Entscheidungsvorlage - VO/3674/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Ablauf des 20.07.2016 endet die Dienstzeit des ehrenamtlichen Leiters der Feuerwehr Dietmar Gisbertz. Daher fand am 15.06.2016 die gemäß § 11 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vorgeschriebene Anhörung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wegberg durch den Bürgermeister statt. Der Bürgermeister hatte alle Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr und der Jugendfeuerwehr der Stadt Wegberg und den Kreisbrandmeister zu dieser Anhörung eingeladen. Es fanden sich 174 Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr Wegberg im Forum ein.Als Vertretung für den Kreisbrandmeister war der stellvertretende Kreisbrandmeister Vaehsen anwesend. Die Anhörung der Wehr stellt keine Wahl oder Abstimmung dar. Sie dient dem Kreisbrandmeister und dem Bürgermeister dazu, sich einen Eindruck vom Rückhalt des von ihm benannten Kandidaten innerhalb der Wehr zu machen. Im Anhörungsverfahren wurde von keinem der teilnehmenden Feuerwehrleute Einwände gegen eine erneute Bestellung des Herrn Stadtbrandinspektor Dietmar Gisbertz zum Leiter der Feuerwehr erhoben. Nach dieser Anhörung schlägt der stellvertretende Kreisbrandmeister Vaehsen mit Empfehlungsschreiben vom 22.06.2016 dem Rat der Stadt Wegberg vor, Herrn Stadtbrandinspektor Dietmar Gisbertz erneut zum Leiter der Feuerwehr unter Berufung in ein Ehrenbeamtenverhältnis zu bestellen. Als Stadtbrandinspektor verfügt er über die nach der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen geforderte fachliche Eignung. Die persönliche Eignung des Herrn Gisbertz ist ausweislich seiner Leistungen und seines Einsatzes für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt während der bisherigen Dienstzeit als Wehrleiter unbestritten.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Die Haushaltsmittel für die Aufwandsentschädigungen stehen beim Produkt

02 15 00 Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung unter dem Sachkonto

54 21 00, Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten, zur Verfügung.

 

Alternativen:

Es wurden durch den stellvertretenden Kreisbrandmeister Vaehsen keine weiteren Bewerber vorgeschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wegberg bestellt auf Vorschlag des stellvertretenden Kreisbrandmeisters Vaehsen den Herrn Stadtbrandinspektor Dietmar Gisbertz unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit mit Wirkung vom 21.07.2016 bis zum 20.07.2022 zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wegberg.

 

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Anlagen

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