Mitteilungsvorlage - VO/3648/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2016-2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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14.06.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dem Jahresergebnis für das Jahr 2014 begründete sich die Pflicht, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Seit Beginn des Jahres 2015 arbeiteten städtische Mitarbeiter intensiv daran, den Haushalt auf Sparkurs zu bringen. Auf der politischen Ebene eröffnete sich der Prozess der Haushaltskonsolidierung mit der Klausurtagung am 15.08.2015. An diesem Termin einigten sich die politischen Vertreter nach einer gemeinsamen Beratung auf ein Paket aus Einsparvorschlägen. Das Haushaltssicherungskonzept beschloss der Rat in seiner Sitzung am 01.09.15 und mit dem Haushalt am 12.11.15. Anschließend genehmigte die Kommunalaufsicht den Haushalt 2015.
Die meisten Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept wurden umgesetzt, bzw. vorbereitet. Zuletzt informierte die Finanzwirtschaft am 15.03.2016 über den Stand der Umsetzung. Der aktuelle Stand ist dieser Vorlage beigefügt. Trotz des Beschlusses über den Katalog mit Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes, konnten in den Ausschuss-Vorberatungen zu der vollständigen Abschaltung der Straßenbeleuchtung in der Nacht, der Anhebung der KAG-Beiträge, der Aufgabe wenigstens einer Grundschule und einem Konzept zur Reduzierung von Vereinszuschüssen keine Mehrheiten gefunden werden. Aus diesem Grund sieht sich die Kämmerin in der Pflicht, darauf hinzuweisen, dass sich mit anderen Sparvorschlägen ähnliche Summen entsprechend der Schließung von zwei Grundschulen nicht generieren lassen (Ausnahme: Schließung des Hallenbades, Anhebung Grundsteuer B oder einer hohe Anzahl von Einzelmaßnahmen, die in relativ kurzer Zeit aufzustellen wären).
Alternative Einsparmöglichkeiten, wie etwa die Reduzierung von Öffnungszeiten in der Schulbibliothek oder der Öffnungszeiten des Hallenbades oder den Verzicht auf die Anmietung eines Objektes, auf das aufgrund von Leerständen objektiv verzichtet werden kann, wurden zurückhaltend, bzw. ablehnend vorberaten.
Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 23.05.2016 die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes mit folgenden Hinweisen erteilt:
„Die im Haushaltssicherungskonzept beschlossenen Maßnahmen sind verbindlich umzusetzen. Die Streichung einer Maßnahme darf nur bei gleichzeitiger Kompensation durch eine andere Maßnahme und in Abstimmung mit dem Landrat erfolgen.“
Die Kommunalaufsicht stellt außerdem heraus, dass der Eigenkapitalverzehr trotz der geplanten Konsolidierungsmaßnahmen stark fortschreitet. In den Jahren von 2016 bis 2024 sinkt das Eigenkapital von 39.975.767 € auf 18.826.667 € (- 52,9 %).
Es zeigten sich im Vergleich zwischen Planung und Rechnungsergebnissen in den letzten Jahren außerdem häufig negative Abweichungen. Insofern ist nicht auszuschließen, dass das Eigenkapital noch kräftiger aufgezehrt wird. Der Haushalt ist strukturell unterfinanziert und es stehen weitere Zinsbelastungen durch die Steigerung des Kreditvolumens infolge der hohen Investitionen in das Kanalnetz und im Bereich der Feuerwehr bevor. Hiermit geht einher, dass die HSK-Maßnahme „Zinsreduzierung“ nicht greifen kann. Zukünftig wird der Spielraum dadurch noch weiter eingeengt und zukünftige Generationen belastet. Selbst wenn sich positive Entwicklungen ergeben (Anstieg der Gewerbesteuer), dürfen die Sparbemühungen nicht nachlassen, da „Verbesserungen im Haushaltsvollzug ausschließlich zur Verminderung des negativen Jahresergebnisses bzw. zum schnellstmöglichen Erreichen des Haushaltsausgleich Erreichen des Haushaltsausgleichs einzusetzen sind.“[1]
In der Genehmigung führt die Kommunalaufsicht weiterhin aus, dass die konkreten Planungen mit einer Berechnung untermauert werden sollen, die zugleich auch die Umkehr in ihrem haushaltswirtschaftlichen Handeln aufzeigen soll. Einige Beschlüsse, die die Fachausschüsse getroffen haben, lassen diese Umkehr missen. Die Gemeindeprüfungsanstalt schreibt, dass eine nachhaltige Sanierung in erster Linie eine Reduzierung des Aufwands bedingt. „Der Wille zu Verzicht und Genügsamkeit muss in den Kommunen vorhanden sein.“[2] Die Kommunalaufsicht betont, dass eine strengere Ausgabendisziplin erforderlich sein wird. Jede Aufwandskürzung wird den gewohnten Standard einschränken und zum Nachteil für einzelne Personen oder Personengruppen sein. Die Erhöhung der Grundsteuer B wird politisch als „unkreativ“ bezeichnet. Wenn auf eine Erhöhung der Grundsteuer B verzichtet werden soll, müssen Sparvorschläge allerdings konsequent umgesetzt werden.
Weitere neue Vorschläge sind zum Teil schon aufgegriffen und bewirken nachhaltige Verbesserungen, so etwa die Erhöhung der Landpachten, die Kündigung eines Pachtverhältnisses für einen Parkplatz oder der Abschluss neuer Pachtverträge. Weitere Vorschläge prüft die Verwaltung und setzt sie mit dem Ziel der Einsparung und Optimierung von Prozessen um, bzw. legt sie dem Ausschuss/Rat zur Entscheidung vor. Die Haushaltskonsolidierung ist recht aufwendig, da Vorschläge zunächst gesucht und geprüft werden müssen, bevor das Einsparvolumen errechnet werden kann und diese zur Diskussion gestellt werden. Hiernach könnten Ablehnungen folgen, die neue Vorschläge erfordern. Eine neue Vorlage zur Wertung der Listen mit Einsparvorschlägen ist in Bearbeitung.
[1] Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes zum Haushalt 2016 vom 23.05.2016
[2] Werner Hasenkamp, Haushalt 2.0
Anlagen
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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(wie Dokument)
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47,3 kB
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