird erstellt. Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für
Rohbauarbeiten |
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Feuerwehrgerätehaus Tüschenbroich |
Bodengutachten liegt vor, Statik ist beauftragt,
wird erstellt. Bauantrag ist gestellt. |
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Baubetriebshofgebäude |
Flachdachrenovierung mit Photovoltaikanlage
(Hallendach) Einbau neuer Toranlagen und
Erneuerung der Hebepumpe Die Blitzschutzanlage wird
zurzeit montiert. |
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Logopädiepraxis Antoniusweg 14 |
Austausch des Heizkessels, Kleinreparaturen
durchgeführt |
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Maaseiker Straße 53 ehem. Hausmeisterwohnung
Realschule |
Einbau von 2 neuen Fenstern und Dachdämmung |
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Maaseiker Straße 61 Mehrfamilienwohnhaus |
Einbau einer neuen Fensteranlage |
2. Abfall-
und Wertstoffaufkommen in der Stadt Wegberg für das Jahr 2006
Der Kreis Heinsberg hat mit Schreiben vom 14.06.2007 das Abfall- und
Wertstoffaufkommen 2006 im Kreis Heinsberg mitgeteilt. Die auf die Stadt
Wegberg entfallenden Mengen können der beiliegenden Aufstellung entnommen
werden.
3. Errichtung
eines Bolzplatzes in Wegberg – Harbeck
Über den Bürgerantrag zur Errichtung eines
Bolzplatzes in Wegberg – Harbeck wurde in verschiedenen Sitzungen des
Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr beraten. Der Ausschuss hat
schließlich in seiner Sitzung am 16.01.2007 die Verwaltung beauftragt, eine
„Interimslösung (Grünfläche) ohne präjudizierenden Charakter“ auf
der im Bebauungsplan I-13 B, Wegberg – Ryther Weg festgesetzten
Spielplatzfläche zu schaffen. Die Fläche wurde zwischenzeitlich durch den Bau-
und Betriebshof hergerichtet.
Eigentümer von angrenzend derzeit noch unbebauten
Grundstücken haben Beschwerden gegen diese Maßnahme vorgetragen. Die Eigentümer
berufen sich auf die Festsetzungen des o. g. Bebauungsplanes, der an dieser
Stelle lediglich einen Spielplatz zulässt.
Durch die Nutzung dieser Fläche zum Fußballspielen und den damit
verbundenen höheren Lärmbelastungen wird die Gefahr einer schlechteren
Vermarktung der im Eigentum befindlichen Flächen gesehen. In einem gemeinsamen
Gespräch mit der Verwaltungsleitung wurde vereinbart, die Nutzung dieser Fläche
zum Fußballspielen einzustellen, sobald die angrenzenden Flächen vermarktet
werden sollen. Aufgrund der Lage dieser Flächen entlang des Rurweges ist eine
Bebauung - unabhängig von den noch anstehenden Erschließungsmaßnahmen für das
Neubaugebiet Ryther Weg - derzeit bereits möglich.
4. Verkehrskommission
Der Haupt- und Finanzausschuss hatte auf Vorschlag
des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschlossen, eine Verkehrskommission
einzurichten. Von den Fraktionen sind folgende Teilnehmer benannt worden: Frau
Braun (CDU), Herr Thelen (SPD), Herr Echterhoff (FDP) und Herr Dr. Arndt (Bündnis’90/DIE
GRÜNEN). Von der Verwaltung sind angebunden Herr Schroeders (Fachbereich Planen,
Bauen, Wohnen) und Herr Kamps (Fachbereich Umwelt, Verkehr, Abwasser). Für die
Arbeit der Kommission sollte nach Beschlusslage externes Fachwissen beteiligt
werden.
Die Verwaltung hat zu zwei Unternehmen Kontakt
aufgenommen:
- Firma
BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Dr.-Ing. Baier GmbH, Aachen
(zurzeit u. a. Entwicklung eines
Verkehrsentwicklungsplanes in Mönchengladbach),
- Firma
Planungshaus Südstadt AG, Köln,
(zurzeit u. a. Fortschreibung des
Verkehrsentwicklungsplanes in Erkelenz)
Von der Firma BSV liegt ein Angebot zur
verkehrsplanerischen Beratung vor. Als Vorgehensweise wird vorgeschlagen:
„Um die Problemlage in der Kernstadt kennen zu
lernen und eine erste Einschätzung hinsichtlich der konkreten Fragestellung zu
erhalten, ist zunächst ein längerer Termin vor Ort mit der Verwaltung zur
Erörterung und Diskussion der Situation erforderlich. Dieses Startgespräch wird
ergänzt durch eine Ortsbesichtigung sowie eine erste Sichtung vorliegender
Unterlagen (z. B. Planungen, Gutachten, Verkehrszählungen). Hieraus können sich
weitere Rückfragen ergeben, die in einer Ersteinschätzung und einem
schriftlichen Verfahrensvorschlag für das weitere Vorgehen münden“.
Ein Angebot der Firma Planungshaus Südstadt AG steht
noch aus.
Die Verwaltung wird zu den Kosten informieren, wenn
das zweite Angebot vorliegt.
5. Ausbau
der Heuchterstraße
Mit Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 18.06.2007
wurde für die geplante Baumaßnahme eine Zuwendung in Höhe von insgesamt
790.100,00 € bewilligt. Von den errechneten Gesamtausgaben von
1.333.700,00 € sind 987.600,00 € (= 74 %) zuwendungsfähig. Die
Maßnahme wird zu 75 % vom Bund und zu 5 % vom Land gefördert.
6. Erneuerung der Eisenbahnüberführungen
Venloer Straße und Grenzlandring
Nach dem Planfeststellungsbeschluss vom 06.04.2006
ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen Venloer Straße, Grenzlandring und
Waldweg vorgesehen. Die eingleisige Verkehrsführung bleibt unberührt.
Mit Schreiben vom 09.07.2007 informiert die DB
ProjektBau GmbH, dass die bahnseitige Finanzierung für die Maßnahmen
zwischenzeitlich gesichert sei. Die Bahn werde mit den Arbeiten an der Venloer
Straße und am Grenzlandring voraussichtlich am 05.11.2007 beginnen. Die
Fertigstellung der Baumaßnahme ist für den 31.11.2008 geplant.
7. Unfallhäufungsstelle
L 3/L3 67, Klinkumer Knoten
Am 19.07.2007 fand um 22.30 Uhr eine Ortsbesichtigung
der Unfallhäufungsstelle durch die Unfallkommission statt. Es wurden
Lösungsmöglichkeiten erarbeitet, um die Verkehre zu verlangsamen und die
Abläufe – insbesondere während der ausweislich unfallträchtigen Zeiten
morgens und spät nachmittags in der dunklen Jahreszeit - zu vereinfachen und
damit leichter erkennbar zu machen.
Die Unfallkommission hat folgendes beschlossen:
-
Die Linksabbiegespur
aus Richtung Klinkum kommend wird auf ca. 40 m eingekürzt; die dann deutlich
vergrößerte Sperrfläche wird mit Leitboys abgesichert.
-
Der
Rechtsabbieger von der Ampelanlage kommend wird komplett eingezogen; die
Dreiecksinsel wird zu einem „normalen“ Radius zurückgebaut.
-
Die Markierungen
werden mit erhöhter Nachtsichtbarkeit erneuert.
Die Maßnahmen werden vom Landesbetrieb als
Straßenbaulastträger durchgeführt und finanziert.
8. Bürgerantrag zur Installation einer
stationären Geschwindigkeitsmessanlage auf der K23, Roemonder Bahn
Die Eheleute Sendlinger hatten am 06.06.07 einen Bürgerantrag zur Installation
einer „Blitzanlage“ zur Geschwindigkeitsmessung auf der Roermonder
Bahn beantragt. Der Antrag wurde mit überhöhten Geschwindigkeiten und den damit
einhergehenden Gefahren und Lärmbelästigungen begründet. Der Rat hatte in
seiner Sitzung am 19.06.07 den Antrag an die Verwaltung verwiesen.
Das Straßenverkehrsamt des Kreises und die
Kreispolizeibehörde haben in ihren Stellungnahmen schlüssig dargelegt, dass der
Einsatz einer stationären Anlage auf der Grundlage der Unfallstatistik und der
tatsächlich (mobil) ermittelten Geschwindigkeiten nicht in Frage kommt.
Die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung erfolgt in
der Zuständigkeit der Kreisordnungsbehörde. Die fachliche Prüfung und
Identifizierung geeigneter – im Sinne von „erforderlicher“
– Standorte erfolgt durch die Unfallkommission. Die Kriterien hierzu
regelt ein Erlass des Innenministeriums NRW.
Zur mobilen Überwachung durch die Polizei sind
Messstellen auf der Roermonder Bahn eingerichtet. Bei den Messungen im Jahr
2007 überschritten 6,62 % der erfassten Fahrzeuge die zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Überschreitungen lagen nach Abzug der
Toleranzen überwiegend im Verwarnungsgeldbereich (geringfügige Verstöße).
Die Antragsteller wurden informiert.
9. Antrag zur Geschwindigkeitsbegrenzung
auf 30 km/h für die Ortsdurchfahrt Merbeck
Herr Olders
hatte in seinem Schreiben vom 26.06.07 erhebliche Verkehrsgefährdungen durch
unangemessene Geschwindigkeiten innerhalb der Ortsdurchfahrt vorgetragen. Die
Ratsfraktionen haben das Schreiben mit gleicher Post erhalten. Als Lösung der
Problematik wird eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h sowie
eine Umgestaltung der Fahrbahnen (Landstraßen) analog der Ausführung OD Harbeck
mit großzügigen Fahrbahnverschwenkungen gesehen.
Die Kreispolizeibehörde und der Landesbetrieb
Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger wurden in der Angelegenheit beteiligt.
Eine Aussage des Landesbetriebes steht noch aus.
Die Polizei hat in ihrer Stellungnahme vom 24.07.07
erklärt, dass für die verkehrsrechtliche Anordnung einer 30
km/h-Höchstgeschwindigkeit in der gesamten Ortslage keine rechtliche Grundlage
vorliegt. Eine durch die Stadt gegenüber dem Landesbetrieb ausgesprochene
Anordnung zur Beschilderung wäre rechtswidrig.
Zur Dämpfung der Geschwindigkeit bei der Einfahrt in
die Ortschaft hat die Polizei einige Vorschläge aufgezeigt, die an den
Landesbetrieb zur Stellungnahme weitergereicht wurden (Ortseinfahrt aus
Fahrtrichtung Schwaam z. B. Erweiterung der Kanzeln zur Straßenmitte bzw.
„spürbare“ Aufpflasterung; Ortseinfahrt aus Fahrtrichtung Arsbeck
z. B. Umgestaltung mit 3 Kanzeln bzw. Verbreiterung der Kanzeln zur Straßenmitte).
Es ist zu bedenken, dass mit den vorgeschlagenen
Maßnahmen erhöhte Lärm- und Abgaswerte durch Abbrems- und
Beschleunigungsmanöver einhergehen.
Die Verwaltung wird erneut berichten, wenn eine
Antwort des Landesbetriebes vorliegt.
Vorschläge der Dorfversammlung Beeck zur
Schulwegsicherung
Bei der letzten Dorfversammlung in Beeck wurden
einige Anregungen zur Verbesserung der Schulwegsicherung vorgetragen. Die
einzelnen Punkte hat der Bezirksdienst der Polizei in seinem Bericht vom
05.04.2007 zusammengefasst und seiner Dienststelle, der Kreispolizeibehörde
Heinsberg, Abteilung Verkehrsunfallprävention und Verkehrssicherheitsberatung,
vorgelegt.
Nach Rücksprache mit der Verwaltung und einem
Ortstermin nimmt die Polizei wie folgt Stellung:
1.
Verlegung des
Fußgängerüberweges Prämienstraße in Höhe des Wedumsweges
Dem Vorschlag, den Überweg auf die andere
Einmündungsseite des Wedumsweges zu verlegen, wird grundsätzlich zugestimmt.
2. Aufbringung eines 30 km/h Piktogramms auf der
Holtumer Straße, Höhe Einmündung Am Driesch
Nach Angaben der
Anwohner wird im Bereich Ampelanlage - Einmündung Am Driesch die
vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h häufig überschritten.
Aufgrund der vorhandenen Beschilderung (Zone 30, 2 x Gefahrenzeichen Kinder)
und der Vorfahrtregelungen "Rechts vor Links" sollte eine Häufung von
Verkehrszeichen durch zusätzliche Markierung nach den Grundsätzen der
Straßenverkehrsordnung unterbleiben. Die Wahrnehmung der Verkehrsteilnehmer
wird durch eine Häufung von Zeichen beeinträchtigt. Die Straße ist nur für
Anliegerverkehr freigegeben, die mit der Gefahrensituation vor Ort vertraut
sein sollten. Im Ergebnis wird ein Piktogramm nicht für erforderlich gehalten.
3. Herabsetzung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30
km/h auf der
Prämienstraße,
zwischen den Einmündungen An Haus Beeck und Am Stapp
Der vorgeschlagenen
Reduzierung wird nicht zugestimmt. Für einen Eingriff in den Straßenverkehr
gibt es keine rechtliche Grundlage. Es besteht keine Gefahrenlage die das
allgemeine Risiko der Verkehrsteilnehmer erheblich überschreitet. Die
Unfallstatistik wurde entsprechend ausgewertet.
4. Wegfall des Fußgängerüberweges Kirchgasse/Brauhaus
Die Dorfgemeinschaft
hatte angeregt zu überprüfen, ob der Überweg nicht entfallen könne. Wegen der
dämpfenden Wirkung auf den fließenden Verkehr sollte der Überweg erhalten
bleiben.
5. Begrenzung der höchstzulässigen Geschwindigkeit auf
30 km/h für die Straße
An Haus Beeck
Die Straße gehört zum
Schulweg unmittelbar im Bereich der Schule. Gehwege sind nicht vorhanden. Der
Beschilderung wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird die Maßnahmen entsprechend
umsetzen. Die Kosten für die Umlegung des Fußgängerüberweges betragen
voraussichtlich 750,00 €. Die restliche Beschilderung beläuft sich auf
ca. 100,00 €.
Durchfahrtsverbot für LKW an der Rather Straße
(Kreisverkehr B 57)
Der Dorfausschuss Rath-Anhoven hatte angeregt, auf
das bestehende Durchfahrtsverbot für LKW an der Rather Straße (Kreisverkehr B
57) bereits auf den Vorwegweisern für den Kreisverkehr hinzuweisen. Auf den
Vorwegweisern ist das Fahrtziel Buchholz angegeben. Ein Hinweis, dass für die
Rather Straße für LKW-Verkehr (Ausnahme: Anlieger) ein Durchfahrtsverbot
besteht, ist auf den Wegweisern nicht ersichtlich.
In Rath-Anhoven wurde das im Eigentum der Stadt
befindliche Teilstück der Rather Straße am Kreisverkehr zur Verkehrsberuhigung
aus Richtung B 57 kommend für LKW-Verkehr gesperrt. Aus der Gegenrichtung
(Buchholz) besteht in Fahrtrichtung Kreisverkehr keine Einschränkung. Das
Teilstück Rather Straße von der Einmündung B 57/Anhovener Straße bis zur
Buchholzer Straße steht als Landstraße L 46 in der Straßenbaulast des
Landesbetriebes Straßen bau NRW. Nach dem Widmungsinhalt steht die Landstraße
generell dem gesamten Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung. Durch die
Anordnung alternierenden Parkens verbunden mit der engen Ortsdurchfahrt ist die
Benutzung durch LKW allerdings nur eingeschränkt möglich. Vor der Sperrung des
Teilstückes Rather Straße am Kreisverkehr wurde diese Stadtstraße als
verkehrstechnisch einfacher zu befahrene Strecke benutzt.
Der in der Angelegenheit beteiligte Landesbetrieb
schlägt vor, das Fahrtziel Buchholz von den Vorwegweisern zu entfernen. Eine
Wegweisung erfolge für die Verkehre aus Richtung Mönchengladbach bzw. Erkelenz
direkt an der L 46 (dem verkehrsberuhigt ausgebauten Teil der Rather Straße)
durch den Ort Rath-Anhoven.
Wenngleich die Existenz der Landstraße L 46 als
überörtliche Verbindungsstraße durch den Ort Rath-Anhoven nicht geleugnet
werden kann, sollte eine Verstärkung des LKW-Verkehrs seitens der Stadt nicht
akzeptiert werden.
Der verkehrsberuhigte Ausbau der L 46 erfolgte in der
Vergangenheit im Einverständnis mit dem Landesbetrieb. Eine offizielle
Genehmigung oder Duldung der Stadt zur Nutzung des Teilstückes Rather Straße am
Kreisverkehr als "Umleitung" für den (allgemeinen) Durchgangsverkehr
liegt nicht vor.
Ziel der Verhandlungen mit dem Landesbetrieb sollte
die Führung des überörtlichen LKW-Verkehrs über die neue Nordtangente in
Erkelenz sein.
In der Stellungnahme der Kreispolizeibehörde wird
darauf verwiesen, dass die Stadtstraße faktisch für LKW-Verkehr besser geeignet
ist als die umgestaltete Landstraße. Ein Abbiegevorgang von der B 57 in die
Landstraße (Linksabbiegen) sei weitaus unfallträchtiger als ein Abbiegen vom
Kreis in die Stadtstraße. Folglich hält die Polizei aus verkehrstechnischer
Sicht die Freigabe der Stadtstraße für LKW-Verkehr für überdenkenswert.
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