Empfehlungsvorlage - VO/3344/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion hat mit Datum 29.09.2015 gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg den Antrag gestellt, „der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Regelungen einer neuen KAG-Beitragssatzung erst nach Abrechnung der Ausbaumaßnahme Rather Straße im Stadtteil Rath-Anhoven anzuwenden“.

 

Der Antrag mit Begründung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

In der Beratung der Fachgruppe 4 zur Klausurtagung des Rates am 15.08.2015 wurden die finanziellen Auswirkungen durch den Erlass einer neuen Beitragssatzung nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen auf der Grundlage der aktuellen Mustersatzung diskutiert. Beitragsfähige Ausbaumaßnahmen werden nach der Mustersatzung mit deutlich höheren Anteilen der Beitragspflichtigen („Anliegern“) gewichtet. Höhere Ausbaubeiträge verringern den Eigenanteil der Stadt und entlasten den Haushalt.

 

In der Fachgruppe hatte die Verwaltung die mögliche Problematik bei der Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Maßnahme Rather Straße angesprochen, da in der Bürgerinformation, in Einzelgesprächen zur Ermittlung der persönlichen (voraussichtlichen) Beitragsschuld und in allen Grundstücksverhandlungen zum Ankauf fehlender Flächen zur Anlage des Gehweges der aktuelle (niedrige) Beitragssatz genannt wurde. Die offizielle Kalkulation des Beitragssatzes nach der aktuellen Satzung  wurde mit 6-7 Euro je qm Grundstücksfläche (….) angegeben.

Grundlage der Klausurtagung waren Konsolidierungsmaßnahmen, u.a. zum Thema „Einnahmeerhöhung durch Anhebung des Anteils der Beitragspflichtigen durch Erlass einer neuen KAG-Satzung“. In den durch die Verwaltung ermittelten Konsolidierungsbeiträgen waren die möglichen höheren Beiträge für alle zukünftig abzurechnenden Straßenbaumaßnahmen, also auch für die Maßnahme Rather Straße, enthalten.

 

Der Rat hat in der Sitzung am 01.09.2015 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die in der Ratsklausur am 15.08.2015 entwickelten Maßnahmen in ein Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2015 aufzunehmen. Eine konkrete Umsetzung der HSK-Maßnahmen (z. B. Satzungsänderungen) soll durch Beschlüsse der zuständigen Gremien erfolgen.

 

Sollte die Baumaßnahme Rather Straße mit der derzeit gültigen Satzung abgerechnet werden, so liegt der Eigenanteil der Stadt (Baukosten abzüglich Förderung und abzüglich Beiträge) bei ca. 379.00,00 €. Bei der Abrechnung mit einer neuen Satzung mit den Maximalwerten für die Anteile der Beitragspflichtigen liegt der Eigenanteil bei ca. 210.000,00 €. Hierbei ist bereits berücksichtigt, dass sich die Berechnung der Förderung bei höheren Einnahmen aus Beiträgen ändert, da sich die zuwendungsfähigen Ausgaben um die Höhe der Einnahmen aus Beiträgen verringern. Grundlage der vorgenannten Berechnung der Eigenanteile der Stadt sind die Kosten aus dem Förderantrag.

 

Bei der Berücksichtigung von Preissteigerungen bei den Baukosten seit der Beantragung der Fördermittel wird der Beitragssatz nach Erlass einer neuen Satzung auf ca 11,50 € je qm steigern (vorher kommuniziert 6 – 7 € je qm). Maßgebend ist allerdings das Ergebnis der Ausschreibung. Gegebenenfalls werden Erhöhungsanträge zu den Fördermitteln gestellt.

 

Die Verwaltung sieht bei einem Verzicht auf die Abrechnung der KAG-Straßenbaubeiträge auf der Grundlage einer neu zu erlassenden Satzung mit höheren Anteilen der Beitragspflichtigen (Anpassung an die aktuelle Mustersatzung) für die Maßnahme Rather Straße die Grundzüge der Haushaltskonsolidierung (Ratsentscheidung zum Maßnahmenpaket der Klausurtagung) ohne konkreten Vorschlag zum Ausgleich des voraussichtlich höheren Eigenanteils der Stadt gefährdet. Die Verwaltung empfiehlt, vor dem Hintergrund des HSK und des fehlenden Deckungsvorschlages dem Antrag nicht zu folgen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Antrag vom 29.09.2015 würde sich der Eigenanteil der Stadt an der Baumaßnahme Rather Straße um ca. 169.000,00 € erhöhen.

 

Alternativen:

./.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben beschließt, dem Rat zu empfehlen, von dem Beschluss zu den Konsolidierungsmaßnahmen betreffend den Erlass einer neuen KAG-Straßenbaubeitragssatzung für alle zukünftig abzurechenden Maßnahmen nicht abzuweichen und dem Antrag der CDU-Fraktion vom 29.09.2015, die Regelung einer neuen Satzung erst nach Abrechnung der Maßnahme Rather Straße anzuwenden, nicht zu folgen.

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Anlagen

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