Mitteilungsvorlage - VO/3694/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Dem Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben liegen nachfolgende Mitteilungen schriftlich vor:

 

 

1.3.1 Liste der unerledigten Anträge nach § 20 Geschäftsordnung

Die aktuelle Liste der noch unerledigten Anträge nach § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg ist als Anlage der Vorlage beigefügt (Anlage 1).

 

 

1.3.2 Statistik über das Abfall- und Wertstoffaufkommen im Kreis Heinsberg für das Jahr 2015

Der Kreis Heinsberg hat die Statistik über das Abfall- und Wertstoffaufkommen im Kreis Heinsberg für das Jahr 2015 veröffentlicht (Anlage 2).

 

Das Restabfallaufkommen in der Stadt Wegberg blieb auch im Jahr 2015 auf einem nahezu unveränderten Wert und verbleibt seit nunmehr vier Jahren auf einem konstant gleichen Niveau. Im Verhältnis zu den übrigen kreisangehörigen Kommunen nimmt die Stadt Wegberg mit einem Wert von 114,7 Kilogramm je Einwohner erneut einen vorderen Rangplatz ein. 

Beim Sperrmüllaufkommen kann im Vergleich zum Aufkommen im Jahr 2014 eine sichtbare Verringerung der Sperrmüllmenge abgelesen werden. Diese Entwicklung der kontinuierlichen Verringerung des Sperrgutaufkommens lässt sich anhand dieser Statistik seit vier Jahren nachzeichnen. Demgegenüber hat sich das Aufkommen an Altholz erneut erhöht. Durch diese Erhöhung lässt sich ein Großteil der verringerten Sperrmüllmenge erklären, das einen direkten Zusammenhang zwischen Sperrmüll- und Altholzmenge aufzeigt.   

 

Das Aufkommen an Grün- und Bioabfällen ist zwar im Vergleich zum Vorjahr gesunken, jedoch liegt die Menge je Einwohner weiterhin über dem durchschnittlichen Wert aller kreisangehörigen Kommunen und übersteigt damit auch den aktuellen Leit- und Zielwert für die getrennte Erfassung von Bio- und Grünabfällen aus dem derzeit gültigen Abfallwirtschaftsplan.  

 

Das Aufkommen der übrigen verwertbaren Abfälle verblieb weitestgehend auf dem Niveau vom Vorjahr, lediglich beim Altglasaufkommen lässt sich ein leichter Rückgang der erfassten Mengen feststellen. 

 

Wie in den Jahren zuvor lässt sich anhand dieser Statistik erneut ablesen, dass in der Stadt Wegberg ein funktionsfähiges Abfallentsorgungssystem existiert, das über dem Durchschnitt wirksame Anreize zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung schafft. 

 

 

1.3.3 Kläranlage Wegberg; Stand der Belastung im 1. Halbjahr 2016

Auf der Grundlage der seinerzeit bestehenden Einleiterlaubnis sowie des Genehmigungsbescheides wurde die Kläranlage Wegberg im Zeitraum 1992-96 auf die Belastung von ca. 47.000 Einwohnerwerte (CSB/BSB5 – Kohlenstoff) und ca. 39.000 Einwohnerwerte (TN – Stickstoff) erweitert.

 

Die Kläranlage wird seitens des Betriebspersonals gem. der Selbstüberwachungsverordnung (SüwV-kom) betrieben. Die geforderten Kontrollen, Analysen und Ermittlungen werden in Monats- und Jahresberichten erfasst.

Hinsichtlich der Problematik der erheblichen Überschreitungen der vorg. Bemessungswerte verbunden mit stark schwankender Belastung der Kläranlage, erfolgt eine zusätzliche Verdichtung der Analysen um u. a. die arbeitstägliche Belastung der Kläranlage zu ermitteln. Die Auswertung der Ermittlung der Belastung der Kläranlage im ersten Halbjahr 2016 hat grundsätzlich folgendes ergeben:

 

Im Kläranlagenzulauf betrug die Belastung mit Kohlenstoff (CSB) 61.505 EW und mit Stickstoff (TN) 49.584 EW. Die Kläranlage war somit bereits ohne Berücksichtigung von Prozesswasser, um 31 % mit Kohlenstoff und um 26 % mit Stickstoff im Vergleich zur Bemessung überlastet. Unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung mit Prozesswasser betrug die tatsächliche Belastung der Kläranlage 63.290 EW mit Kohlenstoff und 65.649 EW mit Stickstoff. Somit war die Kläranlage mit Kohlenstofffrachten um 35 % und mit Stickstofffrachten um 67 % im Vergleich zur Bemessung überlastet.

Hierbei betrug die max. tatsächliche Belastung der Kläranlage 141.655 EW (Kohlenstofffracht) und 86371 EW (Stickstofffracht).

 

Die Belastungssituation im 1. Halbjahr 2016 bestätigt unverändert die bisherigen Erkenntnisse, dass die Kläranlage weiterhin erheblich mit erhöhten und stark schwankenden Frachten überlastet ist.

 

 

1.3.4 Weiteres Vorgehen hinsichtlich des Denkmalbereichs Rickelrath

In der Sitzung des BUV vom 28.06.2016 wurde unter TOP 1.6 der seitens der Verwaltung zur Denkmalbereichssatzung Rickelrath geplante weitere Ablauf mitgeteilt. Hiernach war für die heutige Sitzung u.a. eine Bereitstellung der Gestaltungssatzung zum geplanten Denkmalbereich Rickelrath beabsichtigt.

Aufgrund der Sommerferien und der damit einhergehenden Urlaubszeit liegt leider noch keine abschließende Stellungnahme des Amtes für Denkmalpflege im Rheinland vor.

Diese wurde jedoch für die kommende Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Vergaben im November 2016 zugesichert.

 

 

1.3.5 Abwassergebühren

Mit Schreiben vom 25. Januar 2016 hat sich ein Bürger der Stadt Wegberg an das Petitionsreferat der Präsidentin des Landtags NRW mit dem Anliegen gewandt, die Abwassergebühren in Wegberg und hier insbesondere den nicht erhobenen Starkverschmutzerzuschlag, zu überprüfen.

 

In dieser Angelegenheit hat der Petitionsausschuss des Landtags NRW am 28. Juni 2016 folgenden Beschluss gefasst, der bei der Stadt Wegberg am 24. August 2016 eintraf:

 

„Der  Petitionsausschuss hat sich über den mit der Petition vorgetragenen Sachverhalt und die Rechtslage unterrichtet. Er sieht nach Prüfung der Angelegenheit keine Möglichkeit, im Sinne der Petition weiter tätig zu werden.“

 

Das Schreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW ist als Anlage 3 beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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