Mitteilungsvorlage - VO/3698/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 26. April 2016 hat die CDU-Fraktion den Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg gestellt, die Möglichkeit zu überprüfen, ob städtische Grünflächen durch Anwohner im Rahmen einer Grünpatenschaft gepflegt werden können. 

 

Die Möglichkeit der Übernahme einer Grünpatenschaft zur Pflege von städtischen Grünflächen durch Bürgerinnen und Bürger besteht in der Stadt Wegberg bereits seit einigen Jahren.

Aktuell werden 33 Grünflächen im Rahmen einer Grünflächenpatenschaft durch Bürgerinnen und Bürger gepflegt. In diesen Fällen wird mit den betroffenen Personen eine schriftliche Vereinbarung über die Übernahme einer Patenschaft für eine bestimmte städtische Grünfläche abgeschlossen. In dieser Grünpatenschaftsvereinbarung wird neben dem Gegenstand der Patenschaft auch der Umfang der Hilfeleistungen festgelegt. Diese reichen wahlweise von der Pflege der bestehenden Bepflanzung der Grünfläche einschließlich der Reinigung der Fläche bis zur Ersatzbepflanzung mit standorttypischen Pflanzen. Ausgeschlossen sind jedoch Pflegearbeiten an Bäumen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit weiterhin durch den Baubetriebshof ausgeführt werden.

 

Zum Vorschlag der CDU-Fraktion, als Anreizfunktion zur Übernahme einer Grünpatenschaft einen Wettbewerb der schönsten Grünfläche auszurufen, ist kritisch hinzuweisen, dass die Gestaltungsmöglichkeiten der zu pflegenden Grünfläche eingeschränkt sind, da die Pflege des bestehenden Pflanzenbestandes im Vordergrund steht. So hängt das Erscheinungsbild der Flächen zu einem nicht unerheblichen Anteil von dem bereits vorhandenen Pflanzenbestand ab, worauf die Grünpflegepaten wenig Einfluss haben.

 

Zudem lässt sich an den bereits vergebenen Grünpatenschaften durchaus ersehen, dass in der Bevölkerung schon eine Bereitschaft zur Übernahme der Pflege von städtischen Grünflächen im Rahmen eines ehrenamtlichen Engagements besteht. Um den Bekanntheitsgrad der Möglichkeit der Übernahme einer Patenschaft für die Pflege von städtischen Grünflächen noch zu steigern und die Anzahl der im ehrenamtlichen Engagement gepflegten Grünflächen zu erhöhen, bietet es sich an, beim Abfallkalender für das Jahr 2017 einen Aufruf zur Übernahme einer Grünpflegepatenschaft beizufügen. Auf diesem Weg können alle Haushalte über diese Möglichkeit informiert werden.   

 

Um zusätzlich das ehrenamtliche Engagement öffentlich zu machen und zu würdigen, können an zentraler Stelle auf dem Internetauftritt der Stadt Wegberg (www.wegberg.de) die Personen, mit denen eine Grünpatenschaft vereinbart wurde, namentlich aufgeführt werden. Eine namentliche Erwähnung würde selbstverständlich erst nach Zustimmung der betroffenen Person erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Kosten für die Erstellung eines Aufrufes für die Übernahme einer Grünpatenschaft als Beilage zum Abfallkalender für das Jahr 2017 werden im Produkt Lokale Agenda (14 01 01) beim Sachkonto 543100 (Geschäftsaufwendungen) entnommen. 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für  Bauen, Umwelt und Vergaben nimmt die Ausführungen über die bereits bestehende Möglichkeit der Grünpatenschaft zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung dem Abfallkalender für das Jahr 2017 einen Aufruf zur Übernahme einer Grünpatenschaft beizufügen anstatt der Ausrufung eines Wettbewerbes um die schönste Grünfläche.

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Anlagen

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