Entscheidungsvorlage - VO/3638/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Senioren- und Investitionsförderung nach den Vereinsförderrichtlinien
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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14.06.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit den Vorlagen VO/3448/16 und VO/3448/16-1 sind dem Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport und dem Rat Änderungsvorschläge zu den Vereinsförderrichtlinien gemacht worden.
Weder der Beschlussvorschlag der Verwaltung noch der Alternativvorschlag fand eine Mehrheit, so dass es bei den bisherigen Regelungen der Vereinsförderrichtlinien verbleibt.
Dies hat folgende Auswirkungen:
Seniorenförderung
Für die Förderung von Seniorenarbeit (Tagesfahrten) stehen im Haushaltsplan 2016 beim Produktsachkonto 050100/531800 insgesamt 1.060,00 € zur Verfügung.
Die Antragsfrist „30.04. eines Jahres“ (Ziffer III.6.1 der Richtlinien) ist für Einzel-Seniorenveranstaltungen nicht aufgehoben worden, so dass nur die bereits bis jetzt vorliegenden Anträge mit einem Zuschussbetrag in Höhe von 1,50 € - und nur bis zur Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel- bedacht werden können.
Investitionsförderung
Gemäß Ziffer III.5.4 sind Unterhaltungsmaßnahmen an bereits bestehenden Vereinseinrichtungen mit dem Grundförderbetrag abgegolten und nicht förderfähig.
Vereine, die im Sinne von Abschnitt II Ziffer 3 als förderfähig anerkannt sind, erhalten eine Investitionsförderung nach Ziffer III.5.1 -in Höhe 20 % der nachgewiesenen und zuvor von dem nach der Hauptsatzung zuständigen Gemeindeorgan als förderfähig anerkannten Kosten, maximal jedoch 80.000 €- für den Erwerb eigener Grundstücke und den Bau eigener Sportanlagen oder eigener Vereinsheime.
Da auch hier keine Änderung beschlossen wurde, bleiben Umbau- oder Ergänzungsmaßnahmen unabhängig vom Umfang der Maßnahme weiterhin unberücksichtigt.
