Entscheidungsvorlage - VO/0507/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Lärmminderungsplanung; Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beteiligt:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Tellers, Artur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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21.08.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit diesem Bericht ist bezweckt, Sie über den aktuellen Stand der Lärmminderungsplanung
zu informieren.
Mit dem Thema "Lärmminderungsplanung" haben sich schon einmal
sowohl der Fachausschuss als auch der Rat in den Jahren 2002 - 2003 aufgrund
eines Antrages der Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 01.11.2001 befasst.
Die Verwaltung war seinerzeit beauftragt worden, Angebote für eine
Planung einzuholen und zugleich einen Zuwendungsantrag an die Bezirksregierung
zu stellen. Letztlich wurde die Planung nicht aufgegriffen, weil eine
Bezuschussung seitens der Bezirksregierung wegen fehlender Haushaltsmittel
ausblieb (s. Mitteilung 42. Sitzung vom 13.07.2004).
Die Aussetzung der Förderung der Kommunen auf der Grundlage des
"alten" § 47 a BundesImmissionsschutzgesetz (BlmSchG) wurde
seinerzeit damit begründet, dass das Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW sich entschieden habe,
zunächst die Umsetzung der Richtlinie 2002/49 EG in nationales Recht
abzuwarten.
Durch das Artikelgesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die
Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24.06.2005 wurde das BlmSchG
ergänzt. Hier wurde ein neuer Teil (= Sechster Teil) mit der Überschrift
"Lärmminderungsplanung"
eingefügt.
Ein Abdruck des Gesetzestextes (§§ 47 a - 47 e) ist beigefügt.
Nach § 47 e BImSchG sind die Gemeinden zuständige Behörden für die im
sechsten Teil genannten Aufgaben.
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes NRW führt in einem Schriftsatz vom 24.04.2007 an
die zur Lärmkartierung (§ 47 c) verpflichteten Kommunen u. a. aus:
"Nach § 47 c BImSchG sind für Ballungsräume
sowie für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen Lärmkarten
zu erstellen, aus denen sich der Handlungsbedarf für das kartierte Gebiet
ergibt und die als Grundlage für Lärmaktionspläne dienen. Da das Land NRW keine
von § 47 e BImSchG abweichende Zuständigkeitsregelung getroffen hat, sind für
die Lärmkartierung in NRW die Gemeinden zuständig (Ausnahme:
Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamtes für die Lärmkartierung an
Schienenwegen des Bundes).
Die Landesregierung NRW hat entschieden, den
Gemeinden bei der Lärmkartierung der 1. Stufe (bis zum 30.06.2007)
Hilfestellung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
(LANUV) anzubieten. Das LANUV wird u. a. den Gemeinden mit weniger als 250.000
Einwohnern Lärmkarten zur Verfügung stellen, die die rechtlichen Anforderungen an
die Kartierung erfüllen und mit deren Hilfe sie die Aktionsplanung
durchführen können. …….."
In einer durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNL V)
initiierten "Lärmwerkstatt Umgebungslärm in NRW" haben sich Vertreter
von Ministerien, Bezirksregierungen, Staatlichen Umweltämtern,
Eisenbahnbundesamt, Straßen-NRW, Landesumweltamt, Städten und Gemeinden u. v. a.
mit dem Thema befasst mit dem Ziel, ein abgestimmtes einheitliches Verfahren zu
erzielen. Dabei wurde deutlich, dass in der anstehenden 1. Stufe der Bearbeitung
die Ballungsraum-Gemeinden vorwiegend die Kartierung eigenständig
durchführen wollten, da sie teilweise bereits erhebliche Vorarbeiten geleistet
haben.
Für viele Gemeinden außerhalb der Ballungsräume zeigte sich jedoch ein
erheblicher Unterstützungsbedarf.
Daraufhin hat die Landesregierung NRW in einer Machbarkeitsstudie
untersuchen lassen, wie die Kartierung im Land sachgerecht, fristgerecht und
kostengünstig umgesetzt werden kann. Das Land NR W unterstützt danach die
Gemeinden, indem es
Ø
landesweit die
notwendigen Geometrie- und Verkehrsdaten erfasst und über die bestehende
Geodaten-Infrastruktur bereitstellt,
Ø
die Lärmkartierung
außerhalb der Ballungsräume der ersten Stufe zentral durchführt und den zuständigen
Gemeinden die Ergebnisse zur Verfügung stellt,
Ø
die Lärmkartierung
an den beiden Großflughäfen Düsseldorf und Köln-Bonn zentral innerhalb und
außerhalb der Ballungsräume durchführt und den zuständigen Gemeinden die
Ergebnisse zur Verfügung stellt,
Ø
die
Emissionsdaten der gewerblichen Anlagen, die in die Ballungsräume einwirken,
erhebt und bereitstellt,
Ø
die Lärmkarten
der zuständigen Gemeinden sammelt und an das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit übermittelt.
Wie oben ausgeführt hat das Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) die Durchführung dieser Aufgabe
übernommen. In einer vorn LANUV erstellten Liste sind Gemeinden aufgeführt, die
möglicherweise durch Lärm an Hauptverkehrsstraßen erheblich betroffen sind.
Hier ist auch die Stadt Wegberg aufgeführt. Aber erst nach einer Erhebung, die
nach Aussage des LANUV in diesem Jahr auf Basis der Verkehrszählung des Jahres
2005 erfolgt, wird erkennbar sein, welche Gemeinden (endgültig) betroffen
sind.
Für Wegberg würde sich eine Kartierungspflicht (zum 30.06.2007) ergeben,
wenn das Kfz-Aufkommen an einer Hauptverkehrsstraße pro Jahr über 6 Millionen
liegt. Ist es geringer, so entsteht diese Kartierungspflicht erst zum
30.06.2012.
Das LANUV hat sich an die möglicherweise kartierungspflichtigen
Gemeinden gewandt und umfangreiche Hinweise und Informationen zur Umsetzung
der EU-RL Umgebungslärm in NRW übermittelt.
Als "möglicherweise" betroffene Gemeinde wurde nun die Stadt
Wegberg gebeten, über einen Adressschlüssel eine gebäudescharfe Auskunft über
die Anzahl der Bewohner der Häuser bis zum 31.07.2007 zu übermitteln. Diese
Informationen wurden am 05. Juli 2007 über die regio iT Aachen dem LANUV zur
Verfügung gestellt.
Im Internet stehen unter www.lanuv.nrw.de
und / oder www.umgebungslaerm.nrw.de
umfangreiche Informationen zur Verfügung.
Über die Entwicklung zu diesem Thema wird zu gegebener Zeit weiter
berichtet.
Anlagen
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(wie Dokument)
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