Mitteilungsvorlage - VO/3647/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage der FDP-Fraktion nach § 21 der Geschäftsordnung des Rates vom 13.05.2016; hier: "Neues Logo der Stadt Wegberg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Kenntnisnahme
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14.06.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 13.05.2016 hat die FDP-Fraktion eine Anfrage nach § 21 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg betreffend „Neues Logo der Stadt Wegberg“ gestellt.
Im Rahmen dieser Anfrage bittet die FDP-Fraktion um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
Frage 1:
Es wird ausgeführt, dass Fachunternehmen für die Gestaltung von Publikationen beauftragt werden sollen. In welchem Umfang stehen im aktuellen Haushaltsentwurf zu diesem Zweck Haushaltsmittel bereit?
Antwort der Verwaltung:
Für die finale Bearbeitung des Logos ist von der Kreissparkasse Heinsberg eine Spende in Höhe von 1.000,- € bereitgestellt worden. Haushaltsmittel stehen für die regelmäßige Aktualisierung und Neuveröffentlichung von Informationen der Stadt bei dem Produkt 010700 543100 in Höhe von 3.000,- € zur Verfügung.
Frage 2:
Welche Vorkehrungen sind getroffen worden, um die geäußerten etwaigen Risiken im Hinblick auf mögliche Copyright-Verletzungen und möglicherweise notwendige Abgaben an die Künstlersozialkasse zu minimieren?
Antwort der Verwaltung:
Den Einsendern der eingereichten Logovorschlägen ist schriftlich mitgeteilt worden, dass das Copyright am eingereichten Logoentwurf bei einer Berücksichtigung an die Stadt Wegberg übergehen werden muss und ggfls. eine Anpassung des Entwurfes noch vor Veröffentlichung erfolgen kann.
Der Verwaltung ist bekannt, dass für die Zahlung eines Entgeltes an Künstler, Grafiker, aber auch Dritte Personen für künstlerische oder publizistische Darstellungen eine Abgabe an die Künstler Sozialkasse in Höhe von 5,2% des Entgeltes zu entrichten ist.
Frage 3:
In welchem Umfang sind Folgeaufträge bzw. Maßnahmen kalkuliert und/oder geplant, um das neue Logo zu verwenden?
Antwort der Verwaltung:
Das bisher genutzte Logo wird im Briefkopf der Stadt von den Mitarbeitern der Verwaltung ausgetauscht. Hierfür fallen keine zusätzlichen Kosten an. Bei der Neuauflage von Druckstücken wird das Logo ebenfalls ausgetauscht. Wie bereits unter Punkt 1 mitgeteilt, stehen für eine weitere grafische Aufarbeitung eines Logoentwurfes zusätzliche Mittel in Höhe von 1.000,- € bereit.
Das Eingangsschild am Rathauszugang ist laut einer Vorgabe des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW ebenfalls anzupassen. Dies kann ggfls. durch eine Klebefolie erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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346,4 kB
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