Entscheidungsvorlage - VO/0518/07

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Immer häufiger werden von den Bürgern Beschwerden zu Geschwindigkeitsüberschreitungen in Wohngebieten und allgemeinen Gefährdungen auf dem Schulweg für den Fuß- und Radverkehr vorgetragen. Eine Lösung der Problematik wird allgemein in der wiederholten Aufstellung von Verkehrszeichen oder der Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, verkehrsberuhigten Bereichen („Spielstraßen“) oder Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“) gesehen. Regelmäßig wird als Argument angeführt: „Muss denn erst etwas passieren, bevor die Behörden einschreiten?“ Falls die objektive Beurteilung der vorgetragenen Sachverhalte unter Beteiligung der Polizei und gegebenenfalls des Kreises oder des Landesbetriebes als Straßenbaulastträger ergeben sollte, dass ein Eingriff in den Straßenverkehr nicht erforderlich ist, stößt die Entscheidung in der Bevölkerung meist auf Unverständnis, die Behörden wollten letztlich nicht helfen und ließen den Bürger allein mit den vermeintlichen Gefahren. In diese emotionsreich geführten Diskussionen werden auch häufig die politischen Vertreter einbezogen, die wiederum Einfluss auf die Behörden im Sinne der Bürger ausüben sollen.

 

Bis auf den Bereich der Verkehrsplanung entziehen sich die Regelungen der Straßenverkehrsordnung als Bundesrecht generell einem politischen Entscheidungsspielraum. Eingriffe in den Straßenverkehr müssen auf der Grundlage objektiver Tatbestandsvoraussetzungen nach der StVO „erforderlich“ sein. Gegen jedes Verkehrszeichen, das rechtlich einen Verwaltungsakt in Gestalt einer Allgemeinverfügung darstellt, kann Widerspruch erhoben werden. Damit unterliegt die Anordnung von Verkehrszeichen in letzter Konsequenz der gerichtlichen Nachprüfbarkeit. Für die Stadt Wegberg als Anordnungsbehörde ist der Landrat die zuständige Behörde, die über einen Widerspruch entscheidet, dem die Stadt im Verwaltungsverfahren nicht abgeholfen hat.

 

Auf Einladung an den Landrat werden Herr Wilms, Leiter des Straßenverkehrsamtes, und Herr Okuhn, Leiter der Abteilung Verkehrsunfallprävention und Verkehrssicherheitsberatung bei der Kreispolizeibehörde, in der Sitzung einen Vortrag zur vorgenannten Problematik halten.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

keine

 

Alternativen:

Keine Alternativen der Verwaltung.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Loading...