Entscheidungsvorlage - VO/3659/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorstellung der Maßnahme "Sanierung des Lehrerzimmers der Edith Stein Realschule - 2. Bauabschnitt"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben (BUV)
|
Entscheidung
|
|
|
|
28.06.2016
|
Sachverhalt
Die Maßnahme „Sanierung des Lehrerzimmers der Edith Stein Realschule – 2. Bauabschnitt“ ist zum einen Teil eine konsumtive Maßnahme, zum anderen Teil eine Investitionsmaßnahme in einem Umfang von mehr als 10.000,- €, und daher gemäß Beschluss des Rates der Stadt Wegberg vom 12.11.2015 dem Fachausschuss zur Beratung und zum Beschluss vorzulegen.
Sachverhalt
Der erste Bauabschnitt zur Sanierung des Lehrerzimmers der Edith Stein Realschule wurde im Sommer 2014 durchgeführt und beinhaltete folgende Einzelmaßnahmen:
- Erneuerung der Fensteranlagen
- LED-Beleuchtungsanlage (unter finanzieller Förderung durch das Programm des Bundesministeriums für Umwelt)
- Eingangstür Lehrerzimmer
- Maler- und Akustikarbeiten
Die Verwaltung hatte darüber in den Mitteilungen der Sitzungen des Fachausschusses vom 06.05.2014 und 02.09.2014 jeweils unter dem TOP 1.6 berichtet. Die Kosten für den ersten Bauabschnitt waren damals mit 64.000,- € geschätzt, die Kostenfeststellung nach Fertigstellung betrug 53.000,- €.
Der ursprünglich für das Folgejahr 2015 vorgesehene zweite und letzte Sanierungsabschnitt soll nun in den Sommerferien 2016 durchgeführt werden.
Sowohl die festen Einrichtungsgegenstände des Lehrerzimmers (Schränke, Regale) als auch das lose Mobiliar (Tische, Stühle, etc.) sind rund 50 Jahre alt, entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen und befinden sich in einem erneuerungsbedürftigen Zustand. Die Nutzung des Lehrerzimmers zu Konferenzzwecken ist als Folge des nur bedingt geeigneten Mobiliars nicht möglich, so dass für Konferenzen stets in einen Klassenraum ausgewichen werden muss.
Es fehlen Computerarbeitsplätze für die Lehrer, es fehlt an geeigneten Schrank- und Regalflächen. Die vorhandenen Lehrertische sind für die Arbeitszwecke der Lehrer zu klein.
Erneuert werden soll daher im zweiten Bauabschnitt insbesondere die feste Einrichtung und die lose Möblierung des Lehrerzimmers. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant:
- Erneuerung des Bodenbelags (Teppichboden)
- Elektroarbeiten (Alarm- und Telefonanlage, EDV-Verkabelung)
- Fest installierte Einrichtung (Schrank- und Regalwände mit Eigentumsschränken für die Lehrer, Schrankanlage für Alarm- und Telefontechnik, Garderobe)
- Bewegliches Mobiliar (Lehrerarbeitstische, Stühle, PC-Arbeitsplätze)
- Malerarbeiten der Wandflächen
Die Planung für die Sanierung des Lehrerzimmers und dessen Neueinrichtung wurde in mehreren gemeinsamen Terminen der Schulleitung und der Lehrerschaft vorgestellt und mit ihnen abgestimmt. Der dieser Vorlage beigefügte Grundrissplan veranschaulicht die Planung.
Nach Beschluss des Ausschusses über die Durchführung der Maßnahme sollen die Möbel und der Bodenbelag gemäß VOL/A bzw. VOB/A beschränkt ausgeschrieben werden. Nach derzeitiger Planung werden die Arbeiten dann weitestgehend in den Sommerferien durchgeführt.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung
Die Kosten für den zweiten Bauabschnitt der Sanierung des Lehrerzimmers werden auf insgesamt rund 58.000,- € geschätzt. Der investive Anteil beträgt 11.000,- € und beinhaltet diejenigen Möbel, die oberhalb der Wertgrenze für Anlagegüter (410,- € netto) liegen. Der Restanteil in Höhe von 46.500,- € ist konsumtiver Art.
Die erforderlichen finanziellen Mittel wurden für den Haushalt des Jahres 2016 angemeldet und werden wie folgt zur Verfügung gestellt:
- Instandhaltungsrückstellung „Neugestaltung des Lehrerzimmers“: | 29.500,- € |
- Instandhaltung Realschule (03 01 09 – 521100): | 6.000,- € |
- Möbel unterhalb Wertgrenze, konsumtiv (03 01 09 – 525590): | 11.500,- € |
- Möbel oberhalb Wertgrenze, investiv (03 01 09 – B 031 u.a.): | 11.000,- € |
Summe: | 58.000,- € |
Durch die Baumaßnahme entstehen keine zusätzlichen Folgeaufwandskosten im konsumtiven Bereich.
Durch die Möbel oberhalb der 410,- € - Wertgrenze entstehen gemäß den Abschreibungssätzen der Stadt Wegberg folgende jährliche Abschreibungskosten:
- Büromöbel gem. Pos. 5.014 – 16 Jahre (5.500,- €):343,75 €/a
- Regaleinrichtungen gem. Pos. 7.047 – 18 Jahre (5.500,- €):305,56 €/a
Alternativen
Kein Vorschlag der Verwaltung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
651,3 kB
|
