Entscheidungsvorlage - VO/3626/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss an die kirchlichen Jugendheime 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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14.06.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 6 Absatz 2 der Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Wegberg und seine Ausschüsse entscheidet der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS) im Rahmen seiner Zuständigkeit über alle freiwilligen Maßnahmen auf der Grundlage der bereitgestellten Haushaltsmittel und gegebenenfalls vom Rat verabschiedeter Richtlinien und Programme, soweit es sich nicht um einfache Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt oder die Entscheidung dem Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin übertragen ist.
Nach Artikel 10 Absatz 4 der Hauptsatzung kann der Rat trotz Zuständigkeit des Fachausschusses die Entscheidung im Einzelfall an sich ziehen. Um eine zeitnahe Auszahlung der Fördermittel sicherzustellen soll daher in der Sitzung des Rates eine abschließende Entscheidung in der Sache getroffen werden. Dieser Verfahrensweise hat der BiKSS in seiner Sitzung am 24.05.2016 ausdrücklich zugestimmt.
Im Haushaltsjahr 2015 wurden nach Beschluss des Rates vom 14.12.2015 Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit in kirchlichen Jugendheimen als Zuschuss zu den Betriebskosten gewährt. Das Jugendfreizeitheim “St. Martin” der Kath. Kirchengemeinde Wegberg und das Jugendfreizeitheim “Haus Schalom” der Evang. Kirchengemeinde Wegberg haben jeweils 10.000,00 € erhalten und die ordentliche Verwendung nachgewiesen.
Ein Zuschuss soll nach Entscheidung des Rates zukünftig pauschal gewährt werden. Jährlich soll hierzu ein Antrag erforderlich sein. Über die Auszahlung soll dann im Fachausschuss entschieden werden, soweit eine gültige Haushaltssatzung vorliegt und Mittel für diesen Zweck zur Verfügung stehen. Die Vorlage einer Jahresabrechnung wird von der Verwaltung jeweils eingefordert, um die zweckgemäße Verwendung des Zuschusses sicherzustellen.
Die Kirchengemeinden haben auch für 2016 wieder Anträge auf einen Zuschuss zu den Betriebskosten gestellt. Beim entsprechenden Produktsachkonto 060201/531800 sind für diesen Zweck im Rahmen des Haushaltsplanes 2016 insgesamt 19.000,00 € bereitgestellt worden.
Mit Antrag vom 16.03.2016 hat der Leiter des Jugendzentrums ST. Martin auch einen Antrag auf Förderung von erweiterten Öffnungszeiten an Sonntagen gestellt. Diese sollten jedoch nach Meinung der Verwaltung und im Hinblick auf die finanzielle Situation der Stadt Wegberg konzeptionell in das Öffnungsangebot des Jugendheimes eingearbeitet werden und nicht gesondert gefördert werden.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2016 eingebracht und stehen beim Produktsachkonto 06 02 01; 531800 (Zuschüsse an übrige Bereiche) in Höhe von 19.000,00 € zur Verfügung.
Die im HSK beschlossenen Maßnahmen sind nach Hinweis des Landrates im Genehmigungsschreiben vom 23.05.2016 verbindlich umzusetzen. Die Streichung einer Maßnahme darf nur bei gleichzeitiger Kompensation durch eine andere Maßnahme und nur in Abstimmung mit dem Landrat erfolgen. Verbesserungen im Haushaltsvollzug sind ausschließlich zur Verminderung des negativen Jahresergebnisses bzw. zum schnellstmöglichen Haushaltsausgleich einzusetzen. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen, die sich rechtlich nicht vermeiden lassen, müssen durch Einsparungen an anderer Stelle gedeckt werden.
Alternativen:
Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt, die Jugendarbeit in den kirchlichen Jugendheimen in 2016 wie folgt zu fördern:
- Zuschuss zu den Betriebskosten des Jugendfreizeitheimes “St. Martin” der Kath. Kirchengemeinde Wegberg mit 9.500,00 €.
- Zuschuss zu den Betriebskosten des Jugendfreizeitheimes “Haus Schalom” der Evang. Kirchengemeinde Wegberg mit 9.500,00 €.
