Mitteilungsvorlage - VO/3705/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fraktion Freie Wähler hatte mit Datum 18.02.2016 den Antrag „Veröffentlichung aller Kosten der Abwasserbeseitigung, speziell der Starkverschmutzer“ gemäß § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg gestellt. Der Antrag wurde vom Rat in der Sitzung am 01.03.2016 in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.05.2016 hatte die Verwaltung mit der Vorlage V0/3500/16-1 zu dem Themenkomplex Stellung genommen. Vor der Beschlussfassung hatte Herr Nelsbach erklärt, dass mit der Vorlage nicht alle Fragen der Fraktion Freie Wähler beantwortet wurden. Bürgermeister Stock bot Herrn Nelsbach an, zur Klärung der offenen Fragen Kontakt zur Verwaltung aufzunehmen. Auf der Grundlage eines Gesprächs am 02.08.2016 mit Herrn Technischer Beigeordneter Fabry und Herrn Neumann als Mitarbeiter der Finanzwirtschaft erfolgt die nachstehende Ergänzung zur Vorlage VO/3500/16-1:

 

Zusammenstellung der Kosten zur Überwachung der Indirekteinleiter für das Jahr 2015:

 

Zur Gewährleistung der Anforderungen an die Stadt Wegberg als vom Gesetz bestimmte abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft ist es im besonderen Maße erforderlich, die Einleitungen von

Aabwasser von Gewerbe und Industrie auf Grundlage der Entwässerungssatzung zu überprüfen. Die dort festgesetzten Grenzwerte für Abwasserinhaltsstoffe dienen u. a. der Sicherung des ordnungsgemäßen Abwasserreinigungsprozesses. Die Zusammensetzung des gewerblichen oder industriellen Abwassers ist je nach Branche und Produktionsprozess sehr unterschiedlich, hingegen sind die Inhaltsstoffe und deren Konzentration im häuslichen Abwasser bekannt und konstant.

 

Indirekteinleiter ist derjenige Anschlussnehmer, der Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage einleitet oder sonst hineingelangen lässt, somit generell jeder Grundstückseigentümer eines an den Kanal angeschlossenen Grundstücks. Der Begriff „Starkverschmutzer“ wird nur dann verwendet, wenn ein verschmutzungsabhängiges Abwassergebührensystem satzungsrechtlich festgeschrieben ist. Zur Zeit ist die Abwassergebühr in Wegberg unabhängig vom Verschmutzungsgrad. (Stichwort: Starkverschmutzerzuschlag)

 

Im Jahr 2015 wurden vom Personal der Kläranlage regelmäßige Probenahmen und Analysen bei 5 gewerblichen Indirekteinleitern sowie bedarfsorientierte Einzeluntersuchungen anderer Indirekteinleiter mit einem Zeitaufwand von ca. 61 Stunden und entsprechenden Personalkosten von ca. 1.214,00 € durchgeführt. Die Kosten für die eingesetzten Betriebsmittel betrugen ca. 705,00 €.

 

Neben den eigenen Probenahmen und Analysen wurde die Überwachung der Satzungsparamter ergänzend an das Labor Eurofins, Aachen, vergeben. Eine rechtssichere Analyse kann vor dem Hintergrund exakt in der Satzung vorgegebener Analyseverfahren nur durch ein zertifiziertes Fremdlabor erfolgen. Eigene Beprobungen dienen bei der Indirekteinleiterüberwachung zunächst der Suche und vorläufigen Bewertung kritischer Abwasserbestandteile. In 2015 sind Gesamtkosten für die Indirekteinleiterüberwachung durch das Fremdlabor (Fahrtkosten, Probenahme, Analytik) von 12.803,97 € entstanden.

 

Somit betragen die Gesamtkosten der Indirekteinleiterüberwachung (eigene Kosten + Fremdlabor) in 2015 ca. 13.508,00 €.

In 2015 erfolgte eine engmaschige Überwachung erst nach Rechtskraft der neuen Entwässerungssatzung vom 21.05.2016. Aus diesem Grund werden die Kosten in 2016 voraussichtlich höher ausfallen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

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